Gerüste / Gerüstabnahme

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  • Michael, was heisst verwirren.


    Wir haben hier einen HSE-Manager der uns alle solangsam in den Wahnsinn treibt.


    Und behauptet steif und fest dass die Gesetze das so vorgeben. Und er hat natürlich bei allem recht. :rolleyes:


    Dass wir hier den Gerüstbauer quasi überprüfen hat mit den internen Prozeduren des Bauherrn zu tun. (Branche Energie Erzeugung)


    Und das mag ja auch noch ok sein. Denn so fachlich korrekt sind die Gerüstbauer auch nicht immer. (meine Erfahrung)


    Dann wird auch gefordert dass die Benutzer ihr Gerüst kontrollieren, täglich und dies auf einem Schein der am Gerüst hängt mit ihrer Unterschrift dokumentieren.
    Real läuft das dann so ab, der Polier oder derjenige der vom Chef damit beauftragt wurde geht am Gerüst vorbei, kuckt auf den Zettel, "oh, noch nicht unterschrieben"... tut dies dann und geht zum nächsten Gerüst. Würdigt die Gerüste aber keines Blickes. (meine Beobachtung) Also reine Routine Tätigkeit bei der der Sinn nicht erkannt wurde.
    Darauf angesprochen heisst es, ich hab das Gerüst ja gestern abend noch in Ordnung verlassen, da hat sich über Nacht ja nichts geändert. (womit er nicht unrecht hat) Also, verpfeiff ich den jetzt beim HSE-Manager (der auch die befähigte Person für die Bauherren Seite ist) oder lass ich es lieber und behalte meinen Frieden.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta ()

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  • Hallo Andrasta,


    der HSE-Manager hat Recht mit seiner Aussage.
    Infos dazu findet man gut erklärt in der DGUV Informmation 201-11 unter dem Punkt "Was hat der Unternehmer, der das Gerüst benutzen lässt, zu beachten?".
    Es sind letztlich 2 befähigte Personen beim Gerüst tätig. Die befähigte Person des Gerüstbauers, die bei der Abnahme die fachgerechte Montage und den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstet kontrolliert und dokumentiert. Und die befähigte Person des Benutzers, die die sichere Funktion auf Grundlage der GBU überprüft. Entgegen der landläufigen Meinung muss die befähigte Person des Unternehmers dabei kein Gerüstbauexperte sein. Auch diese Prüfung protokollieren! Ein solches Prüfprotokoll findet man z.B. bei der BG Bau


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ja soweit ok, das sagt ja auch die Prozedur des Bauherrn der als Auftragnehmer des Gerüstbauers ja auch eine befähigte Person beistellt die mit dem Gerüstbauer gemeinsam die Erstabnahme wie in dem Link der BGBau durchführen.


    Nur, anschließend kommen unterschiedliche Nutzer, die bevor sie morgens auf die Gerüste drauf müssen eine Sichtprüfung des Gerüstes durchführen sollen. (Electriker, Kabelbahnenbauer, Isolateure von Rohren und soweiter...)


    Müssen die für die tägliche Sichtprüfung eine befähigte Person bereit stellen oder reicht eine Unterweisung zum Beispiel durch eine befähigte Person um diese Sichtprüfung anschließend durchzuführen?

  • Hallo Andrasta,


    ja jeder Nutzer muss das Gerüst auf seine sichere Funktion durch eine befähigte Person prüfen lassen. Die befähigte Person des Gerüstbenutzers kann auch der Polier sein, der auf Grund seiner Berufserfahrung schon häufig diese Art von Arbeiten auf einem Gerüst ausgeführt hat.Die befähigte Person muss keinen extra Gerüstbaulehrgang absolvieren um befähigt zu sein! Das wird zwar gerne von diversen Lehrgangsanbietern so suggeriert, ist aber nicht richtig (schadet aber auch nicht). In der TRBS 1203 wird auf die befähigte Person eingegangen. Bezogen auf einen Maler, der ein Gerüst nutzt muss der Maler also "lediglich" wissen, wie er das Gerüst nutzt und welche Gefahren vorhanden sind.
    Zu Deiner Frage mit der Unterweisung: Der Unternehmer muss die MA doch sowieso Unterweisen (lassen). Das gilt auch für die Benutzung von Gerüsten. Und durch eine Unterweisung kann ein MA mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahung zu einer befähigten Person werden.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo und guten morgen, Stichwort ist immer Gerüstnutzer. Wenn die Elektriker auf's Gerüst wollen, muss der Vorarbeiter der Elektriker als Gerüstnutzer fungieren und seine Kollegen unterweisen und
    den Nachweis das er das Gerüst angesehen hat, dokumentieren.
    gruss klaus

  • ich hab mir das ganze Inklusive der TRBS jetzt noch mal genau durchgelesen, und das kann man wirklich so oder so auslegen.
    Das heisst sowohl der HSE-Manager hat recht als auch derjenige der ihm widerspricht. Wohl bemerkt das bin nicht ich, denn ich sitze hier zwischen den Stühlen und soll mich der einen oder der andern Argumentation anschließen.


    Ich entscheide nun erst mal den HSE-Manager nächste Woche dann doch über die Vorgehensweise des von mir Beobachteten zu informieren. Soll er als befähigte Person des Bauherrn eine Entscheidung treffen. Auch was die ganzen kleinen Firmen betrifft die hier als NU arbeiten.


    Ich werd mich wie bisher daran halten dass die Gefährdungsbeurteilung bestimmt wie vorgegangen wird.


    In der TRBS 2121 steht nämlich auch:
    Jeder Arbeitgeber, der Gerüst oder Teilbereiche von Gerüsten benutzen lässt, hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung notwendig ist.


    Hier kommt es auf die Art der Benutzung an.


    Laut dem einen Streithahn reicht die Prüfung durch den Bauherrn und seiner Befähigten Person. Vertraglich war da auch mal festgemacht dass der Gerüstbauer wöchentlich die von ihm erstellten Gerüste zu prüfen hat. Wenn dies umgesetzt würde, dann würde es mir ausreichen, also einfach mal auf Vertragserfüllung beharren.
    Und dann würde auch der Nachweis in der Unterweisung zur Benutzung der Mitarbeiter dazu gehören. (Davon redet nämlich keiner der Beiden)


    Wenn wir von jedem Gerüstnutzer verlangen dass er eine Befähigte Person nachweist (mit entsprechendem Lehrgang) dann können wir die Hälfte der Firmen hier vom Hof schmeissen und die Baustelle wird a la Berliner Flughafen iiiiiiiirgendwann fertig. (naja, anderes Thema)


    Danke nochmal an alle für die Denkanstöße!

  • Hallo Andresta,


    Freigeben 1 und 2.
    Die Berechnung und den Aufbau kann (klappt meistens) nur der Gerüstbau als Fachfirma.
    Etwas tiefer in der Fachkunde sollte die Befähigte Person des Auftraggeber sein. Um keinen Blödsinn zu bekommen.



    Pkt 5. der Gerüstbenutzer muss doch nur Kontrollieren ob die Füße auf Brettern stehen, ein Geländer da ist überall Beläge liegen und ob das Gerüst noch vollständig ist.


    Wir haben dafür unsere Aufsichten und Mitarbeiter geschult und eine Handkarte erstellt wo die zu prüfenden Punkte bildhaft aufgeführt sind.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Guten Tag.


    Nun betrifft das Thema Gerüst und befähigte Person auch uns....


    Wie durch einige Vorredner gibt es Unterschiedliche Meinungen bzw. Vorschriften die mich verwirren.


    Wir haben ein Gerüst, dass nach längerer Zeit(ca. 2-3 Jahre) wieder verwendet werden muss.
    Jetzt meine Frage:


    Können unsere eigenen MA die "befähigten Personen" sein?


    Grüße

  • Vielleicht hilft dir das dazu. (Ohne jetzt den kompletten Thread gelesen zu haben)


    http://www.bgbau-medien.de/html/bausteine/f_707/f_707.pdf


    Drück das der "Befähigten Person" in die Hand. Damit müsste die klar kommen.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Hallo zusammen, in diesem Zusammenhang weise ich auf das Kompendium Arbeitsschutz der BG Bau hin. Darauf versteckt sich unter dem Programmteil "Gerüstbau" ein Selbstlernprogramm für die Fortbildung von befähigten Personen im Geüstbau. Durchspielen, Fragen beantworten und am Ende das Zertifikat ausdrucken.

  • Guten Tag.
    also das Thema hat sich geklärt.
    Habe jetzt ein Dokument für unsere Bedürfnisse erstellt.


    Wer es Interesse hat, kann sich gerne melden und ggf. seinen Senf dazu geben :D



    MFG

  • Tut mir leid wenn ich das Thema nach so langer Zeit wieder aufleben lasse; aber ich habe einen konkreten Anwendungsfall:


    Ich bin privater Bauherr und wir wollen mit dem Klinkern anfangen. Ein Gerüst habe ich selber gekauft und auch aufgebaut (zusammen mit meinem Schwager).
    Wir hatten nun Besuch von der BG die ein, zwei Sachen bemängelte. Nichts wildes; es fehlten z. B. Bordbretter, ein Seitenschutz und die Netzabfangungen waren nicht hoch genug.
    Das habe ich mittlerweile auch ausgebessert (man bekommt von der BG ja ein schönes Protokoll).


    Wo dran ich allerdings scheitere ist ein Prüfprotokoll, welches durch eine "befähigte Person" unterzeichnet werden muss!
    Das Protokoll habe ich auf der Seite der BG gefunden (https://www.bgbau.de/service/a…beits-und-schutzgerueste/)


    Ebenfalls gefunden habe ich die Definition einer "befähigten Person": https://www.bgbau.de/service/a…lich-geeignete-beschaeft/



    Nun ist allerdings meine Frage:
    Wo bekomme ich so eine her?



    Ich als Bauherr bin es nicht. Mein Bauleiter/Architekt auch nicht bzw. will er das nicht unterschreiben/sein.
    Laut BG kann ich einen externen beauftragen.
    Könnte ich dazu einen Gerüstbauer beauftragen? Oder wie stellt sich sowas in der Praxis dar?


    Danke und Gruß

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  • Unterschreibe selbst. Kein Thema.


    Wer wird auf dem Gerüst arbeiten? DEINE Angestellten? Was hat die BG dort überhaupt zu suchen?


    Befähigt bist Du, wenn Du das Handbuch gelesen hast, und das Gerüst korrekt aufgebaut hast. Vergessene Teile belegen keine Unfähigkeit.


    Das, was Du zur Befähigung "brauchst" ist eine Wunschliste der BG, kein Gesetz.


    Wenn die BG aber mit den kleinen Änderungen und dem Fangnetz zufrieden war, hat Du doch schon die "Adelung" des Gerüstes...


    ABER: wenn Du unterschreibst, bist Du volles Rohr verantwortlich für die Sicherheit zum Zeitpunkt der Freigabe.


    Danach können alle Beteiligte das Gerüst nach Belieben zerstören. Sie dürfen das nicht, aber sie KÖNNEN es (bei uns tun die es auch). Deswegen mache ich derzeit täglich eine 100% Gerüstbegehung und finde auch täglich massive Umbauten und Löcher...


    Im Zweifel musst Du die Korrektheit des Gerüstes zum Zeitpunkt der Freigabe beweisen (Fotos! Helfen nicht bei der Feststellung ob alles ordentlich festgeklopft und festgezogen wurde, aber bei der Beurteilung der statischen Elemente und bei der Dokumentation der Vollständigkeit).


    Insgesamt sehe ich die Übernahme dieser Verantwortung als Sparen an der falschen Stelle. Ich hätte einen Gerüstbauer beauftragt.


    Wenn Du selbst am Haus herumbaust, kräht kein Hahn nach Deinem Gerüst. Da kannst Du machen was Du willst.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Unterschreibe selbst. Kein Thema.


    Wer wird auf dem Gerüst arbeiten? DEINE Angestellten? Was hat die BG dort überhaupt zu suchen?


    Alles richtig - die BG kam weil ich in diesem Bautagebuch unter "Gerüstbau" den Verleiher eingetragen habe (denke ich jedenfalls)

    Insgesamt sehe ich die Übernahme dieser Verantwortung als Sparen an der falschen Stelle. Ich hätte einen Gerüstbauer beauftragt.

    Mittlerweile denke ich auch, dass die Beauftragung eines anderen zumindest einfacher gewesen wäre.



    Wenn Du selbst am Haus herumbaust, kräht kein Hahn nach Deinem Gerüst. Da kannst Du machen was Du willst.


    Am Montag gibt es nochmal ein Gespräch mit der BG; ich werden dann mal berichten.


    Danke schon mal!