Bestellung Gefahrstoffbeauftragter detailliert oder allgemein?

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  • ...mal wieder in die falsche Richtung diskutiert.

    Der Umgang mit Arbeitsmitteln (hier: Gefahrstoffe) und die Beurteilung daraus resultierender Gefaehrdungen, ist in erster Linie immer noch eine Aufgabe im Verantwortungsbereich der Linie. Als SiFa bin ich hier, wie bereits erwaehnt, beratend taetig. Wenn beispielsweise in einem technischen Forschungslabor der chemischen Industrie mit den unterschiedlichsten Gefahrstoffen unter z.T. neuen Bedingungen umgegangen wird werde ich den Teufel tun und hier eine "Beratung" ohne die entsprechenden Ingenieure/Chemiker vornehmen. Es ist deren Aufgabe hier entsprechenden Input zu bringen denn dies sind schliesslich die Fachleute. Meine Beratung beschraenkt sich, soweit moeglich, auf formale und Schnittstellenproblematiken. Ebenfalls kann ich entsprechende Werkzeuge zur Verfuegung stellen und die Leute entsprechend in der Anwendung unterweisen.

    Ich persoenlich stehe einem "Gefahrstoffbeauftragten" sehr skeptisch gegenueber da hier die Gefahr besteht, dass sich Linienverantwortlich klammheimlich aus eben dieser Verantwortung stehlen. Sicher mag es sinnvoll erscheinen das ein oder andere zu koordinieren, Stichwort: Gefahrstoffverzeichnis. In einem Grossbetrieb stellt sich aber die Frage - ist das sinnvoll?!?! Groessere und teilweise sehr unterschiedliche Betriebsbereiche koennen durchaus als "Betrieb im Betrieb" angesehen werden.

    Was Werkzeuge und Prozesse angeht (Neueinfuehrung von Stoffen, Abfallmanagement, PSA...) sehe ich selbstverstaendlich jemanden wie die SiFa in einer gewissen Bringschuld.

    However, was die Eingangsfrage angeht: WENN denn eine Bestellung erfolgen soll wuerde ich darauf draengen, die Aufgaben aus den z.T. o.g. Gruenden detailliert festzuhalten...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Man muss immer eine Eignungsprüfung ablegen....


    Eignungsprüfung für was und durch wen?
    Gefahrstoffbeauftragter darf sich jeder titulieren, denn dieser Titel ist weder rechtlich definiert, noch geschützt.

    ...mal wieder in die falsche Richtung diskutiert.... Wenn beispielsweise in einem technischen Forschungslabor der chemischen Industrie mit den unterschiedlichsten Gefahrstoffen unter z.T. neuen Bedingungen umgegangen wird werde ich den Teufel tun und hier eine "Beratung" ohne die entsprechenden Ingenieure/Chemiker vornehmen. Es ist deren Aufgabe hier entsprechenden Input zu bringen denn dies sind schliesslich die Fachleute. ...


    Frag mal deine Fachleute in Form von Chemikern nach der TRGS 510, der VAwS oder der Betriebssicherheitsverordung. Schon bei CLP wird Dich so manch einer Deiner Experten mit ungläubigem Blick überraschen. Nur ganz selten wird man ein Exemplar eines Chemikers finden, der sich mit dieser Thematik ausreichend auskennt.
    Chemie gibt es übrigens nicht nur im Chemiebetrieb, auch beim Friseur, Bäcker, Handwerksbetrieb und im Krankenhaus ist die Chemie immer präsent. Gut wenn man dann jemanden befragen kann, der die chemiespezifischen Fragestellungen einigermaßen beantworten kann. Ich kenne einige SiFa, die bestimmt nicht auf den Kopf gefallen sind, aber bei Chemie, halten sie sich gerne zurück. Wenn man dann den dynamischen Wandel im Chemikalienrecht betrachtet sieht man, es ist durchaus gut, wenn man hier einen Gefahrstoffbeauftragten hat, der sich ausschließlich mit solchen Fragestellungen beschäftigt und dabei natürlich auch über den Tellerrand schaut. Übrigens, die CLP und die REACH Verordnung sind die beiden umfangreichsten Gesetzeswerke, die die EU bisher verabschiedet hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dazu habe ich noch eine Verständnisfrage! Darf die FASI dann auch die SDBs erstellen oder muss man dafür eine Sach- bzw. Fachkunde haben?

  • Guten Morgen


    Die SDB werden vom Inverkehrbringer (Hersteller) erstellt.


    Grüße aus dem Rheinland

    Erwin

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  • Hallo,

    Die SDB werden vom Inverkehrbringer (Hersteller) erstellt.

    Das ist natürlich richtig. Aber auch der ein oder andere "Inverkehrbringer" denkt das er diese Aufgabe mal eben der Sifa übertragen kann.

    Anforderungen an die Fachkunde dazu findest du im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und auch in der Bekanntmachung 220 im Abschnitt 5.

    In der 1907/2006 steht: Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die be-sonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Per-sonen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben. …


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi zusammen


    Aber ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen ist nicht die Aufgabe einer SiFa oder?

  • Aber ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen ist nicht die Aufgabe einer SiFa oder?

    Natürlich nicht. Aber sie "darf" natürlich SDB erstellen, sofern sie über das ausreichende Wissen verfügt.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ...Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, ...


    Genau da haben die Übersetzungsexperten der EU zugeschlagen und für reichlich Verwirrung gesorgt.
    In Deutschland war bisher etabliert, dass zur Fachkunde eine Grundausbildung auf dem Fachgebiet und praktische Erfahrung gehörte. Bei der Sachkunde wurde dann noch erweitert, indem zusätzlich ein Sachkundelehrgang zumindest fakultativ gefordert wurde und anschließend eine Prüfung. Erst durch Ablegen der Prüfung war man Sachkundig. Die Übersetzungsexperten der EU haben dies nun gewaltig durcheinandergewirbelt und bis heute wurde keine eindeutige Definition abgeliefert. Auch wurde nirgendwo konkret festgelegt, welchen Umfang die Weiterbildung in Richtung SDB haben muss, damit man als sachkundig zu gelten hat. Ich vertrete schon seit Jahren die Meinung, das mit der sachkundigen Person zur Erstellung von SDB keine Einzelperson gemeint sein kann, sondern nur eine juristische Person in Form einer Organisation aus mehreren Experten in den vom SDB tangierten Rechtsgebieten. Ich traue niemandem zu, sich vollumfänglich und aktuell in allen den im SDB vorkommenden Rechtsgebieten auszukennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ich vertrete schon seit Jahren die Meinung, das mit der sachkundigen Person zur Erstellung von SDB keine Einzelperson gemeint sein kann, sondern nur eine juristische Person in Form einer Organisation aus mehreren Experten in den vom SDB tangierten Rechtsgebieten. Ich traue niemandem zu, sich vollumfänglich und aktuell in allen den im SDB vorkommenden Rechtsgebieten auszukennen.

    Vergleichbares sagt doch die BkGs 220. Da ist beim Punkt Qualifikation doch auch die Rede von verschiedenen Personen für die einzelnen rechtsbereiche.
    Der AGS ist also gleicher Ansicht wie du
    Grüße awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Den Kurs könnte man dazu nehmen, die Sachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nachzuweisen, allerdings gibt es keinerlei Rechtsvorgaben, wie ein solcher Sachkundelehrgang auszusehen hat und was dessen Inhalt sein muss. Da ist meiner Meinung nach das größte Problem. Je nach Anbieter kann der Lehrgang von sehr gut, bis völlig unzureichend ausfallen. Die Lehrgangsanbieter müssen keinerlei Nachweise über ihre Qualifikation abliefern.
    Beim Gefahrstoffbeauftragten sieht es dann noch chaotischer aus, da schon die Funktion nicht definiert ist, kann man also bei solchen Kursen alles anbieten.
    Ich halte die EU hier für inkonsequent. Auf der einen Seite werden Fach- bzw. Sachkunde gefordert, dann aber nirgendwo Mindestanforderungen oder Kursinhalte definiert. Klar hat man dadurch eine gewisse Freiheit und Flexibilität, aber eben auch kein Mindestniveau und somit keinerlei Vergleichsmöglichkeit. Ich habe schon so manche Schulung und Lehrgang zu diesen Themen absolviert und kann im Nachhinein klar feststellen, nur mit so einem Kurs wäre ich niemals in der Lage, eigenständig SDB zu erstellen oder die Aufgaben, die man üblicherweise von einem Gefahrstoffbeauftragten erwartet, zu bewältigen.
    Wenn ich mir die Entwicklung bei den SDB in den letzten Jahren so ansehe, stelle ich fest, viel hat sich hier nicht zu einer praktikablen Lösung entwickelt. Die Struktur wurde mehrfach umgestellt, was internationalen Vereinheitlichungen geschuldet ist. Inhaltlich wurde einiges hinzu genommen und dadurch das SDB gewaltig aufgeblasen. Früher konnte man noch SDB mit 3-4 Seiten vorfinden, in denen die grundlegenden Dinge zu finden waren, heute hat man 10 und mehr Seiten mit vielen Daten, die der Praktiker vor Ort, weder sinnvoll nutzen noch einordnen kann. Mit den erweiterten SDB mit Expositionsszenario bekommt man dann ganze Handbücher. Viel Aufwand für wenig Nutzen. Unnötige Papier- bzw. Datenverschwendung. Leider gibt es bis heute z.B. keine definierte Datenschnittstelle zum elektronischen Austausch der Dokumente, das wäre doch mal was, wenn man schon mit solchen Datenbergen umgehen soll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nur noch einmal zum Verständnis.
    Ich muss einen Sachkunde Lehrgang besuchen, aber welchen und wo ist letztendlich egal. Dann könnte theoretisch jeder der will einen solchen Lehrgang anbieten oder nicht?
    Keine Sorge! Ich habe kein Bestreben oder das Ziel einen solchen Lehrgang anzubieten oder damit Geld zu verdienen.

    :bremse:

  • Genau das ist das Problem. Auf der einen Seite wird Sachkunde gefordert, dann aber nirgendwo definiert, wie die Sachkunde denn in Realität auszusehen hat und welche Grundvoraussetzung dazu zwingend notwendig ist. Dies nutzen dann Lehrgangsanbieter indem sie behaupten man muss unbedingt ihren Lehrgang absolvieren, da man ohne ihn nicht sachkundig ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    in der BkGs 220 findet sich immerhin eine Auflistung der Themen von denen man als Sachkundiger Ahnung haben sollte.
    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=7
    Auch in den Leitlinien zur Erstellung von SDB findet sich eine Auflistung von Themen dazu. http://echa.europa.eu/documents/10162/13643/sds_de.pdf.
    Wenn man sich die Themenliste mal anschaut, sieht man doch schon das es nicht ganz trivial ist.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich wollte gar nicht sagen das du das Thema unterschätzt. Das war nur als Hinweis gedacht, das es zwar keine anerkannten Ausbildungskurse gibt, die Anbieter die Inhalte jedoch nicht völlig frei wählen können.

    Grüße
    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016