Gleich zu Beginn habe ich eine Frage aus dem Bereich Abfallentsorgung:
Unser Unternehmen stellt Kunden 5m³ Abfallsammelbehälter zur Verfügung, welche unsererseits in unterschiedlichen Rhythmen geleert werden.
Meine Frage zu diesen Behältern bezieht sich auf die Prüffristen und den Prüfumfang:
Die GUV-R 186 Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter findet nur auf austauschbare Kipp- und Absetzbehälter Anwendung und daher sind die dortigen Ausführungen m. E. nicht auf stationäre Abfallsammelbehälter anzuwenden.
Da die Abfallsammelbehälter aber in der Regel von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gelten diese M.E als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
In der BetrSichV heißt es, dass hat der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen.
Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
Ich würde dem Unternehmer eine Prüffrist von 24 Monaten empfehlen. Diese Prüfung sollte dokumentiert werden und der Prüfungsumfang sollte gleich der Prüfung der Prüfung der austauschbaren Kipp und Absetzbehälter sein.
Darüber hinaus sollte natürlich bei jeder Nutzung (bzw. Entleerung der Behälter) eine Sichtprüfung durch den Mitarbeiter erfolgen und auffallende Missstände wie defekte Deckel etc. der Disposition gemeldet werden.
Hat irgendjemand hier Erfahrungen mit diesen Thema und kann mir hier weiterhelfen. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, oder gibt es hierzu andere Meinungen?
MFG
Danke schon mal