=)Hallo zusammen.
Ich weiß es gab schoneinmal eine Diskusion zum Thema Höhenrettungskonzet. Hat mir allerdings nich weitergeholfen.
Kurz zu mir. Ich bin bei einem großem Energieversorgen angestellt und bin für unsere Großtransformatoren zuständig. Dabei muss ich auch öffters auf diese hinauf. Die höhe ist dabei eher gering, zwischen 2-5m. Ich habe meinen Vorgesetzen schon mehrfach auf ein Höhenrettungskonzept angesprochen.
Sein Höhenrettungskonzept sieht so aus:
Arbeiten in Höhen= 2. Mann =)
Absturz aus geringer Höhe, mit Falldämpfer hängst dann auf 2-4m.
2. Mann setzt notruf ab, schnappt sich die Leiter und Entlastet den Bewustlosen hängenden MA.
Die Feuerwehr ,macht den Rest.
Nur wer mach der Feuerwehr das Tor auf? Elektrisch abgeschlossene Betriebsstätte.
Ist die Feuerwehr schnell genug da? Unsere Anlagen stehen meisten in abgelegen Bereichen. 20-30 min sind da nicht viel.
Meine Frage ist jetzt: Gibt es eine Vorschrift wo genau drinsteht das ein Höhenrettungskonzept gefordet wird?
Wenn ja, wie könnte so eins aussehen? Nur als Beispiel.
Danke schoneinmal.