Entsorgung von biologischen Arbeitsstoffen

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  • Hallo liebe Sicherheitsfanatiker,

    ich habe da ein kleines Problem. Bei mir im Krankenhaus ist die leitende OP-Schwester mit einer Frage an mich heran getreten die ich aus dem Stehgreif nicht so einfach beantworten kann und bräuchte dazu vielleicht eure Hilfe.

    Folgende Sachlage: Es handelt sich dabei um die Absaugung von Flüssigkeiten die bei einer Opperation anfallen. MEine Frage lautet: Muß das Auffangbehältnis mit einem Geliermittel gefüllt sein oder nicht. Die TRBA 250 sagt dahin nichts eindeutiges aus, nur das die Gefährdung auszuschließen ist. Ich bin so ein wenig ratlos. Die Kontaminationsgefährdung bei der jetztigen Absaugung ist, bei richtigem gebraucht, jetzt schon ausgeschlossen. Gibt es dafür eine Richtlinie, Norm oder Verordnung die sich über das Thema eindeutig aus läßt?


    Gruß an alle

    Sag Menschen nie, wie sie Dinge tun sollen.

    Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.

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  • Also ich kenne im Arbeitsschutz keine solche Forderung für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen in diesem Bereich. Es werden im allgemeinen nur soweit mir bekannt Schutzziele formuliert. Wenn das Ergenbnis deiner GB keine konkrete Gefährdung ergibt, braucht man nach meinem dafürhalten kein zusätzliches Geliermittel. Im übrigen kenne ich aber auch nur Teile mit Geliermittel im med.Sektor.
    Das was du hinterfragst ist für mich neu.
    Gruß Martin

  • Also ich kenne im Arbeitsschutz keine solche Forderung für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen in diesem Bereich. Es werden im allgemeinen nur soweit mir bekannt Schutzziele formuliert. Wenn das Ergenbnis deiner GB keine konkrete Gefährdung ergibt, braucht man nach meinem dafürhalten kein zusätzliches Geliermittel. Im übrigen kenne ich aber auch nur Teile mit Geliermittel im med.Sektor.
    Das was du hinterfragst ist für mich neu.
    Gruß Martin

    Das macht bei der Entsorgung ohne Geliermittel Probleme. Die Auslaufgefahr ist erhöht. Ob das Probleme macht, muss die GBU ergeben.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Folgende Sachlage: Es handelt sich dabei um die Absaugung von Flüssigkeiten die bei einer Opperation anfallen. MEine Frage lautet: Muß das Auffangbehältnis mit einem Geliermittel gefüllt sein oder nicht. Die TRBA 250 sagt dahin nichts eindeutiges aus, nur das die Gefährdung auszuschließen ist. Ich bin so ein wenig ratlos. Die Kontaminationsgefährdung bei der jetztigen Absaugung ist, bei richtigem gebraucht, jetzt schon ausgeschlossen. Gibt es dafür eine Richtlinie, Norm oder Verordnung die sich über das Thema eindeutig aus läßt?


    1. Was sagt die Hygienefachschwester dazu? /hint/ in der neuen TRBA 250 wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Sifa und Hygienefachkraft hingewiesen...
    2. Steigt die Gefährdung bei unbeabsichtigter Freisetzung des Sekrets? Ich würde das definitiv mit einem Ja beantworten. Eine Reinigung der kontaminierten Fläche wird durch das bessere Fließverhalten der nichtgelierten Flüssigkeit deutlcih schwieriger, die kontaminierte Fläche größer.
    3. Deine Betrachtung muss unbedingt die Entsorgung, aber auch falsches Handling oder eine Beschädigung mit einschließen.
    4. Was war ich damals froh, als wir auf Intensiv auf die Einwegsystem mit Geliermittel umstellen durften...

    --> Ein klares Ja fürs Geliermittel.

    Hardy

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  • Sag ich doch. Kenn nix ohne Geliermittel und bitte das Ergebnis der GB bewerten. :thumbup:

    Zu meiner Zeit, bis 2010 hat Intersurgical auch ohne Geliermittel angeboten, war billiger und damit die Einstiegsdroge...

    Hardy

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  • Hier sind ja mehrere Rechtsgebiete überschneidend beteiligt. Für mich würde sich zunächst einmal die Frage stellen, wie dieses abgesaugte Material dann weiter entsorgt wird? Je nach Entsorgungsweg muss man dann evt. vorsorgende Maßnahmen ergreifen.
    Bei uns wird üblicherweise mit Geliermittel gearbeitet, wir setzen aber auch eine gewaltige Menge um und sind somit wohl nicht das Maß der Dinge. 200ml mit Blut gefärbtes Absauggut gibt beim Auslaufen eine gewaltige Lache, das würde ich nach Möglichkeit vermeiden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.