Flucht- und Rettungswegepläne

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  • Hallo,

    eine Freundin von mir hat mir eine Frage gestellt, die ich ad hoc so nicht beantworten konnte. Evtl. könnt Ihr mir da weiterhelfen....

    Muss man als Zeichenbüro in irgendeiner Weise zertifiziert sein, um Pläne für Flucht- und Rettungswege zeichnen zu dürfen - als Dienstleistung versteht sich.

    Gibt es irgendwo verbindliche Aussagen dazu?

    Ich bedanke mich schon mal vorab für Eure Hilfe....

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    also, eine bestimmte Voraussetzung oder Zertifizierung dafür gibt es wirklich nicht.
    Allerding muss man sich schon an gewisse Vorgaben halten.

    Die in der BGV A8 geforderten Flucht und Rettungswegpläne müssen nach DIN 4844 gefertigt sein.
    Diese DIN gibt die genaue Größe der Zeicher etc. vor.
    Ich nehme dazu auch noch immer die DIN 14095 dazu, um aus diesen Plänen relativ einfach auch den Feuerwehrplan (wo nötig) zu erstellen.

    herbert

  • Kann man eigentlich irgendwo genaue Angaben finden, wo ein Flucht- und Rettungswegeplan aufzuhängen ist?
    BGV A 8 und Arbeitsstättenverordnung helfen auf die schnelle nicht weiter.....

    Grundsätzlich würde ich sagen, ein Plan pro Etage mindestens, in Treppenaufgängen und im Eingangsbereich oder nach Absprache mit der Feuerwehr, aber wo ist das verbindlich geregelt???

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    eine genaue Festlegung, wo solche Pläne anzubringen sind gibt es leider nicht.
    Auch die Arb.Stätt.V spricht nur von geeigneten Stellen.

    Die Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom März 1988 (Bek. des BMA vom 10.12.1987 - III b2-3450 -8 ) zu Flucht- und Rettungsplänen führt in Nr. 3 aus:
    "Die Pläne sind an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte
    (z. B. "Schwarzes Brett", gefährdete Arbeitsplätze oder -bereiche) auszuhängen. Sie sind ferner so zu hinterlegen, daß sie den Rettungsmannschaften jederzeit zur Verfügung stehen.

    Zur Festlegung der Standorte (und der Notwendigkeit) von Flucht-und Rettungsplänen gibt es viele verscheidene Meinungen.
    Grundsätzlich sollte man sich folgende Fragen stellen:
    Was soll mit dem Flucht- und Rettungsplan erreicht werden?
    1. Bei Gefahr zielgerecht flüchten
    2. Bei Brand z.B. Löschmittel finden
    3. Bei Unfällen Hilfmittel finden (z.B. Krankentrage)

    In der Regel benutzt ja eigentlich niemand einen FRP , um sich im Gefahrenfall den Fluchtweg zu suchen. Betriebsangehörige kennen Ihren Arbeitsbereich und auch die nächsten Ausgänge ins Freie oder in den nächst gelegenen Treppenraum. Der Fluchtinstinkt fördert diese Reaktion und eine (ordnungsgemäße) Fluchtwegbeschilderung tut ihr letztes.
    Der FRP soll also auch dazu dienen, sich vorher über die Flucht- und Rettungsmöglichkeiten zu informieren.

    Wo kann man das am besten?

    Wir hängen in Arbeitstätten/Produktionsbereichen die Flucht- und Rettungspläne in der Regel an Infotafeln auf.
    Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass da "mal" drauf geschaut wird.
    In öffentlichen Bereichen (Krankenhaus/Theater usw) hängen wir die Pläne in Bereiche auf, wo der/die Besucher zwangsweise drauf zu gehen müssen. (Foyer/Zugangsbereich der Station usw)
    Die Pläne werden dann auch zum Orientieren innerhalb des Gebäudes genutzt.
    Letztendlich sollte die Anordnung in Absprache mit der Stelle erfolgen, die diese Pläne fordert.

    gruß, herbert

  • Bei uns sieht`s ähnlich aus.
    Wir haben ein sogenanntes Sicherheitsboard auf dem Flur zur Kantine.
    Früher hing es auf dem Flur zum Personaltreppenhaus, dort hatte aber niemand Zeit zum Lesen. Entweder hetzten sie zur Arbeit oder nach Hause. Übrigens hängen an diesem Board auch Info`s wie z.B. :" Keine Praxisgebühr bei Arbeitsunfällen".So wird`s auch gelesen.
    Unsere UBA fordert den Aushang noch in jeder Etage in jedem Treppenhaus. Sehr sinnig, wenn ich mal dort bin brauch ich den Plan nicht mehr. Außer der Verwaltungsetage ist der Verkaufsraum komplett offen, dort kann man sich eigentlich nicht verlaufen. Die Piktogramme hängen auch überall. Die UBA muß einen FRP genehmigen. Nur mit Stempel ist er gültig. Änderungen müssen ebenfalls genehmigt werden.
    Eine Abteilungsleiterin hat bei einer Unterweisung mal gesagt: " Immer den Pfeilen auf den grünen Schildern nach! Grün rettet Leben! "

    Ciao Andreas