Schneeflocke gilt auch ohne Schnee

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  • Hallo,

    siehe hier:

    http://www.t-online.de/auto/news/id_7…ntschieden.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Zitat

    Schneeflocke gilt auch ohne Schnee

    :cursing:
    Davon kann ja keine Rede sein. Das Urteil hat einen anderen Inhalt: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit.
    Es geht hier um die Tempobegrenzung - und dass diese eben durch das Zusatzschild in diesem Fall nicht aufgehoben wird.

    Das erinnert mich an das Kinderspiel "stille Post". ;(
    Davon abgesehen, heißt das Zusatzschild "Zeichen 1007-30 - Gefahr unerwarteter Glatteisbildung". Und das gibt es nicht nur bei "Schneefall".
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ....der Hintergrund wird im Artikel -denke ich- deutlich :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das Urteil kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
    Es liest ja fast so, als ob der Richter noch nie über Zusatzschilder nachgedacht hat.
    Das Zusatzschild muss sofort abgebaut werden, sollte nicht der Verdacht bleiben, dass man hier reingelegt werden soll.

    Grüße
    Flügelschraube

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