Beiträge von porcupine

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    Ich denke, um eine halbwegs sichere GefSt-GefBu durchzuführen, sollte man wenigstens ein Chemiestudium abgeschlossen haben.

    Ganz so dramatisch sehe ich das nicht. Klar sind chemische Grundkenntnisse hilfreich, aber eigentlich lernt man viele Grundlagen in den entsprechenden Kursen.

    Da pflichte ich AxelS bei... und ich habe erfolgreich ein Chemie-Studium absolviert, bevor ich dann später Sifa wurde. Klar, können einem chemische Grundkenntnisse helfen. Aber zu vielen Tätigkeiten, bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, gib es gute branchenspezifische Literatur, die man als Handlungshilfen nutzen kann. Damit kommt man schon recht weit.

    Allerdings gibt es einen im November 2018 veröffentlichten DGUV Grundsatz, der die Grundanforderungen dafür definiert, die als Befähigung zur Durchführung einer GBU nach GefStoffV angesehen werden --> DGUV Grundsatz 313-003.

    Wo wurde diese denn veröffentlicht?

    Corona-ArbSchV wird nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sondern im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnZ AT), hier der Link zur aktuellen Version


    d.h. HomeOffice-Pflicht vorbei oder verlängert bis 02. April / 25.Mai?

    Das mit der HO-Pflicht stand im §28b IfSG... jetzt keine Pflicht mehr, aber eine der Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber weiter prüfen soll --> siehe aktuelle Corona-ArbSchV §2 Absatz 3 Satz 2.

    Ab wann muss ich einen Testnachweis bei zweifach Geimpften Personen am Arbeitsplatz einholen?

    Zweifache Impfung = vollständig geimpft. Hat (noch) keine zeitliche Begrenzung, nach der man nicht mehr als vollständig geimpft gilt. Könnte noch kommen, da das ja kürzlich in Österreich eingeführt wurde.

    Dann ist aber die Frage, wo das mit den 3G-Nachweisen geregelt ist.

    §28b IfSG

    Was ist bei Personen, bei denen jetzt bereits schon die 3. Impfung 3 Monate her ist. Gilt auch hier, das wir nach 90 Tagen der Impfung Testnachweise vorlegen müssen?

    Nein.

    im Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts müssen Angaben zu Notfallinformationsdiensten in Form einer Notrufnummer gemacht werden. Es sollte also nicht nur gelegentlich im SDB zu finden sein ;) .

    Wie ich selber schon öfter erlebt habe, gibt es leider viel zu viele SDB von fraglicher Qualität. AxelS hat sicher ähnliche Erfahrungen. Da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die Nummer einer Giftnotrufzentrale in all den SDBs vorhanden ist, bei denen es sinnvoll oder dringend zu empfehlen wäre. Und wie AxelS schon richtig bemerkt hat, steht im Abschnitt 1.4 eines SDB oft nur die Nummer des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters, die dann auch gar nicht rund um die Uhr besetzt ist.

    Mit praktischen Beispielen (da Lackfabrik, z.B. keinen schwarzen Lack in eine Colaflasche).

    Todsünden-Beispiel!!!!! :71::71::71:

    Überhaupt keine Lebensmittelgefäße als Behältnis für Gefahrstoffe!!!

    Siehe §8 GefStoffV:
    "5) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. ..."

    Detailunterweisung: wenn bei dem Vorgesetzten 25 Gefahrstoffe sind, bin ich der Meinung, dass es keinen Sinn macht, wenn der Vorgesetzte diese durchgeht. spätestens nach der vierten BA haben die Mitarbeiter ausgeschaltet.. was wäre eine praktikable Lösung?

    Nach meiner eigenen Erfahrung eine bewährte praktikable Lösung ist die, die AxelS genannt hat:

    Wie wäre es z.B. bei wöchentlichen Besprechungen immer ein Thema heranziehen und unterweisen? Auch muss man das Thema Gefahrstoffe nicht isoliert betrachten. Die Gefahrstoffe kommen ja in der Regel in Verbindung mit anderen Tätigkeiten vor. Da wird dann z.B. über den Umgang mit der Säulenbohrmaschine unterwiesen und dabei ist dann der Kühlschmierstoff ein Unterthema.

    Lernphase ich sehe das im Prinzip so wie E.weline:

    Du als FaSi kannst Vorschläge machen, welches Material weniger schädlich ist, bessere AGW hat, einfacher zu lagern ist, besser zu entsorgen ist, harmlosere PSA benötigt... Die Auswahl muss der Vorgesetzte treffen.

    Und diese Vorschläge machst Du auf folgender Basis (mache ich trotz erfolgreich abgeschlossenem Chemie-Studium so, weil ich nicht beurteilen kann, welche Eigenschaften das Produkt erfüllen muss):

    1.) Diejenigen, die den Stoff benutzen, fragen den Hersteller des Produkts und andere Hersteller an, welche Produkte sie empfehlen können, um das Produkt Sowieso zu ersetzen, dass im Hinblick auf den Verarbeitungsprozess und die zu gewährleistenden Eigenschaften des Endprodukts in Frage kommen könnten.

    2.) Von denkbaren Alternativen zum bisher verwendeten Stoff lässt man sich von den Anwendern die Sicherheitsdatenblätter beschaffen.

    3.) Durchführen einer Substitutionsprüfung nach TRGS 600 (die ja auch die Möglichkeit beinhaltet, unzumutbare wirtschaftlichen Mehraufwand zu berücksichtigen)

    4.) Wenn die Substitutionsprüfung ergibt, dass ein genanntes alternatives Produkt deutlich geringere gefährliche Eigenschaften hat, sollte eine GB erstellt und das alternative Produkt getestet werden. Sind die Tests erfolgreich, wird das bisher eingesetzte Produkt ersetzt.

    Mögliche Begründungen, von einer Substitution abzusehen sind, wenn ein Auftraggeber oder eine Norm-Vorgabe (z.B. eine DIN bei Analyse-Verfahren) den Einsatz des Stoffs vorgeben.

    Im medizinischen Bereich sind viele Beschäftigte inzwischen über 8h mit FFP2 oder gar FFP3 Masken unterwegs.

    Nicht zur vergessen, dass es auch unabhängig von Corona Tätigkeiten gab und gibt, bei denen Menschen arbeitstäglich große Teile oder ganze Arbeitstage mit FFP2- oder FFP3-Masken arbeiten müssen.

    Wird die vorgesehene arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt und es werden die über eine Gefährdungsbeurteilung ggf. ermittelten notwendigen Pausenzeiten beachtet und die Beschäftigten sind unterwiesen, sensibel auf Warnzeichen zu achten, liegt das "Restrisiko" im Akzeptanzbereich. Wenn jemand durch das Tragen einer FFP-Maske kollabiert, dann wird in der Regel schon vorher ein gesundheitliches Problem vorgelegen haben, das sehe ich wie AxelS.

    zum leicht "negativen" Effekten gibt es eine Studie des IPA.

    40 Probanten sind natürllich sehr wenig, ein Stichprobe lediglich....

    Ist schon eine recht geringe Zahl an Probanden, aber als Stichprobe für sehr stark auffallende Tendenzen/Trends wird auch das reichen. Bleibt zu hoffen, dass das IPA die Studie erweitert.

    Und bitte daran denken, dass Schwangere in der Studie nicht als Probanden dabei waren und trotz der eigentlich recht positiven allgemeinen Erkenntnisse aus der Studie nicht länger als in Summe 30 Minuten pro Arbeitstag eine FFP2-Maske tragen sollen (siehe Dokument des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-I…gere_Frauen.pdf)

    Aber indirekt über das Minimierungsgebot nach §7 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung.

    ...und da bereits die 4-5%ige Formaldehydlösung mit den H-Sätzen 341 (Kann vermutlich genetische Defekte verursachen) und 350 (Kann Krebs erzeugen) gekennzeichnet ist, sollte das Minimierungsgebot ganz konsequent umgesetzt werden... und ein Absaugung wird eine mögliche Exposition DEFINITIV verringern.

    Da würde ich doch mal bei der DGUV direkt nachfragen...

    DGUV - Erste hilfe

    Aktuell finde ich da die Liste von 2014.

    ich habe bei der DGUV nachgefragt, hier die erhaltene Auskunft:

    "Wir empfehlen den Betrieben folgende Vorgehensweise:

    Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei einer nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.

    Eine aktuelle Meldung zu dem Thema „Normänderung“ wird zeitnah auf der Internetseite des Fachbereichs Erste Hilfe (http://www.dguv.de/fb-erstehilfe) erscheinen."

    hallo @Kalh alles, worauf man bei geringer Gefährdung verzichten dürfte, steht in der TRGS 400 im Abschnitt 6.2 drin. Aber wie AxelS schon geschrieben hat, ist das für private Haushalte ohnehin nicht relevant, weil in §1 GefStoffV explizit ausgenommen.

    Allerdings würde ich dann mal prüfen, wie lange die Reinigungstätigkeiten dauern und ob man da durch Tragen von (flüssigkeitsdichten) Handschuhen eventuell n den Bereich der Feuchtarbeit kommt...

    Hallo @Kalh

    darauf achten, dass bei den verwendeten Reinigungsmitteln und den Reinigungstätigkeiten eine geringe Gefährdung (siehe Abschnitt 6.2 der TRGS 400) vorliegt. Dann ist der Aufwand recht gering, um in Sachen Arbeitsschutz auf sicherer Seite zu stehen.

    Aber dabei auch drauf achten, wie die Dauer der Reinigungstätigkeiten ist und dadurch eventuell Feuchtarbeit vorliegt...

    Die Behörde will alle Gefährdungsbeurteilungen in dem System erstellt und abgelegt haben.

    Ich fand meine Word Vorlage übersichtlicher, aber auch für nicht Fachkräfte zu kompliziert.

    hhhhhhhmmm, merkwürdige Behörde... gibt im Regelwerk keine Vorgaben für Form/verwendete Software bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sondern nur zu den Dingen, die sie enthalten muss.

    Man würde einen bekommen höhenverstellbaren bekommen wenn man bereit ist etwas dazu zu Zahlen (ca. 500 €). Ich finde das schon sehr grenzwertig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften die das zuzahlen untersagen?

    Bei der Sache mit dem Zuzahlen würde sich ja dann auch noch eine andere rechtliche Frage stellen: Ist der Tisch dann trotz Zuzahlung durch die/den Beschäftigte/n dann Eigentum des Arbeitgebers? Oder hat die/der Beschäftigte damit auch (anteilige) Eigentumsrechte erworben...?

    Zu umständlich, und dann habe ich im Home-Office keinen entsprechenden Schreibtisch. Ich kaufe jetzt so ein Ding - ferddisch.

    ähm... wenn die Mitarbeiterin einen Arbeitsplatz in der Arbeitsstätte hat, wäre das Arbeiten zuhause nach dem Regelwerk "nur" mobiles Arbeiten und damit wäre der AG hier nicht zuständig.


    Die Schreibtische sind halt jetzt rausgeflogen aus dem Leistungskatalog - ist halt so.

    Ja, das ist (leider) so. Wir (überbetrieblicher Dienstleister) haben zahlreiche solche Rückmeldungen von betreuten Unternehmen bekommen, die einen höhenverstellbaren Schreibtisch beantragt hatten. Begründung der DRV: höhenverstellbarer Schreibtisch sei heute Standard.

    Übrigens: von der DRV finanzierter Schreibtisch ist persönliches Eigentum der Person, für die der Antrag gestellt wird....