Schneeflocke gilt auch ohne Schnee
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Hallo,
ZitatSchneeflocke gilt auch ohne Schnee
Davon kann ja keine Rede sein. Das Urteil hat einen anderen Inhalt: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit.
Es geht hier um die Tempobegrenzung - und dass diese eben durch das Zusatzschild in diesem Fall nicht aufgehoben wird.Das erinnert mich an das Kinderspiel "stille Post".
Davon abgesehen, heißt das Zusatzschild "Zeichen 1007-30 - Gefahr unerwarteter Glatteisbildung". Und das gibt es nicht nur bei "Schneefall".
Gruß, Niko. -
....der Hintergrund wird im Artikel -denke ich- deutlich
Gruß
Simon Schmeisser -
Na klasse, dann kann man auf das Zusatzschild auch gleich verzichten, ansonsten ist das für mich irreführend.
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Das Urteil kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Es liest ja fast so, als ob der Richter noch nie über Zusatzschilder nachgedacht hat.
Das Zusatzschild muss sofort abgebaut werden, sollte nicht der Verdacht bleiben, dass man hier reingelegt werden soll.Grüße
Flügelschraube