Handlungsanleitung zum Thema Explosionsschutz in Metallbetrieben

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  • Der Fachausschuss MFS hat eine Handlungsanleitung zum Thema Explosionsschutz in Metallbetrieben erarbeitet.

    Die Handlungsanleitung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und vermittelt Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes und zur Zonen-Einteilung von Arbeitsbereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.

    Weiterhin werden nützliche Datenbank-Links zur Erfassung von stoffbezogenen Kennwerte sowie Informationsschriften und Hilfen zur Beurteilung spezieller Arbeitsbereiche in Metallbetrieben (Batterie-Ladestation, Gefahrstoff-Lager, Lackier-Arbeitsplatz, Werkzeugmaschinen) beschrieben.

    http://www.bgmetallsued.de/fachausschuss/SG_Brand_Ex.php

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  • ASiG §6 - Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit - *beraten* ; *unterstützen*


    Explosionsschutz ASA-Brief 10, Ausgabe 1. Quartal/06 -
    "Fachkraft für Arbeitssicherheit:
    Erstellt das Explosionsschutzdokument im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, nimmt die Zoneneinteilung vor und veranlasst die notwendigen Schutzmaßnahmen."


    Mich würde interessieren, ob im Rahmen der heutigen Ausbildung jede Sicherheitsfachkraft dazu qualifiziert ist
    und
    ihre Position im Betrieb es erlaubt, Schutzmaßnahmen *zu veranlassen*

    Gruß
    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ,
    Tja Gladis, da hast du irgendwie recht..

    Erstens setzt dies ja Voraus, dass die Sifa die Gefährdungsbeurteilung macht, was ja eigentlich nicht ihre Aufgabe ist,
    Zweitens, wenn ich mich recht erinnere, war das Thema Explosionsschutzdokument etc. zwar teil der Sifa-Ausbildung, aber alleine mit diesem wenigen was man da lernt ist dies niemals zu bewerkstelligen.

    Das nächste ist, welche Sifa kann schon was veranlassen ??

    • Offizieller Beitrag

    hallo gladis

    ich denke, an dieser stelle darf die TRBS 1203 Teil 1 nicht außer acht gelassen werden. Für die erstellung eines ex-schutzdokuments, ist schon erhebliches fachwissen auf dem gebiet des elektrischen und nichtelektrischen ex-schutzes erforderlich. Wenn schon allein für die prüfungen in einer ex-zone eine "befähigte person" gefordert wird, dann wohl für die erstellung der prüfunterlagen (ex-schutzdokument) erst recht.
    Ich glaube nicht, dass eine sifa immer dazu in der lage ist und automatisch den anforderungen dieser TRBS genügt. Ich habe nur für die zulässigkeit der prüfung einen elektriker beim TÜV zur schulung zu diesem thema gehabt. Diese schulung allein hat 5 tage in anspruch genommen.

    Im gegensatz dazu ist das bei der neuen gefahrstoffverordnung genau so vorgesehen. Da wird ausdrücklich der Sifa die befähigung zur gefährdungsbeurteilung zuerkannt. Unabhängig von der tatsächlichen ausbildung, erfahrungen und kenntnissen. Siehe dazu auch die leitlinien zur neuen gefahrstoffverordnung.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Gladis,
    zu diesem Thema kann ich nur sagen, dass das in jedem Betrieb anders gehandhabt wird. Bei uns hat es mich, also die Sifa, getroffen.
    Thema waren die Lackieranlagen und die Gefahrstofflagerung und über das Thema Umwelt und Arbeitssicherheit bin ich da sowieso involviert.
    Mit einiger online-Hilfe geht das dann schon, zur Not kann man auch auf Anlagenhersteller zurückgreifen.
    Hier einige Links die mir geholfen haben:

    http://www.bgglaskeramik.de/d/pages/praev/…/doc_pdf/35.pdf

    https://sifaboard.de/www.vdri.vmbg.…err_ehingen.pdf


    https://sifaboard.de/www.praeventio…dc?OpenDocument

    Gruss
    mondeo

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