max Höhe von Bedienelementen an Lüftungsanlagen? Vorschrift dazu?

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  • Hallo,

    wir sind gerade an der Planung von ein paar Lüftungsanlagen. Diese haben nun auch ein paar Wartungsöffungen und Bedienelemente. Dabei hat sich die Frage ergeben, in welcher Höhe diese Elemente max. sein dürfen, wenn man sie vom Boden aus bedienen soll (sonst kommt ja das Thema Arbeitsbühne mit den entsprechenden Kosten dazu).Ich stehe bei der Frage gerade auf dem Schlauch in welcher Vorschrift ich dazu fündig werden könnte. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?

    Gruss vom EHS Mann

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  • tach EHS-mann,
    schaue bitte in der jeweiligen LüAR des Bundeslandes nach. bedenke bitte immer, dass Wartungsöffnungen auch bedient werden können. Des weiteren kannst Du auch die LAR nutzen (die ist zwar für Rohrleitungsanlagen, doch hieraus kannst Du ableiten. wartungsund Bedienarbeiten sollten manuell nicht überkopf durchgeführt werden.
    Der fachplaner zeichnet die Steuerungselemente in seinen Plan, dann kommst Du zu Zuge, vergeliche den Plan mit dem ist und den zukünftigen Arbeitsabläufen und Verkehrswegen, dadurch ergibt sich dann Deine neue Höhe.
    siehe auch Brandschutz Lüftungsanlagen VdS

    Beste GRüße
    Thomas

  • Also ich kenn keine Vorschrift welche die maximale Höhe der Bedienelemente oder Wartungsklappen festlegt.
    Ich war in jungen Jahren mal technischer Betriebsleiter in einer Lüftungsfirma.Wartungsklappen an sich können schon in großer Höhe sein.Auch Brandschutzklappen befinden sich oft in den unmöglichsten Höhen und Winkeln.Selbst wenn diese elektrisch angesteuert werden, so müssen Sie jedoch auch manuell überprüft werden. Die Höhe von Bedienelementen würde ich selber mit dem Planer festlegen.
    Gruß Martin