Wiederkehrende Prüfung, Klimaanlage u. Aufsitzkehrmaschine

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  • Guten Morgen,

    bevor ich hier jetzt mit meiner Frage loslege kurz zu meiner Person. Ich bin Florian, noch Student und schreibe gerade meine Bachelorarbeit über das Thema Prüfmanagement. Dazu bin ich in einer Mittelgroßen Firma (ca. 700 Mitarbeiter) und überprüfe und überarbeite das vorhandene Prüfmanagement.

    Ich habe zwei Fragen die ich einfach nicht geklärt bekomme, vlt. hat einer von euch eine Lösung.

    1. Hier ist eine Aufsitzreinigungsmaschine, diese fährt max. 6km/h fällt damit also nicht unter die BGV D29 (gilt nicht für Fahrzeuge mit einer max. Fahrgeschwindigkeit von weninger als 8km/h). Wie ist diese nun einzuordnen, einfach nach BGV A3 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel? Im Prüfbericht findet sich der Hinweis Prüfung nach BGV D29 und BGV A3, was damit so ja nicht richtig wäre.

    2. Was ist in der BGR 500 Kapiel 2.35 (3.13.3) unter "flexible Kältemittelleitungen, die aktiv bewegt werden" genau zu verstehen? Flexible Kältemittelleitung habe ich das gefunden: "Unter einer flexiblen Kältemittelleitung verstehen wir eine Leitung, durch die das Kältemittel fließt. Dies kann zum Beispiel ein Schlauch oder ein flexibles Rohr besonderer Fertigungsart sein. Diese können sich sowohl außerhalb als auch innerhalb eines Gerätes befinden. Aus diesem Grund kann auch ein stationäres Klimagerät in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (bisher BGR 500) fallen. Nach unserer Auffassung entfallen dadurch stationäre Klimageräte nicht."

    Aber was ist unter aktiv bewegt zu verstehen?

    Sehr spezielle Fragen, aber vlt. hatte das Problem schonmal jemand und hat eine Lösung.

    Gruß, Flo

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  • Hallo Flo,

    ganz wichtig für das Prüfungsmanagment, egal welchen Betriebsmittels, ist immer auch die Betriebssicherheitsverordnung.
    Unabhängig davon, was in "speziellen" Regelungen steht, muss entsprechend o.g. Verordnung auch immer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Darin können auch Prüfintervalle und Prüfumfang in Abhängigkeit von einer tatsächlichen Belastung, Schädigung festgelegt werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Erstmal vielen Dank für die Hilfe! Schade das die VBG 5 nirgendswo so mit aufgenommen wurde ;)

    Über eine Gefährdungbeurteiltung (nach BetrSichV) die Prüfintervalle zu bestimmen ist natürlich auch möglich, es macht die Sache aber um einiges einfacher wenn irgendwelche Regeln oder Vorschriften vorliegen auf die man sich berufen kann (Stand der Technik).

    Hat noch einer einen Tip bezüglich der Klimaanlage?

    Gruß

  • Hallo Flo,

    ...Was ist unter..."flexible Kältemittelleitungen, die aktiv bewegt werden" genau zu verstehen?...

    Die Konstruktion lässt eine Bewegung der flexiblen Verbindung durch den Nutzer zu. Z.B. bei einem mobilen Split Klimagerät

    Auch über Scharniere gelegte Leitungen zählen dazu. Nicht dazu zählen Schläuche, die lediglich Schwingungen aufnehmen

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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