Beiträge von landy51

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    Ich habe mal ne Verteilung in einem Büro gemessen. Drumherum so ca. 1,0 m waren so um die 1900 µT magnetische Flussdichte(BGV B11), das beeinflusst die Mitarbeiter, die dem den ganzen Arbeitstag ausgesetzt sind(Die Gute, die davor ihren Schreibtisch hatte, sah zum Feierabend immer mächtig zerstört aus (8-) ). Auf dem Fluchtweg ist natürlich auch die Brandlast ein Faktor. Der Schaltschrank und die Kabel sollten entsprechend ausgeführt werden.

    also ich denke es geht weniger um eine Jobbörse wie M.onster, sondern eher eine Kooperastionsbörse.

    Dazu auch in der Richtung, ich will in Rente gehen oder ... wer sucht eine Nachfolge, Biete eine Betreuung hinterm Weisswurstäquartor an, da will ich nicht hin....

    Wie in der Headline gesagt, jemand der Alles kann sollte Misstrauen erregen - ganz wichtige Anmerkung!!!
    Ich finde diese Plattform so wie sie ist sehr gut. Selbst mir als "alten Hasen" werden hier sehr interessante Hinweise gegeben. Und dazu ist es ja auch gedacht. Eine Jobbörse finde ich überflüssig, da gibt es schon so viele!
    Allerdings ist eine Rubrik wie, gebe Kunden ab in ... oder gehe bald in Rente, wer will meinen Kundenkreis in z.B. Thüringen übernehmen fände ich Anbetracht der demographischen Lage als angebracht. Ich habe vor 13 Jahren, nach "Klinkenputzen in Unternehmen in der Region" auch von so einem Angebot eines scheidenden Sicherheitsingenieurs profitiert.

    Und ich bewundere alle Menschen-Schützer, die sich heute noch getrauen in die Selbstständigkeit zu gehen. Du bist es selbst und das auch noch ständig!!!

    Nicht nur Menschschützer, Unternehmer, Buchalter, Kraftfahrer, Entertainer(Unterweisungen), Ermittler und Verarschter u.U. auch --> denkt dran, der Tag bekommt, egal wie fleißig Ihr seit nur 24 h !!!

    Ich weis nicht ob das so direkt hierher passt, aber ich habe seit 1997 das "DVD Kompendium Arbeitsschutz (Lizenz, Masterfassung) im Abo(ca. 90 Euronen halbjährlich) vom Jedermann - Verlag und bin so mit allen Regeln, Gesetzen, Symbolen, TR und Gefährdungsbeurteilungen auf dem Laufenden. In den Zeitschriften steht meist nur auszugsweise was neu ist. Außerdem kann ich alles, Symbole und Bilder weiter verwenden in Präsentationen für die Unterweisungen, macht sich gut und einfach. Auch die Bausteine und alle anderen BGV, BGR, BGI usw. sind immer aktuell drauf. Wenn es von den BG´n unterschiede gibt sind die auch drauf. 8)

    Wie iss´n das mit dem guten Rutsch gemeint? Eher Wettermäßig oder ins neue Jahr? 8)
    Eine echt sehr gute Plattform für uns Sifa´s, hat mir schon so manchen guten Tipp gegeben.
    Ich wünsche dem Team ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2014!!! Macht weiter so :512:

    Es ist auch nicht allen Unternehmen die auf Baustellen tätig sind bekannt was in der relativ neuen(ca. 1 Jahr alt) ASR A2.2 zu Baustellen und Tätigkeiten mit Brandgefahr steht. Eine Feuerlöscher mit min. 6 LE muss dabei sein, Eimer Sand, Eimer Wasser oder andere "Löschmöglichkeiten" sind nicht mehr ausreichend. D.h. mindestens 6 kg ABC-Pulver!!!
    Noch ein Bericht zum Schloss ist hier:
    http://www.blaulichtportal-weimar.de/einsätze/brand-schloss-ohrdruf/

    Immer wieder spreche ich in Unternehmen an, auch bei Arbeits- und Brandschutzbelehrungen, das bei Arbeiten mit Brandgefahr ein Schweißerlaubnisschein zur Festlegung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen mit allen Beteiligten(Bauherr, Ausführender und evtl. Brandposten) ausgefüllt werden muss. Den gab es schon früher aber es wird immer wieder so getan als ob das was Neues ist. Keiner Kennt die BGR 500 Kap. 2.26 oder die VdS 2036. Vielen, sogar Facharbeitern, ist auch gar nicht bewusst, von welchen Tätigkeiten Brandgefahren ausgehen. Heißluftpistolen oder Fön zählen auch nicht dazu, obwohl dann einige bestätigen, damit die Holzkohle im Bratwurstrost in 5 Min anzuzünden.
    Aktuell bei uns in der Nähe diese Woche wieder:
    http://www.mdr.de/thueringen/mit…enstein100.html
    Vermutlich zwei Handwerker, die bei Aufräumarbeiten angefrorene Abfälle mit eine Propanbrenner mal schnell aufgetaut haben und dabei einen Schwelbrand verursachten -> 10 Mio. Euro wird geschätzt.

    Der Fahrer benötigt eine gültige Fahrerlaubnis ggf´s einen Führerschein (Falls es sich um ein öffentliches Gelände handelt) und eine Einweisung auf das Fahrzeug. Aber Achtung viele Firmen lassen ihre Gabelstapler „Un – Versichert „ auf dem Betriebsgelände fahren, da sie glauben das es sich hier um KEIN ÖFFENTLICS GELÄNDE handelt. Hier tritt nicht die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma ein.


    Ja, das ist vollkommen richtig, zu unterscheiden zwischen öffentlichen Verkehrsraum und nichtöffentlichen Verkehrsraum.
    Ein Staplerfahrer(Flurförderzeugführer) muss eine Ausbildung haben(Staplerschein). Dann muss er geeignet sein(siehe BGV D27 § 7 Abs. 1). Dann muss der Unternehmer auf dessen Gelände er fährt ihn schriftlich beauftragen(Betriebsfahrerlaubnis). Damit hängt zusammen die Unterweisung am jeweiligen Stapler, die Ortskunde und die hier geltenden Verkehrsregeln (nichtöffentlicher Verkehrsraum). Also auch bei territorial getrennten Betriebsteilen/Filialen eine extra Betriebsfahrerlaubnis!) Im öffentlichen Verkehrsraum braucht er noch den zum Stapler passenden(Klassifizierung des Staplers) Führerschein. Und wie gesagt, das Flurförderzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum entsprechend gekennzeichnet, ausgerüstet, zugelassen und versichert sein, sonst läuft es im Schadensfall ganz dumm. Viele Besitzer von Grundstücken/Unternehmen, die befahren werden können, wissen nicht(Unwissen schützt vor Strafe nicht), das es sich dabei um öffentlichen Verkehrsraum handelt, nur weil jeder unkontrolliert drauf fahren kann. 8)
    Siehe auch hier: [suche Hilfe] Werksverkehr

    Es gibt auf dem Weg zur Selbstständigkeit viele Kuckuckseier, bloß keine private Krankenversicherungen!!! Die werden so teuer im Alter, das es Grenzwertig wird!!! Ab 55 kommt man garnichtmehr raus - Alternative - wenn zu teuer von der Brücke springen!
    Du brauchst eine Haftpflicht-Versicherung, die Dein Betriebsrisiko abdeckt(die kassieren nicht von schlechten Eltern - und dann noch im Jänner, wo nicht viel Geld da ist).
    Keine Versicherung für Unternehmer bei einer BG, dann geht die Diskussion um solche Sachen, wie war es bei der Arbeit, oder privat. Eine einfache Unfallversicherung fragt nicht nach Arbeit, Sport oder privat!!!
    Buchhaltung ist auch eine interessante Sache. Anbieter die die Buchhaltung für Dich übernehmen sind meist schlampig, "Iss ja nicht unser Geld, was wir dem FA in den Rachen schmeißen???" Besser ist eine zuverlässige Software wie z.B. von http://www.sage.de , damit arbeite ich schon seit über 12 Jahren erfolgreich. Iss kein Geschenk, aber äußerst optimal.
    Und dann das FA, mit der MwSt. da kriegen sie Dich. Nur mal ein Beispiel, Parkgebühren auf Parkplätzen der Stadt sind ohne MwSt. und Parkgebühren in privaten Parkhäusern sind mit MwSt.. Dieser Umstand hat mir bei eine "regulären" Umsatzsteuersonderprüfung (da ist man schneller dran, als gedacht) eine Nachzahlung eingebracht. :thumbdown:

    Auf privatem Grund, der nicht öffentlich zugänglich ist, gelten die Verkehrsregeln, die der Grundstückseigentümer festlegt, z.B. "Im Betriebsgelände Schritt fahren" und/oder "Hier gelten die Regeln der STVO". Aber das von der STVO die Strafbewehrung nicht mit gilt ist doch hoffentlich klar. Der Eigentümer kann höchstens Hausverbot gegen bestimmte Personen aussprechen. Und, Tobi Lux, eine Flurförderzeugführer der keinen Führerschein besitzt muss auch nicht die STVO kennen, der stellt sich dumm wenn was schief gegangen ist. Diese müssen u.a. auch zu den im Betriebsgelände geltenden Verkehrsregeln nachweislich Unterwiesen werden und dann erhalten sie erst die Betriebsfahrerlaubnis(innerbetrieblicher Fahrauftrag in Verbindung mit der Ortskunde).
    Legt der Grundstückseigentümer nix fest, kann sich das im Schadensfall (Zwei Besucher treffen aufeinander - Beule - Schaden) beim Versicherer böse rächen, das der Schaden zivilrechtlich ausgehandelt werden muss. ;(
    Besucher und Fremdfirmen müssen, wenn sie den nichtöffentlichen Bereich des Grundstückes betreten auch zu den hier geltenden Bedingungen(z.B. Rauchverbot, Staplerverkehr, Schritt fahren, Kranbereiche usw.) unterwiesen werden(siehe Vorschlag Besucherordnung im Anhang).
    Öffentlicher Verkehrsraum ist der für alle frei zugängliche/befahrbare Bereich ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse, dort gilt sowieso die STVO.

    Ich habe in meinem Arbeitsleben 17 Jahre als Brandschutzinspektor sehr viele Löschübungen mit den verschiedensten Löschern und Löschmitteln durchgeführt. Aber dieses Teil ist sehr suspekt. Keine Angabe wie viel LE das Teil bringt. Hinterlässt keine Rückstände und soll dann noch Brandklasse A haben ist sehr fraglich. Denn wenn eine Brandherd auf Temperatur ist zündet er zurück, sobald da Löschmittel weg ist. Analog CO2 - Löscher und brennender Holzstapel. ;(

    Hallo Marathon13,

    Das Verhältnis Grundstückseigentümer und die Tätigkeiten durchführendes Unternehmen lässt mich als erstes an die Verkehrssicherungspflicht nach BGB denken. Denn der Grundstückseigentümer ist derjenige, der dann den sicheren Zugang zu gewährleisten hat. Ansonsten käme da noch die Problematik ASR A1.8 - Verkehrswege. Auch die BGI 826 - Absturzsicherung ist möglich ab 0,0m an oder über Wasser, an oder über Stoffen in denen man versinken kann.

    BGB § 823 Schadensersatzpflicht
    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
    Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
    verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines
    anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß
    gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle
    des Verschuldens ein.

    BGB § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
    (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur
    Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und
    Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so
    zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit
    geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
    (2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der
    Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der
    Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen,
    welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des
    Verpflichteten erforderlich sind.
    (3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit
    des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine
    Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften
    der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.

    Hallo Snoopy, das mit der Augenspülflasche ist ja allgemein nicht schlecht. Aber sobald es um den Umgang mit Konzentraten geht, z.B. Lösungen selber mischen würde ich eher mehr auf PSA bauen, das Zeugs erst gar nicht ins Auge kommen lassen.

    Da ich einige Unternehmen habe, die Aufzüge/Fahrstühle in Betrieb haben war für mich die TRBS 2181 im Anhang Pkt. A.3.3 die sogenannte "Panikzeit" von 30 min. sehr interessant. Da werde ich mal nachbohren. Das Muster eines Alarm- u- Befreiungsplan von NRW ist doch eine gute Vorlage, die man halt an die Bedingungen vor Ort anpassen muss. Wichtig ist wer die zur Befreiung befähigte Person ist. Genau so ein Problem, wer darf den Aufzug im Wartungsmodus bedienen/oben auf dem Korb fahren, sogar Fensterputzer, Elektriker usw. trauen sich da dran, obwohl dazu auch eine Befähigung erforderlich ist.

    Hallo SimonSchmeisser,
    also es gibt nicht nur diese eine Firma, die Rauch- und Brandmelder/-Systeme herstellt/vertreibt(mal im Conrad oder anderem Elektronikkatalog nachsehen!).
    Übrigens ist heute am 13.09.2013 der Tag des Rauchmelders.
    So nun mal auf Normal (8-).
    Wir hier in Germany warten immer gerne auf ein Gesetz und eine sogenannte Ausrüstungspflicht.
    Wieso ist eigentlich nicht allen klar, das bei jedem von uns im Schlaf die Nase auf AUS steht. Es gibt doch genug Berichte, Brandopfer sind nicht verbrannt sondern erstickt. Da warte ich doch nicht bis MEIN Bundesland eine Rauchmelderpflicht rausbringt, sondern da rüste ich für ein paar Euronen meine Bude auf, das ist mir meine Familie wert und ich bin ja im gleichen Haus.
    Übrigens bin ich bei solcher Technik immer etwas sensibel. Denn "Geiz ist geil... " und "Wer billig kauft, kauft Zweimal!" geht bei diesem Thema gar nicht, es gibt keine zweite Chance! Es müssen immer Zugelassene und VdS-Geprüfte Melder sein, die möglichst untereinander kommunizieren.
    Und man sollte in seinem Home auch erfahren, wenn es des Nachtens im Wohn-, Kinderzimmer, Büro, Stiegenhaus, Küche, Keller oder Garage RAUCHT"!!!

    ... So kann nun jedes Mitglied die GBU runterladen
    und sich daraus bedienen. ... Falco Zanini


    Hallo FalcoCGN,
    Es steht irgendwo geschrieben: "Der Unternehmer hat ...". In der Realität ist es ja wirklich so, dass der Unternehmer am Ende nix hat, außer mindestens die GBU unterschrieben. Eine Form ist auch nicht vorgeschrieben. Meine GBU´s(Gefährdungsbeurteilungen) und GBUMpl (Maßnahmepläne zu GBU´s) die ich für Unternehmer erstelle gehen bei mir nur als Papier oder eingescannte *.pdf zur Unterschrift durch den Unternehmer aus dem Büro. Damit ist schonmal die Mühe für andere zum Abkupfern recht groß(trotz Software). Außerdem ist jedes Unternehmen anders und keiner kann einfach "Guttenbergen". Wir als Sifa´s geben die Linie für die Unternehmer vor.
    So ist es mir schon mehrfach nach 37 Arbeits- und Brandschutzjahren und 17 Jahren Selbständigkeit in dem Job vorgekommen, das das Amt für AS oder der TAB der BG hier im Thüringer Distrikt gesagt hat, "Ach ja, soeine GBU mit dem Kopf habe ich schon woanders gesehen, is´gut".
    Mit dem Urheberrecht befasse ich mich da garnicht.
    Nochmal zu @tiefflieger seiner Aussage, das es was ausmacht ob die GBU/Dokumente/was auch immer entsprechendes geistiges Niveau besitzt. Dazu fällt mir nur ein - Urheberrecht - wenn es um Liedtexte geht: "Da steht ein Pferd auf m Flur!" -> also geistiges Niveau scheint mir nicht ausschlaggebend zu sein. :D
    Freue Dich, wenn jemand versucht in Deine Fußstapfen zu treten, seine Schuhe sind meistens kleiner als Deine.

    Ich habe mal gerade die Bedienanleitung der Pumpe angesehen. Da steht unter Anderem in den Sicherheitshinweisen:
    Der Berührungsschutz (Ansaugstutzen) für sich bewegende Teile (Laufrad)
    darf bei sich in Betrieb befindlichen Maschinen nicht entfernt werden. Die
    Pumpe selbst darf ohne den entsprechenden Berührungsschutz nicht betrieben
    werden.

    Damit hat bestimmt keiner gerechnet, das Kinder mit der Pumpe zu tun haben, bei 80 mm Durchgang. Eine A-Kupplung hat einen lichten Durchmesser von ca. 100 mm. Auch Sicherheitsabstände für das Herumreichen wurden bestimmt nur für Erwachsene ausgelegt(DIN ISO 13857).
    Und so wie ich dem Zeitungsartikel entnommen habe waren bunte Gegenstände im Wasser, die durchgesaugt werden sollten. Das hat den Buben bestimmt dazu verleitet (Jugendfeuerwehr) den Gegenständen in die Pumpenansaugöffnung nachzuhelfen, ohne an die Gefahr eines solchen starken Soges zu denken.
    Ein sehr bedauerlicher Unfall!

    Hallo Flügelschraube, zur Erläuterung. Bei diesen Lamellen, die ich dort vorfand handelte es sich um verschiedenfarbige Glasscheiben mit glatter Oberfläche vor der gesamten Fassade von je ca. 300 X 600 mm, und die blinkern schön in der Sonne. Wenn die Scheiben konvex wären, würde es dieses Problem nicht geben, weil sich dann das Sonnenlicht zerstreut. Matte Oberfläche wäre wie bei Alu(Eloxiert) oder Metall(Plastikbeschichtet) würde auch gehen. Das mit der Fassade, die konkav ist glaube ich schon, denn so eine große Fläche mit Sonnenenergie auf den (Brenn-)Punkt gebracht das Powert.
    Habe ein Video dazu gefunden, "London, 20 Fenchurch Street" da wird man fündig.

    https://sifaboard.de/www.youtube.com/watch?v=MzNUeSJYlbU

    Heute habe ich einen Artikel gefunden, der garnicht so seltenes enthält.

    http://www.spiegel.de/wissenschaft/t…d-a-920887.html

    Bei Neubauten habe ich schon Lamellenartige Elemente vor einer Fassade angetroffen, die per Rechner eine Schattierung des Gebäudes anpassen, indem sie die Lamellen ankippen. Gegenüber steht ein Laborgebäude, über dessen Fenster dann die Spiegelungen der Sonne fahren, bestimmt eine große Freude für die Laborratten und Laborrattinnen (8-). Aber vor einem, vom Architekten zum zweiten Mal gebauter Parabolspiegel, in einer Fassade für Parkplätze und was sonst noch so alles mit dem Jahresgang der Sonne in den Brennpunkt gerät, ist schon eine reife Leistung!!!