Beiträge von gehe

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    GUten Morgen.

    Um das Thema abzuschließen, hier die Antwort der DGUV:

    In Deutschland ist es gemäß der DGUV V 1 „ Grundsätze der Prävention“ gefordert einmal jährlich eine Unterweisung durchzuführen.
    Deswegen würde es für Deutschland nicht ausreichen nur nach GWO zu schulen.


    Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Grüße

    Guten Morgen allerseits.

    Wir stehen gerade vor einem Problem bzgl. Höhensicherheit und –rettungstrainings nach GWO und DGUV.

    Wir schulen unsere Mitarbeiter normalerweise nur nach DGUV-Höhensicherheit und –rettung.
    Da wir allerdings auch im Ausland tätig sind zusätzlich nach GWO.

    Da GWO eine Gültigkeit von zwei Jahren hat, ist nun die Frage, ob es reicht unsere MA nur nach GWO zu schulen?
    Oder weiter gefragt was wird in Deutschland gefordert?

    Grüße aus dem Nordwesten

    Guten Morgen.

    Ohne das ich jetzt weiter nachgeforscht habe, würde mir spontan folgendes einfallen:

    Es gibt doch Schilder/Aufkleber die im dunkeln leuchten und sich durch Licht/Beleuchtung aufladen.
    Wäre das nicht eine alternative?

    Grüße

    Guten Tag.

    bei der BGETEM bekommt man eine Bewertungshilfe indem die Schwerpunkte mit zu erreeichenden Punktzahlen einzusehen ist.

    ein Punkt lautet:
    "Kein Füllstoff(......,längere Zitate oder Auflistungen von Vorschriften) -->2Pkt gibt es da maximal.

    Kann dir die Liste gerne zukommen lassen.

    Gruß

    Guten Morgen.

    Wir haben auch Vertrauensarbeitszeit aber in gewissen Stunden Anwesendheitspflicht.
    Klar kommt es vor das man mal eine 38h-Woche hat aber es kann auch je nach Auftragslage, Urlaubszeit,... vorkommen, dass es weit über 40h sind.

    Falls man keine Arbeit mehr hat liegt es ja an jeden selber. Helfe ich dem Kollegen oder nicht. Da ist bisschen Eigeninitiative gefordert.

    Generrell fahren wir super mit diesem Modell.

    Und ich finde es, wie es michael shcon gesagt hat, auch mal gut das man mal eher Feierabend machen kann, solange die Arbeit getan ist.

    Gruß
    Gero

    Guten Tag.

    wir sollen den Service einer WEA durchführen.
    Die WEA hat nun aber ein Gittermastturm.
    Grundlegend sind die Gefährdungen ähnlich wie bei einer "normalen" WEA.
    Jetzt wollte ich mal in die Runde fragen ob ich irgendwelche "besonderen" Gefährdungen vergessen habe.

    Kann mir jmd weiterhelfen?
    Oder mir Tipps geben wo man evtl. was nachlesen kann?

    Ich bedanke mich schon mal für eure Tips |?

    Guten Tag.

    Man hat natürlich auch die MÖglichkeit, die Unterweisungen über eine Software zu machen.
    Bei uns wurde die Software secova vorgestellt(soll keine Werbung sein).

    Da kann man die einzelnen Mitarbeiter auswählen, die Unterwiesen werden sollen.
    Die MA nehmen dann die jewilige Thematik online durch mit anschließendem Test.

    Dann könnte man es so handhaben, das man die MA die den Test bzw. nicht an der UNterweisung teilgenommen haben nicht mehr einsetzt, solange die Unterweisung nicht stattgefunden hat.

    Natürlich ersetzt das nicht die persönliche Unterweisung aber man ist rechtlich safe und die Koordination mit Zeitaufwand entfällt in den meisten fällen.


    Gruß

    GUten Tag.

    Also wir haben unsere Gefahrstoffe im allgemeinen so unterteilt:

    • Allgemeine Hinweise
    • ätzende Stoffe
    • Entzündliche Stoffe
    • Gesundheitsschädliche Stoffe
    • Reizende Stoffe
    • Unter Druck stehende Stoffe
    • umweltgefährliche Stoffe
    • Kraftstoffe
    • und dann die jeweils in Verbindungs stehenden Soffe wie "Entzüdliche + reizende Stoffe, Reizende + umweltschädlichen Stoffe, usw"

    Ist wahrscheinlich nicht perfekt aber so haben wir immerhin einen Überblick in welcher "Kategorie" wir welchen Stoff einstufen müssen.
    Vllt würde ich noch die Arbeitsplatzgrenzwerte (falls notwendig/vorhanden) angeben um eine gute Argumentation zu erlangen.

    MFG

    Guten Tag.

    Da wir nun auch das Thema "Prüfung von Zurrmittel" haben, habe ich da mal Fragen.

    Wir wollen die Zurmittel, eigentlich nur Zurrgurte intern prüfen.
    Ich stoße dabei immer auf das den Begriff der "befähigten Person".
    Jetzt ist die Frage, ob man die diese so prüfen darf oder muss man zwingend einen Kurs besuchen?

    Gruß

    Tag.

    sind in anderen Büros ebenfalls die Leuchten vorhanden?
    Dann kannst du die MA mal vergleichen lassen.

    Wir hatten einen Mitarbeiterin die gänzlich ohne Licht im Winter und dazu im Sommer mit Sonnenbrille gearbeitet hat.

    Also mus man natürlich die voraussetzungen des einzelnen MA berücksichtigt werden.


    MfG

    Guten Tag.

    Das mit dem Beamtendeutsch habe ich auch noch nie gehört.

    Schließlich wird ja anhand der Abschlussarbeit die Präsentation erstellt. Und da diese in vertsändlicher Form vorgetragen werden soll, würde ich das in den Worten die man auch selber versteht bzw. sodass die Mitarbeiter es auch verstehen(wenn man als Thema z.B. eine Gefährdungsbeurteilung macht), erstellen.

    Gruß

    Guten Tag.

    Nun betrifft das Thema Gerüst und befähigte Person auch uns....

    Wie durch einige Vorredner gibt es Unterschiedliche Meinungen bzw. Vorschriften die mich verwirren.

    Wir haben ein Gerüst, dass nach längerer Zeit(ca. 2-3 Jahre) wieder verwendet werden muss.
    Jetzt meine Frage:

    Können unsere eigenen MA die "befähigten Personen" sein?

    Grüße