Mmmhhh, interessantes Thema.
Ich muss zunächst mal Simon Recht geben, was Denkmalschützer angeht. Das Thema hab ich grade so am Rande auf dem Schirm.
Aber mal ohne meine Erfahrungen zu schildern, hätte ich da mal so einige Kontrollfragen für Euch, die Ihr den Verantwortlichen stellen und eine Antwort einfordern solltet:
1. Kennen sie den Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes?
2. Wissen sie, dass sie bewusst und vorsätzlich gegen diesen Artikel verstoßen, wenn sie ihr "Kunstwerk" so betreiben? (Auflistung der Gesetze und Vorschriften wäre da wohl hilfreich)
3. Wissen sie (Achtung: Den Satz hab ich vom Bund mitgenommen, weil ich ja als Leitender beim Schießen immer die Vorabbelehrung durchgeführt habe ), dass bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge ihr Handeln/ Unterlassen als Straftat gewertet werden kann?
4. Ist ihnen bewusst, dass sie hier vorsätzlich Menschenleben oder die Gesundheit von Menschen gefährden?
5. Ist ihnen bekannt, dass es zwar Ausnahmegenehmigungen für Bauwerke (vllt auch Kunstwerke) gibt, diese jedoch nachrangig zu der Arbeitsstättenverordnung zu bewerten sind? Weil diese höhere Anforderungen an ihr Bauwerk stellt und diese Verordnung nicht durch bauliche Ausnahmegenehmigungen unbeachtet bleiben dürfen, da diese keine Sachgüter sondern Leben schützen? (Schutzziele)
Ungeachtet dieser Kontrollfragen, empfehle ich dem Betreiber grundsätzlich bei den planenden und ausführenden Firmen eine schriftliche Stellungnahme einzufordern, warum diese gegen geltendes Recht zum Schutz von Menschenleben verstoßen haben!
Ich habe derzeit einen Fall, wo der Architekt zwar Ausnahmen/ genehmigte Abweichungen aus dem Baurecht angibt, jedoch eine Einrichtung geplant hat, die als Arbeitsstätte dient. Er hat keine Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht in seinen Unterlagen angeführt, obwohl er bescheinigt, dass alle für das Projekt notwendigen Gesetze und rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Derzeit halten sich alle Parteien sehr bedeckt Bin mal gespannt, wenn ich dieses Jahr noch das ein oder andere Mal daran erinnere
Gruß
Jens