Moin zusammen,
folgende Situation: Wir wollen uns ein Werkzeug bauen (ähnlich großen einer Zange), das wir dann nur betriebsintern einsetzen und verwenden werden.
Frage an die Experten unter Euch: Ist dann das ganze Verfahren zur CE-Kennzeichnung überhaupt erforderlich? Sind wir denn überhaupt "Inverkehrbringer"?
Bin gespannt auf Eure Antworten - und dafür schon ein Dankeschön im Voraus.
Gruß aus dem Norden
nj 1964