Prüffristen, Schulungsfristen für Arbeitsschutz, Brandschutz, Betriebssicherheit und MPG Bundesland NRW

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  • Hallo zusammen,
    anbei habe ich Euch meine eigene Planungshilfe zur ganzjährigen Terminierung für Schulungen, Wartungen aus den Bereichen Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz inklusive der Anzahlen pro Jahr.
    Ich bitte Euch bei Verwendung der Vorlage daran zu denken, dass sich pro Bundesland andere Fristen ergeben können. Des Weiteren empfehle ich euch, ein Musterjahr festzulegen, um die einzelnen Prüfdaten einzufügen. Die dargestellten Jahresfristen beziehen sich auf NRW.

    Ich weiß, es ist einiges an Sucherei, aber es hilf ungemein.
    PS.: Die Aufstellung kann im Rahmen des QM genutzt.

    bis dann
    Thomas Steini

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  • Hallo,

    Feuerwehrplan?
    Brandschutzordnung?

    vergessen?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo
    der "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.
    Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden - MUSS aber nicht.
    Ebenso besteht nicht grundsätzlich die Verpflichtung eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu erstellen.
    Lediglich das Verhalten in Notfällen muss seitens des Unternehmers geregelt sein.
    Oder sehe ich hier was falsch.....? :rolleyes:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    Hallo
    der "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.
    Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden - MUSS aber nicht.
    Ebenso besteht nicht grundsätzlich die Verpflichtung eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu erstellen.
    Lediglich das Verhalten in Notfällen muss seitens des Unternehmers geregelt sein.
    Oder sehe ich hier wtas falsch.....? :rolleyes:

    Nein natürlich nicht, ich würde es aber mit in die Übersicht packen ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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