Hallo zusammen
ich bin auf dem EX Schutz nicht wirklich bewandert und habe hier nun Fragen:
wir haben einen Energietower in welchem im Erdgeschoß zwei Dampferzeuger stehen dieser Raum hat nach Vorgaben auch die Entsprechenden Druckentlastungsfenster (behördlich genehmigt),jetzt planen unsere Herren in unmittelbarer Nähe ein Getreidesilo aufzustellen, da unsere Platzverhälnisse auf dem Gelände begrentz sind kam die Frage an mich.
- wie nah darf das Silo an den Druckentlastungsfenstern stehen?
in einigen Regeln habe ich jetzt nachgelesen das "Druckentlastungsflächen nicht unmittebar auf Verkehrswege und benachbarte Gebäude gerichtet sein dürfen".
- was heist Unmittelbar?
vom Brandschutzgutachter und Ex Schutz Sachverständigen habe ich keine klare Aussage erhalten.
kann mir hier jemand weiterhelfen!
wie weit muss das Silo von den Druckentlastungsflächen stehen. bei dem Silobau handelt es sich um eine Metallkonstruktion
vielen Dank für die Infos
gruß Erhard