fehlende CE Kennzeichnung, mangelhafte Bedienungsanleitung

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  • Hallo zusammen,

    wir haben vor Bauteile mit Ethanol im Ultraschallbad zu reinigen. Bevor irgendwelche Fragen bezüglich Substitution aufkommen, ein Wechsel ist nicht möglich. Das Ultraschallbad muss daher für den Einsatz mit Ethanol entsprechend ausgelegt sein (Ex-Schutz). Da es hierfür keine geeigneten Modelle von der Stange gibt, haben wir uns eines speziell anfertigen lassen, was uns einiges gekostet hat.

    Das Ultraschallbad ist nun geliefert und ich habe die "Bedienungsanleitung" auf den Tisch bekommen. Was mir direkt aufgefallen war, ist die fehlende CE Konformitätserklärung, welche mir der Hersteller nachreichen wollte. In der ersten Version schickte er mir die CE-Erklärung mit Nennung der Niederspannungs- sowie der EMV-Richtlinie. Er hatte nicht ATEX genannt, weshalb ich ihn nochmals darauf hinwies dies bitte nachzuholen. Soweit so schlecht.

    Dann habe ich mir die Bedienungsanleitung näher angesehen. Diese beteht aus zwei Seiten, welche der Hersteller selbst erstellt hat. Auf diesen zwei Seiten sind kurz die Technischen Daten, die Aufstellung des Ultraschallbads, sowie ein paar Sätze zur Inbetriebnahme genannt. Mir fehlen die Zoneneinteilung, Sicherheithinweise, Schaltplan zum Anschluss (das Bad hat einen separaten Schaltschrank), Zeichnungen... Die zweite Seite besteht aus einer Stückliste mit Bezeichnung der verbauten Teile. Der Rest sind Bedienungsanleitungen und Zertifikate der verbauten Komponenten. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind das in der Stückliste der Ultraschallgenerator, sowie der Schallgeber als Eigenbau bezeichnet sind, aber keine Ex-Zertifizierung vorliegen...

    Ich möchte dem Hersteller nun Druck machen, uns das zu liefern, was wir auch bestellt haben und benötige dazu noch etwas Input:
    - Was ist der Mindestinhalt einer BA?
    - Kann er sich damit rausreden, dass alles in den mitgelieferten BAs der Bauteile steht? Für uns ein Heidenaufwand die Infos rauszuziehen.
    - Benötigen alle Bauteile eine Ex-Zulassung, bzw. benötigt das komplette Gerät eine?

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

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  • Moin,

    - Was ist der Mindestinhalt einer BA?


    Guckst Du hier:
    http://www.baua.de/de/Produktsich…ionFile%26v%3D3
    Textsuche "Betriebsanleitung"

    Zitat

    - Kann er sich damit rausreden, dass alles in den mitgelieferten BAs der Bauteile steht? Für uns ein Heidenaufwand die Infos rauszuziehen.


    Nein, weil er auch die Ergebnisse der Schnittstellenbetrachtung, d.h. Gefahren beim Zusammenwirken der einzelnen Komponenten, darstellen muss.

    Zitat

    - Benötigen alle Bauteile eine Ex-Zulassung, bzw. benötigt das komplette Gerät eine?


    Bauteile, die in einem Ex-Bereich eingesetzt werden, benötigen eine entsprechende Zulassung; im Zweifel also jedes Bauteil, das Probleme verursachen kann ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...Das Ultraschallbad ist nun geliefert und ich habe die "Bedienungsanleitung" auf den Tisch bekommen. Was mir direkt aufgefallen war, ist die fehlende CE Konformitätserklärung, welche mir der Hersteller nachreichen wollte. In der ersten Version schickte er mir die CE-Erklärung mit Nennung der Niederspannungs- sowie der EMV-Richtlinie. Er hatte nicht ATEX genannt, weshalb ich ihn nochmals darauf hinwies dies bitte nachzuholen.


    War wohl die Konformitätserklärung für das Standard-Ultraschallbad, somit nicht für Dein Bad vollumfänglich gültig, wie Du richtig bemerkt hast.

    ...Mir fehlen die Zoneneinteilung, Sicherheithinweise, Schaltplan zum Anschluss (das Bad hat einen separaten Schaltschrank), Zeichnungen... Die zweite Seite besteht aus einer Stückliste mit Bezeichnung der verbauten Teile. Der Rest sind Bedienungsanleitungen und Zertifikate der verbauten Komponenten. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind das in der Stückliste der Ultraschallgenerator, sowie der Schallgeber als Eigenbau bezeichnet sind, aber keine Ex-Zertifizierung vorliegen...


    Zoneneinteilung wird dir der Hersteller nicht liefern können, das ist Deine Aufgabe. Jetzt zum Ultraschallgenerator. Diesen wirst Du kaum in Ex-Ausführung bekommen, ist auch nicht erforderlich. Der Generator ist im Bad eingebaut und jetzt kommt es auf die Kapselung des Generators an. Hier muss der Hersteller Angaben entsprechend ATEX machen und auch auf dem Gerät entsprechende Informationen anbringen. Ich habe mal als Muster ein solches Kennzeichnungsschild einer ATEX Steckdose beigefügt. Relevant sind die Zeichenketten rechts neben dem EX Symbol.

    Dateien

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    ich hoffe, dass Teil ist noch nicht bezahlt, denn zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrags gehört auch die Lieferung der entsprechenden Unterlagen.

    Wenn du Druck ausüben willst, nicht bezahlen bis alles geliefert ist.

    Viele Grüße

    Puma

  • Bei der Beschreibung in Sachen EX- Schutz bekomme ich etwas Bauchweh wenn ich das lese.

    Grundsätzlich muss für eine Bestellung eines Gerätes welches im EX- Bereich eingesetzt werden soll zuvor ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. Hier sind Zonen zu definieren welche wiederum die Vorgaben für den Hersteller liefern um geeignete und ZERTIFIZIERTE Betriebsmittel entsprechend der Zone und Zündtemperatur ein zu setzen.

    Nun wird die Zone wie ich es verstehe durch das Ethanol im Bad gebildet. Hier solltest du dir schleunigst Gedanken machen welche Zonen du erhalten wirst. Demnach müssen die Betriebsmittel am Gerät angepasst werden.
    Selbstgebaute Ultraschalsensoren und Schalgeber gehen auf keine Fall, sollten diese im Bereich der Zone 0 oder 1 liegen. Hier muss eine Baumusterprüfbescheinigung oder Konfi von externer Stelle erstellt werden. Für Zone 2 haben die Hersteller noch die Möglichkeit selbst eine Sicherheit zu bestätigen oder auszustellen.


    Gruss Marco

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  • Danke für die Antworten, ihr habt mir weiter geholfen.

    Bin mir nicht sicher, ob das Ultraschallbad unter die Maschinenrichtlinie fällt. Es bewegt sich in dem Sinne ja nichts. Klar der Ultraschallgenerator sorgt für Bewegung, aber ja nur für Ultraschall...

    Bezüglich der Zoneneinteilung, denke ich dass der Hersteller sehr wohl eine Aussage für sein Gerät treffen kann. Wir haben mit ihm klar den Anwendungsbereich abgegrenzt. Also kann er für sein Gerät die Zoneneinteilung vornehmen. Der Ex-Bereich wird ja erst durch Einsatz von Ethanol in dem von ihm gelieferten Ultraschallbad gebildet.

    Ich bin mit dem Hersteller in regem Kontakt. Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich mich melden.

    Grüße Steffen

  • Wenn durch oder an dem Betriebsmittel eine geA entstehen kann so muss das Gerät eben nach gültigen Explosionsschutzrichtlinien bewertet werden.
    Das heißt also ein Konformitätsbewertungsverfahren muss nach ATEX RL und nicht nur nach MaschRL durchgeführt werden.
    Ergebnis ist hier auch wieder das CE und eine Konformitätserklärung.
    Für die Zoneneinteilung bist leider alleine du bzw Ihr als Betreiber verantwortlich.
    Ich sehe das jetzt mal so, es handelt sich um ein Ultraschallbad, Abmessung der Wanne 500x500 welche mit Ethanol befüllt wird. Der Flammpunkt liegt bei 12 °C, also bist du hiermit schonmal nicht eigensicher ;)
    Durch das Befüllen und das Vorhandensein von Ethanol kann es im Nahbereich zu einer geA kommen, genaue Beispiele kannst du z.b. in der Beispielsammlung der BGR 104 raussuchen.
    Geht man davon aus, das das Bad immer mit Ethanol befüllt ist, so hast du im Behälter Zone 0 und im Umkreis von x Metern Zone 1. Ist der Behälter z.B. ausreichen hoch ausgeführt so kann der Umkreis auch nur Zone 2 sein da Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind und ein Ausbreiten so verhindert wird. Um genaues zu beschreiben fehlt mir eben die Info zu deinem System genau.
    Man sollte auch beachten, das auch Ultraschall eine Zündquelle darstellen kann !!!

  • ...Selbstgebaute Ultraschalsensoren und Schalgeber gehen auf keine Fall, sollten diese im Bereich der Zone 0 oder 1 liegen. ...


    Auch zugekaufte gehen in Zone 0 bzw. 1 wohl kaum.
    Ich kenne eigentlich nur die kleinen Ultraschallbäder für den Laborbetrieb. Die hier benutzte Anlage dürfte einfach ein paar Nummern größer sein.
    Prinzipaufbau:
    Metallwanne
    Am Wannenboden, außen ist der Ultraschallgeber montiert
    Die Metallwanne mit Ultraschallgeber und Schalter usw. ist in ein Gehäuse montiert.

    Somit ergibt sich für mich bei Raumtemperatur in der Metallwanne mit Ethanol automatisch Zone 0. Um die Wanne herum dürfte in einem begrenzten Bereich Zone 1 sein und weiter weg dann Zone 2.
    Hier spielt schon die Lüftung eine Rolle, denn mit entsprechender Luftmenge und Luftführung kann man die Zonen kleiner oder größer gestalten.
    Der Hersteller muss jetzt sein Gerät so gestalten, dass entsprechende Eigensicherheit vorherrscht. Dies kann er dadurch erreichen, dass z.B. alle potentiellen Zündquellen, also der Ultraschallgeber und die Schaltkontakte der Steuerung usw. entsprechend gekapselt sind. Hierzu benötigt er einige Parameter, die man z.B. der GESTIS Stoffdatenbank entnehmen kann. Für Ethanol sind dies:
    Flammpunkt: 12°C
    Zündtemperatur: 400 °C
    Temperaturklasse: T2
    Grenzspaltweite: 0,89 mm
    Explosionsgruppe: IIB

    Anhand dieser Parameter müsste er eigentlich sein Gerät so eigensicher konstruieren können, dass es ein entsprechendes ATEX Zertifikat bekommt. Meiner Meinung nach muss nur der Ultraschallgeber dauerhaft sicher gekapselt werden. Dies kann z.B. erfolgen indem das Gehäuse entsprechend dicht ausgeführt wird. Bei der angegebenen Grenzspaltweite genügt meiner laienhaften Meinung nach ein einfaches Blechgehäuse, welches keine größeren Löcher oder Spalte aufweist. Da bei Dir die Steuerung usw. in einem Schaltschrank erfolgt, muss dieser nicht unbedingt ATEX entsprechen, wenn man ihn außerhalb einer EX-Zone aufstellt, also einfach ein wenig weg vom Bad.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.