Acrylnitril
Hallo Arwen:
Erwischt , du hast natürlich recht bei Methanol komme ich nicht aus der Angebotsvorsorge raus. Vielen Dank für den Hinweis!
Ich möchte dieses Thema aber etwas grundsätzlicher Angehen und es geht mir rein um die Angebotsvorsorge zu den in Absatz 1 Nr. 1 der ArbMedVV genannten Gefahrstoffen,.
Zitat(2) Angebotsvorsorge bei:
1. Tätigkeiten mit den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Gefahrstoffen, wenn eine
Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine
Pflichtvorsorge zu veranlassen hat;
Ist ein Laborabzug für den Atemweg ein geschlossenes System von dem ich ausgehen kann dass eine Exposition ausgeschlossen ist? Ist Z.B. beim Umfüllen von Acrylnitril mit
Hilfe eines Dispensors (dadurch Hautkontakt unwahrscheinlich) keine Angebotsvorsorge erforderlich?
Vielleicht muss ich meine Frage anders stellen:
Wann habe ich es mit einer Exposition zutun? Habe ich eine Exposition wenn ich durch Handschuhe den Hautkontakt verhindere und mit einer Absaugung die Konzentration in der Atemluft unterhalb der Nachweisgrenze bringe?
Viele Grüße
kuddel