Freies Formaldehyd, Kennzeichnungsfrist verlängert?

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  • Hallo,

    bisher ist es ja so, dass sich die Kennzeichnung von freiem Formaldehyd in Produkten (ich meine jetzt explizit Harze und Lacke usw., keine Kleidung, Spielzeug usw., wo schon andere Werte gelten) ab dem 01.04.2015 ändert. Und somit deutlich schärfer wird.
    Jetzt soll es, von Seiten der Harzhersteller, einen Antrag geben, dass die Frist bis auf den 01.01.2016 verlängert wird.

    Hat da schon jemand Informationen? Eine Quelle?

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo,

    eine Kollegin hat die Antwort gefunden:

    Am 16. September unterrichtete die EU-Kommission die WTO (TBT Committee) über die 7. ATP zur CLP Verordnung. Neben dem bereits erwarteten Update des Anhang VI
    – harmonisierte Einstufungen - verschiebt die ATP auch das Anwendungsdatum der 6. ATP (605/2014) vom 1. April 2015 auf den 1. Januar 2016, um die Übergangszeit an die der vorherigen ATPs anzupassen.

    Somit verschiebt sich auch die Neueinstufung von Formaldehyd.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Moin Kollegen,

    gestern ist die neue TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) vn der BAUA veröffentlicht worden.
    Darin ist nun auch Formaldehyd mit einem AGW von 0,37 mg/m³ aber auch mit der Kennzeichnung "X", also als kanzerogener Stoff der Kategorie 1a/1b und dem Verweis auf §10 der GefStoffV aufgenommen worden.

    Wie geht man mit dieser Info jetzt um?
    Auf der einen Seite werden die Produkte, die Formaldehyd mit merh als 0,1% enthalten noch nicht zwangsläufig als CMR - Stoff gekennzeichnet, auf der anderen Seite muss man es bezogen auf den AGW als kanzerogenen Stoff betrachten.

    Schlimmstenfalls kann es doch jetzt dazu kommen, dass neue Sicherheitsdatenblätter verschickt werden, die die Information folgendermaßen enthalten:
    - CLP-Einstufung: kein GHS 08, kein H 350i
    - Kapitel 3: X % Formaldehyd enthalten, darin kein Verweis auf H 350i
    - Kapitel 8: AGW von Foramldehyd mit 0,37 mg/m³ und Kennzeichnung X, Y Sh

    Habe ich einen Denkfehler gemacht, oder sind die aktuellen Informationen wenigstens teilweise widersprüchlich...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Die EU hat sich ja viele Jahre gewunden, was die (Neu)Bewertung von Formaldehyd angeht. Jetzt, wohl auf internationalen Druck hin, wurde eben die Verschärfung durchgeführt. Dadurch ist Formaldehyd wohl auch auf der Bearbeitungsliste des AGS gelandet, denn für die Zukunft wird ein Akzeptanz- und Toleranzwert erforderlich. Mal abwarten, wo die Wissenschaft diese Werte sieht. Zum Formaldehyd Grenzwert gibt es ja auch eine ausführliche Begründung.
    Minderungsmaßnahmen dürften in vielen Bereichen erforderlich werden, ob man immer substituieren kann, wird sich herausstellen, ich fürchte nicht.
    Bis zur Kennzeichnungspflicht, also in der Übergangszeit, kann man den Inhaltsstoff möglicherweise nur daran erkennen, dass der Hersteller im Kapitel 8 den AGW nennt (wenn er es nicht vergisst!). Dies mag unbefriedigend sein, aber meiner Meinung nach ist dies bei den meisten Anwendungen nicht sonderlich kritisch. Die Anwendungen in denen Formaldehyd in großen Mengen zum Einsatz kommt oder frei wird, dürften heute schon bekannt sein. Bei den "versteckten" Quellen dürfte nur selten eine hohe Konzentration erreicht werden. Natürlich wird es auch da Anwendungen geben, wo man nicht umhin kommt, Maßnahmen zu ergreifen, aber was hat man dort bisher getan? Wahrscheinlich nichts. Welche Erhöhung des Risikos stellt es dann dar, wenn man ein weiteres Jahr so weiter arbeitet? Es dürfte >0 sein, aber niemand wird konkret einen Wert nennen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.