Hallo liebe Mitstreiter,
wir haben in unseren Verwaltungsgebäuden ca. 50 Kaffeeküchen, in denen das übliche bunte Sammelsurium an Spülmaschinentabs, Entkalkern, Reinigern ect. von
Verwaltungsmitarbeitern in haushaltsüblichen Mengen genutzt wird. Ziel ist, die Verwendung gesetzeskonform zu gestalten.
Laut Gefahrstoffverordnung muss ich ja auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung machen, um die geringe Gefährdung belegen zu lassen.
"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund
1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale,
2. einer geringen verwendeten Stoffmenge,
3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und
4. der Arbeitsbedingungen
insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden."
Wie komme ich am schnellsten zu einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung, obwohl sicher mehr als 50 verschiedene Produkte vorhanden sind, die teils privat beschafft werden?
Hinweise zur richtigen Verwendung finden in den allgemeinen Unterweisungsunterlagen ihren Platz.
Muss ich Betriebsanweisungen erstellen??
Ich weiß, kein spannendes Thema. Aber vielleicht hat das hier schon jemand gemacht??