Höhenrettungskonzept

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  • =)Hallo zusammen.

    Ich weiß es gab schoneinmal eine Diskusion zum Thema Höhenrettungskonzet. Hat mir allerdings nich weitergeholfen.
    Kurz zu mir. Ich bin bei einem großem Energieversorgen angestellt und bin für unsere Großtransformatoren zuständig. Dabei muss ich auch öffters auf diese hinauf. Die höhe ist dabei eher gering, zwischen 2-5m. Ich habe meinen Vorgesetzen schon mehrfach auf ein Höhenrettungskonzept angesprochen.

    Sein Höhenrettungskonzept sieht so aus:
    Arbeiten in Höhen= 2. Mann =)
    Absturz aus geringer Höhe, mit Falldämpfer hängst dann auf 2-4m.
    2. Mann setzt notruf ab, schnappt sich die Leiter und Entlastet den Bewustlosen hängenden MA.
    Die Feuerwehr ,macht den Rest.

    Nur wer mach der Feuerwehr das Tor auf? Elektrisch abgeschlossene Betriebsstätte.
    Ist die Feuerwehr schnell genug da? Unsere Anlagen stehen meisten in abgelegen Bereichen. 20-30 min sind da nicht viel.

    Meine Frage ist jetzt: Gibt es eine Vorschrift wo genau drinsteht das ein Höhenrettungskonzept gefordet wird?

    Wenn ja, wie könnte so eins aussehen? Nur als Beispiel.

    Danke schoneinmal.

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  • Hi,

    sorry für Off Topic, aber wie schützt sich denn der / die Rasenmähermann / -frau vor Störlichtbögen?

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hi,

    sorry für Off Topic, aber wie schützt sich denn der / die Rasenmähermann / -frau vor Störlichtbögen?


    Hi,

    wir schreiben der Firma fürs Grünflächenmanagement vor wir hoch die Mäher sein dürfen (max 2m) und es muss ein Dach in einer bestimmten größe vorhanden sein, um zu verhindern, das der Fahrer über die 2m hinauskommt. Alle Gärtner sind bei uns min. EUP und werden von uns min 1xjährlich schriftlich Eingewiesen. Alle Bereiche in denen der Abstand nicht gewährleistet werden kann sind mit Ketten abgegrenzt bzw. abgesperrt.

  • Hallo,
    ich würde mir als erstes Gedanken darüber machen, ob die lichte Fallhöhe überhaupt für den Einsatz von PSA gegen Absturz ausreicht (siehe dazu BGI 826 ). Im Zweifelsfall hängt der Kollege nämlich nirgendwo sondern ist schon auf dem Boden angekommen. Vielleicht ist das ganze auch über ein Rückhaltesystem lösbar. Ansonsten sehe ich eigentlich kein großes Problem, das speziell von der Absturzgefährdung ausgeht. Wenn der Mitarbeiter entlastet ist, sollte kein Hängetrauma oder ähnliches entstehen. Problematisch finde ich allerdings die Gesamtsituation. Was passiert denn, wen ein Mitarbeiter einen Herzinfarkt hat?

    LG Moritz

  • Also auf dem Boden kommt der MA Definitiv nicht an. Hab vlt. vergessen zu sagen, dass de MA ein Gurt an hat und mit einem Halteseil ca. 1m lang mit Bandfalldämpfer an einem Umlaufendem Sicherungssystem hängt. Mit dem Hängetrauma wäre ich mir da nicht so sicher. Ich ca. 62kg kann meinen bewustlosen Kollegen ca. 90kg bestimmt nicht die ganze Zeit entlasten. Der Einwand mit dem Herzinfakt ist gut.

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  • Hallo,

    =)
    Nur wer mach der Feuerwehr das Tor auf? Elektrisch abgeschlossene Betriebsstätte.
    Ist die Feuerwehr schnell genug da? Unsere Anlagen stehen meisten in abgelegen Bereichen. 20-30 min sind da nicht viel.

    das sind Fragen die mit der örtlich zuständigen Feuerwehr zu klären sind.
    20-30min? in welcher Region soll das sein?, da habt nämlich nicht ein Problem mit Fw.
    sondern auch mit dem Rettungsdienst.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Also ein Standard-Bandfalldämpfer reißt maximal auf etwa 1,5 Meter auf, wenn du dann noch die Körpergröße, die Länge des Anschlagmittels und das Verrutschen des Gurtes zurechnest bist du etwa bei 4-5 Metern. Für ausgeschloßen halte ich es also nicht, dass der MA bei Absturzhöhen zwischen 2-5 Metern Bodenkontakt kriegt.

    LG Moritz

  • Hast du schoneinmal ein Versuch gesehen wie weit so ein Bandfalldämpfer aufreist bei einer 80kg Puppe?

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    Aber super das du mit diskutierst :thumbup:

  • Vorab, ich bin kein Experte in Sachen PSAgA.
    Könnte man in diesem Fall nicht ein Abseilgerät mit Freilauf verwenden wie z.B. dieses Produkt?

    ...Problematisch finde ich allerdings die Gesamtsituation. Was passiert denn, wen ein Mitarbeiter einen Herzinfarkt hat?...


    Ich dachte, sowas fällt unter die Rubrik allgemeines Lebensrisiko.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Tecmac1234,

    ...Meine Frage ist jetzt: Gibt es eine Vorschrift wo genau drinsteht das ein Höhenrettungskonzept gefordet wird?...


    ja die gibt es: Die ehemalige BGV A1, jetzt DGUV Vorschrift 1 $24. Auch wenn dort nicht speziell das Höhenrettungskonzept genannt wird ist das die Grundlage.

    Zitat von Tecmac1234

    Hast du schoneinmal ein Versuch gesehen wie weit so ein Bandfalldämpfer aufreist bei einer 80kg Puppe?...Aber super das du mit diskutierst :thumbup:


    Wieso reagierst Du so unfreundlich?
    Es gibt Dämpfersysteme, die so weit wie von moritz_p genannt aufreissen. Jedenfalls laut Herstellerangaben. Und nur die sind relevant. Wie es im praktischen Versuch aussieht hilft leider nichts.;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Supi dann schau ich da gleich mal rein. Es war übrigens noch unfreundlich gemeint. Ich Finds echt super wenn jemand einen Beitrag leistet. Also Moritz danke für deine Antwort. Sorry wenn du es als unfreundlich empfunden hast. Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Hallo zusammen, hallo Tecmac123.

    Du hast ein nicht unbedeutendes Problem, was auch z. B. Gerüstbauer haben. Z. B. geringe Absturzhöhen aber was auch sehr wichtig ist, das Anprallen an Objekte beim Absturz. Wenn das geschieht, kann es sein, dass der Verunfallte nicht mehr handlungsfähig ist. Allein aufgrund dieser Gefahr, bleibt Dein beschriebenes "Leiterkonzept und Warten auf die Fw" reine Theorie ;(
    Das ist leider auch bei dem bereits als Beispiel genannten Höhensicherungsgerät von tiefflieger der Fall. Hier reicht i.d.R. (wenn es für den horizontalen Einsatz zugelassen ist oder sich ein Anschlagpunkt oberhalb der befürchteten Absturzstelle befindet) ein Sturzfreiraum von ca. 1,5m im vertikalen Einsatz aus. Heißt also, bei 3m Arbeitshöhe, bricht es Dir vllt die Beine. Aaaaber Du fällst net auf dem Rumpf oder die Rübe (Minimierung der Schadensschwere). Diese Geräte könnne nicht zaubern. I.d.R. liegt der benötigte Sturzfreiraum im horizontalen Einsatz bei ca. 4m (mit eingerechneten Verletzungen von Gliedmaßen)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Tecmac1234:
    Alles gut, ich bin nicht so schnell beleidigt. :D
    Ich bin allerdings weiterhin der Meinung, dass es nicht euer größtes Problem ist, einen im Seil hängenden MA auf den Boden zu kriegen. Vielleicht reicht es schon ein Rollgerüst oder Podest oder sonstwas in der Nähe zu haben, auf das man den MA dann ablassen kann.


    Ich dachte, sowas fällt unter die Rubrik allgemeines Lebensrisiko.

    Seh ich anders. Der Herzinfarkt ist allgemeines Lebensrisiko, da ist nix dran zu rütteln. Wenn sich allerdings der Ersthelfer nicht um die Erste-Hilfe kümmern kann, weil er los muss um der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst das Tor auf zu machen gehen die Überlebenschancen gegen Null. So ist das glaub ich mit der Sicherstellung der Ersten-Hilfe nicht gedacht.

    LG Moritz

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