Gewerbeabfallverordnung-GewAbfV

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  • Hallo und guten Morgen.


    Für die Unternehmen ändern sich, falls das nicht sowieso schon passiert zwei Dinge.


    Es wird noch mehr Wert auf die getrennte Sammlung der Abfälle gelegt. Folgende Fraktionen müssen getrennt gesammelt werden:

    • Papier/Pappe
    • Kunststoffe
    • Glas
    • Holz
    • etc.

    Es gibt Ausnahmen zur Getrenntsammlung, die aber dokumentiert werden müssen.


    Die getrennte Sammlung, die Abweichungen davon sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.


    Das sind die Grundzüge. Man muss das Dingen aber auch tatsächlich mal lesen. ;)

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Moin,


    folgend mal die Maßgabe, die mein Unternehmen als Handlungsanleitung zur Prüfung bereitgestellt hat.
    - Künftig stärkere Trennung von Gewerbeabfällen (PPK, Metall, Holz, Glas, Bio…) erforderlich.


    - Begriffe „technisch nicht möglich“ und „wirtschaftlich nicht zumutbar“ strenger ausgelegt (ca. 50 kg/Woche je Fraktion sind „sehr geringe Mengen“, die nicht getrennt werden müssen)
    - Trennung zu dokumentieren (z.B. Wiegescheine, Lagepläne)
    - Bestätigung des Entsorgers, dass Vorbehandlungsanlage der GewAbfV entspricht (formal, auch bei Subunternehmern) >> Erzeuger muss das einholen!


    Maßnahme: Bestätigung des Entsorgers (s.o.) einholen (nur erstmalig, nicht bei jeder Entsorgung);
    Dokumentation der Getrennthaltung von Gewerbeabfällen organisieren (z.B. Schulung der Mitarbeiter, Containerplan); ggf. Anpassungen im Betriebskonzept.



    Beste Grüße
    Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

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  • Bei Bauabfällen wird es auch interessant. So etwas wie Container für gemischte Bauabfälle soll es nicht mehr geben. Schöne Theorie, mal sehen, wie das in der Praxis funktionieren soll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei Bauabfällen wird es auch interessant. So etwas wie Container für gemischte Bauabfälle soll es nicht mehr geben. Schöne Theorie, mal sehen, wie das in der Praxis funktionieren soll.

    Früher hast man mit 'ner großen Eisenkugel gegen das Gebäude geklopft. Heute holt man die Fraktionen mit einer krokodilmaulähnlichen Greifzange einzeln aus dem Mauerwerk.
    Ich habe während eines Abrisses unserer Klinikgebäude Bilder gemacht. Da steht ein MA im Bereich des Baggers und fängt an zu sortieren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Begriffe „technisch nicht möglich“ und „wirtschaftlich nicht zumutbar“ strenger ausgelegt (ca. 50 kg/Woche je Fraktion sind „sehr geringe Mengen“, die nicht getrennt werden müssen)

    Technisch nicht möglich können wir schön darstellen, unsere Entsorgungshalle ist jetzt im Normalbetrieb schon an der Grenze. Lustig wird es dieses Jahr an Weihnachten; 4 arbeitsfreie Tage am Stück bei den Entsorgern! Silvester sind es dann nur noch 3. Wir arbeiten natürlich an allen Tagen und produzieren dabei auch Müll. Unsere Halle ist im 2.UG, da kann man schlecht anbauen.
    Mir kann die Behörde gerne auch erklären, warum ich Kunststoffe getrennt erfassen soll, wenn diese dann hinterher als "Hilfsbrennstoff" in der gleichen Verbrennungsanlage landen wie der Restmüll.

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  • @AxelS
    Zur Gewerbeabfallverordnung habe ich ein eigenes Thema aufgemacht. Kanst ja mal reinschauen.

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