OT-Frage: Kennt sich hier jemand mit StVZO und FZV aus?

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  • Ein Bekannter hat ein Motorrad gekauft, das in den 90er Jahren als Gebrauchtfahrzeug aus den USA importiert wurde. Durch einen Fehler wurden damals die technischen Daten des ca. 10 Jahre jüngeren Nachfolgemodells im Brief erfasst. Die zuständige Zulassungsstelle hat jedoch nur noch Zugriff auf Daten bis 2001 zurück. Ob also das damalige Gutachten bereits falsch war oder bei der Ausstellung des Briefes ein Fehler gemacht wurde ist nicht mehr nachzuvollziehen. Fakt ist aber, daß das Fahrzeug nun Fahrzeugpapiere hat, in denen u. a. Hubraum, Motorleistung und Lautstärke falsch angegeben sind.

    Die Zulassungsstelle kann oder will nicht helfen. Da es den Fall theoretisch nicht geben kann, gibt es eben auch keine Vorgaben, wie zu verfahren wäre. Man beschränkte sich also auf ein Schulterzucken...

    Sinnvoll ist es wohl, ein nicht billiges Gutachten machen zu lassen und die Korrektur eben wie eine technische Änderung zu behandeln. Aber nur mal so aus Interesse: Wie wären denn die Folgen, wenn er das nicht machen lassen würde? Die FIN stimmt ja und die technischen Daten sind zumindest ähnlich, da sie vom Nachfolgemodell stammen. Der tatsächliche Hubraum ist geringer, also würde er zu viel und nicht zu wenig Steuern zahlen. Nicht jeder Bürger hat genug technisches Verständnis oder Detailkenntnisse, solche Fehler überhaupt zu erkennen. Der Bekannte hat es auch selber nicht erkannt, er verzweifelte nur bei der Onlinesuche nach Zubehör und Ersatzteilen, daß er bei der Angabe des Fahrzeugtyps laut der Papiere immer nur falsche Teile finden konnte.

    Ich will keinen juristischen Rat, aber würde gerne mal Eure Meinung dazu hören. Oder lesen. ;)


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo,
    kannst Du nicht beim Hersteller anfragen?
    Das Fahrzeug besitzt doch bestimmt eine Rahmen und Motor-Nr.. Anhand dieser müßte man ja das Fahrzeug ermitteln können.
    Der Rest wäre dann nur noch "reine Formsache" mit der Behörde.

    Mfg

    FS

  • Die echten Daten sind ja bekannt, stehen aber nicht in den Papieren! Es handelt sich um eine Yamaha XV 500 vom Typ 22U, in den Papieren stehen aber die Daten vom Nachfolgemodell XV 535 vom Typ 2GV. Und es steht sogar der Typ 2GV in den Papieren, obwohl in der FIN (also der Fahrgestellnummer) völlig korrekt der Typ 22U genannt ist. Wer die Modelle kennt, der erkennt das sofort. Das ist ungefähr so, als habe man einen Golf II, aber die ähnlichen, aber halt nicht gleichen technischen Daten eines Golf III in den Papieren stehen. Offenbar wurde ein Vergleichsdatensatz benutzt und nur die FIN angepasst, wobei aber irrtümlich ein falscher Datensatz verwendet worden ist. Es konnte nur nicht mehr geklärt werden, ob der TÜV-Sachverständige einen falschen Datensatz benutzt hat und der ganze Quatsch so im Gutachten nach § 21 StVZO stand oder ob bei der Zulassungsstelle bei der Erstanlage des Fahrzeugs ein falscher Vergleichsdatensatz benutzt wurde. Bei Einzelimporten von Gebrauchtfahrzeugen, Grauimporten und zum Teil bei EU-Importen von Neufahrzeugen werden die Typschlüsselnummern nur mit Nullen angegeben. Bei den Zulassungsstellen kann man dann von diesen Fahrzeugen keine Daten beim KBA abfragen, was bei den normalen, für den inländischen Markt bestimmten Fahrzeugen möglich ist. Bei denen wird kein Gutachten in mühevoller Handarbeit abgetippt, bei Fahrzeugen mit ausgenullter Schlüsselnummer dagegen schon. Was dann übrigens die Umschreibung beim Wechsel vom Kfz-Brief auf die neuere Zulassungsbescheinigung heftig teurer macht.

    Wie es passiert sein kann, ist klar, auch wenn man nicht sagen kann, wo der Fehler nun tatsächlich lag. Die Frage ist, was es für Folgen hätte, sich einfach doof zu stellen. Warum muß der Bürger schlauer als die Damen und Herren bei den Behörden sein? Ein Anfang 1982 zugelassenes Fahrzeug kann nun einmal schlecht vom Typ eines erst ab Ende 1988 produzierten Fahrzeugs sein... Außer natürlich, einer der Vorbesitzer war Dr. Emmett L. Brown. :rolleyes: War er aber nicht. :D


    Gruß Michael


    P.S.: Ich bin nicht der Eigentümer der Yamaha, ich habe lediglich den Grund erkannt, warum der stolze Käufer der Yamaha bei der Suche nach Teilen usw. nichts passendes finden konnte - er hat halt nach Teilen für anderes Modell gesucht, ohne das zu merken!

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Die Mühlen der Behörden mahlen langsam und gründlich.
    Ich denke, wenn man den Fehler korrigieren möchte hilft nur der Weg über den Hersteller. Diesem die Motor und Rahmennummer mitteilen, dann müsste er die dazu passenden technischen Daten liefern und bestätigen können. Dann dürfte es für den Sachverständigen relativ einfach sein, diese Parameter zu prüfen, damit man sie dann im Brief korrekt eintragen kann.
    Wie ich die deutsche Bürokratie so kenne, wird dies natürlich ein langwieriges, zeitraubendes und kostspieliges Verfahren werden. Möchte man allerdings alles korrekt machen, wird man wohl kaum darum herum kommen.
    Ältere Mopeds durften noch einiges mehr an Sound abgeben, als heutige Modelle. Blöd, wenn dann in den Papieren die Parameter des neueren Modells stehen und man in eine Kontrolle kommt. Es gab manchmal auch Übergangsmodelle, die hatten schon einige Teile des Nachfolgemodells, aber noch nicht alles. Sowas hatte ich mir mal angeschafft und mich dann auch bei einigen Details gewundert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gude.

    Ich würde auch zuerst versuchen, etwas vom Hersteller zu bekommen. Danach würde ich mich mal in einem Forum für diese Mopeds erkundigen. Vllt gabs bei diesem Modell öfter Probleme. Danach mit dem Problem an eine anerkannte Prüfstelle wenden. Muss ja net die mit den drei großen blauen Buchstaben sein. Gibt ja noch die mit den fünf großen grünen Buchstaben oder auch noch mehr ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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