Flachglastransportgestell

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Glastransport.

    Wir beziehen Flachglasgestelle aus Holz. (A-Gestell als Einwegverpackung / -transportmittel)

    Gibt es für diese Art von Flachglasgestellen (aus Holz) eine Kennzeichnungspflicht (Typenschild, etc.) ähnlich wie bei den Mehrweggestellen aus Metall?


    Gruß,

    Christian

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  • Hallo Martin,

    danke für den Tipp, aber der letzte Eintrag in dem Thread (der mit dem aktuellen Link) kam von mir. :D


    Ich suche nun nach einer Anforderung, welche auch für Holzgestelle (Einweg) gilt, habe sonst argen Erklärungsnotstand hier bei uns,

    da der höhere Aufwand zur bisherigen Variante als nicht notwendig angesehen werden könnte... (in der verlinkten Broschüre sehe ich nur Glasgestelle und keinen Hinweis auf die Holzvariante)

    Habe allerdings auch schon den ein oder anderen Hersteller solcher Holzgestelle gefunden, der mit einem Nachweis (Baumusterprüfung) wirbt.

    Müsste ich die genannte/verlinkte Broschüre heranziehen (Kennzeichnung der Gestelle mit Typenschild, etc.) könnte ich alle aktuellen Gestelle nehmen und bei mir zu Hause im Ofen entsorgen.

    Hier ist jetzt guter Rat teuer, ebenso wie die Gestelle, sollten die Holz(Einweg-)gestelle in gleicher Weise wie die Metall(Mehrweg-)gestelle behandelt werden müssen.


    Gruß,

    Christian

  • Hallo Christian,

    kennst Du die Einstufung der BG: Hier. Ist zwar schon was älter, aber als Grundlage kannst Du es noch immer sehen.
    Alternativ ruf mal in Würzburg an. Da findest Du kompetente Hilfe. Ob die Telefonnummern in dem Infoblatt noch aktuell sind kann ich Dir ad hoc nicht sagen, findest Du aber bei der VBG.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Na ich sag mal so als Schnellschuss ohne besondere Kenntnis, das auch die Holzgestelle mit einer Kennzeichnung versehen werden müssen. Insbesondere denke ich da an die zulässige Traglast.
    In der Broschüre sind zwar nur Metallgestelle aufgeführt, aber im Umkehrschluss sind Holzgestelle dort auch nicht extra ausgenommen worden. Für mein dafür halten ohne besseres Wissen also Kennzeichnungspflichtig.Wie Bauco schon erwähnt endgültig Klärung mit der BG.
    Gruß Martin

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