Beiträge von kuddel

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    Acrylnitril
    Hallo Arwen:
    Erwischt :D , du hast natürlich recht bei Methanol komme ich nicht aus der Angebotsvorsorge raus. Vielen Dank für den Hinweis!

    Ich möchte dieses Thema aber etwas grundsätzlicher Angehen und es geht mir rein um die Angebotsvorsorge zu den in Absatz 1 Nr. 1 der ArbMedVV genannten Gefahrstoffen,.

    Zitat

    (2) Angebotsvorsorge bei:
    1. Tätigkeiten mit den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Gefahrstoffen, wenn eine
    Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine
    Pflichtvorsorge zu veranlassen hat;

    Ist ein Laborabzug für den Atemweg ein geschlossenes System von dem ich ausgehen kann dass eine Exposition ausgeschlossen ist? Ist Z.B. beim Umfüllen von Acrylnitril mit
    Hilfe eines Dispensors (dadurch Hautkontakt unwahrscheinlich) keine Angebotsvorsorge erforderlich?

    Vielleicht muss ich meine Frage anders stellen:
    Wann habe ich es mit einer Exposition zutun? Habe ich eine Exposition wenn ich durch Handschuhe den Hautkontakt verhindere und mit einer Absaugung die Konzentration in der Atemluft unterhalb der Nachweisgrenze bringe?

    Viele Grüße
    kuddel

    Hallo liebe Menschenschützer,

    gilt ein Laborabzug eigentlich als ein geschlossenes System nach § 9 Abs.2 GefStoffV? Kann ich davon ausgehen, wenn z.B. Methanol in einem Laborabzug mit Hilfe eines Dispensors umgefüllt wird keine Exposition vorliegt und somit auch keine Angebotsvorsorge (ArbmedVV) erforderlich ist?

    Schon mal vielen Dank für Eure Beiträge

    kuddel

    Hallo Mario,

    die Schulung sowie die Prüfung von operativen Mitarbeitern gemäß Dokument 16 darf jede Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen. Solltet Ihr in BeNeLux Projekte abwickeln brauchen die MA eine Prüfung nach Dokument 18 bei einer akkreditierten Personalzertifizierungsstelle.
    Unsere westlichen Nachbarn erkennen Prüfungen nach Dokument 16 nicht an, weil sie der Meinung sind, daß bei Prüfungen nach Dokument 16 die Möglichkeiten der Manipulation doch sehr umfangreich sind.

    Viele Grüße

    kuddel

    Hallo zusammen.

    Ich möchte zwar nicht ketzerisch klingen .... aaaaaber... es heißt jetzt DGUV Vorschrift 3. Japp, auch wir müssen uns an die neuen Bezeichnungen gewöhnen und daher fange ich jetzt damit an ;)

    Gruß

    Jens

    Solang die in der Datenbank der DGUV veröffentliche Schrift BGV A3 heist (s. Titelblatt e.d.) ist sie aus meiner Sicht nocht nicht transveriert :27:
    kuddel

    Als Sifa und SiGeKo habe ich ebenfalls viele negative Erfahrungen mit Architekten gemacht. Die geschilderten Probleme gibt es nicht nur bei den sogenannten "Star-Architekten" sondern auch mit den Architekten von neben an.

    Ich bin bisher wenigen Architekten begegnet die sich als Dienstleister und nicht als "Künstler" verstehen. Es interessiert sie einfach nicht, dass sie eine Baukörper entwerfen der einem Zweck dienen soll, nähmlich als Arbeitsstätte. Es geht Ihnen in der Regel nur um Ihren, je nach Standpunkt, mehr oder weniger genialen Entwurf. Ich habe nicht nur einmal die Diskussion geführt ob polierter Granit die richtige Wahl für den Fußboden im Sanitärbereich ist oder ob bei Gruppenbüros Glaswände für den Nachhall eher kontraproduktiv sind und dabei auf wenig Verständniss und Einsicht gestoßen.

    Natürlich liegt ein großer Anteil der Verantwortung bei den Bauherren. Einen Künstler kann ich beauftragen wenn ich ein Kunstwerk haben möchte, dass ist dann auch zu Recht von jedem praktischen Sinn befreit. Wenn sie den SiGeKo nicht intensiv in die Planungs involvieren sind Probleme in der Arbeitssicherheit bei der Wartung und Instandsetzung vorprogrammiert. Wenn die Fasi nicht bei der Erstellung des Pflichtenheftes für den Architekten beteilige ist, wird Arbeitssicherheit nicht ausreichend in der Planung berücksichtigt werden.

    Da sind wir aber wieder bei der uns wohl bekannten Frage: "Wer handelt in diesem Land eigentlich präventiv?

    Viele Grüße

    kuddel

    Hallo liebe Leute,

    ich suche eine Quelle über in Schweden gültige Arbeitsplatzgrenzwerte. Aktuell brauche ich den allgemeinen Staubgrenzwert. In der Gestis International Limit Valius habe ich ihn nicht gefunden.

    Schon mal vielen Dank

    kuddel

    Danke für den Hinweis,

    interessant war für mich die ASR 2.1.... jetzt sind die Herrschaften der ASTA für den Baustellenbereich wieder ungeschwenkt so dass nun wieder die >2.0m Absturzhöhe Regel greift :cursing: :cursing: Also alles wie gehabt bzw. wie es in der BGV C22 steht.

    Es ist eine Schande!:46:

    Hallo smiwie,

    BGV A1 sagt das mindestens in der Anzahl nach Anlage 2 zu bestellen sind.


    Die BGR A1 erläutert das je nach Gefährdungssituation und Organisationsstruktur mehr als die Mindestzahl zu bestellen ist.

    Da den SiBe einen überschaubaren Bereich zugewiesen werden soll erfordert die von dir beschriebene Organisation mehr als einen Sibe.


    viele Grüße


    kuddel

    Hallo Elke,

    keine Schlupflöcher! Bei meinen Kunden wurde in der Regel nachgerüstet. Einzige Außnahme Spindelschutz bei alten Ständer- Säulenbohrmaschinen. Hier haben wir es über Betriebsanweisung und Unterweisung gelöst. Voraussetzung war keine Hemden, keine Jacken sondern enganliegende Langarmshirts.

    Viele Grüße

    kuddel

    Hallo Menschenschützer,

    die ist eine Frage an Euch in der Prozessindustrie.

    In einer verfahrenstechnischen Anlage befinden sich ja jede Menge ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Pumpen, Verdichter, Stellventile, Motoren für Rührer etc und viel stationäre Anlage.

    Wie geht Ihr mit der Forderung nach Wiederholungsprüfung um (Püffristen, Prüfumfang etc.) und wie behaltet Ihr den Überblick?

    Schon mal vielen Dank für Antworten

    kuddel

    Hallo liebe Sifa-Gemeinde,

    in der ASR A1.3 Stand Februar 2013 sind die Farben für Rohrleitungen (z.B. Wasser grün, Luft grau, Laugen violett etc.) nicht mehr enthalten.

    Sind die komplett weggefallen und wenn nicht wo finde ich die Regelungen jetzt?

    Viele Grüße

    kuddel