Guten Morgen Forum,
uns allen ist die TRAB 250 wohl bekannt. Diese bezieht sich auch auf das Infektionsschutzgesetz. In den §6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes gibt es Unterschiede bei der Meldung und Informationsweiterleitung betreffend der Erkrankungen.
Hintergrund: Krankenhaus, Pat. wird aufgenommen, Pat. hat HEP-C, Verlaufsmeldung an Amt??, keine Info intern an externe Reinigungsfirma oder interne Instandhaltung, Ptientenverlegungen mit meldepflichtigen Erkrankungen sind doch immer vom aufnehmenden KrHs zu melden-somit ist der Verlegungsweg nachvollziehbar
Nun meine Frage: Würdet Ihr die meldepflichtigen Erkranknungen aus der TRBA und Infektsionschutgesetz §6/7 zusammenlegen und daraus eine Meldung für interne ud externe Personen, welche räumlich oder persönlich betroffen sind, natürlich in Abhängigkeit der ........
Wer hat schon Erfahrungen oder eine Checkliste oder ein Meldevordruck zur diese Fälle?
Danke für die Ideen und Hilfen
Beste GRüße
Thomas