Vielleicht kann mir jemand nachfolgende Fragen beantworten ?
Muß jede Brandschutzordnung (B,C) im Betrieb unterschrieben werden ? Oder ist es ausreichend die relevanten Namen anzugeben ?
Muß nach den Änderungen der DIN Norm für Brandschutzordnungen 2014 alle Brandschutzordnungen überarbeitet werden ? (Insbesondere wenn im Betrieb noch die bisherigen Kennzeichnungen verwendet werden)