Unterweisungsvorlage für Gebäudereiniger

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  • Hallo SiFas !

    Ich brauche Eure Hilfe! Ein befreundetes Unternehmen ist auf der Suche nach einer geeigneten Vorlage für die Unterweisung von Gebäudereinigern.

    Ist hier jemand, der mir so etwas zur Verfügung stellen kann? Wäre spitze!!!!

    Danke und sonnige Grüße,

    Lennika 8)

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  • Mensch Uwe,
    Super Anmerkung! Solche Kommentare sind besonders hilfreich in solchen Foren. Daumen hoch für diese reife Leistung!

    Um in die gleich Kerbe zu schlagen : so schlau ist mein Schwein auch und wenn dann heißt das selber....

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  • ...Ein befreundetes Unternehmen ist auf der Suche nach einer geeigneten Vorlage für die Unterweisung von Gebäudereinigern....

    Macht das Sinn?
    Meiner Meinung nach eher nicht und somit waren die Hinweise zu Google gar nicht so schlecht.

    Die zu findenden bzw. bekommenden Vorlagen dürften kaum Dein Corporate Identity abbilden, also muss man sie entsprechend umarbeiten.
    Was nutzen sehr allgemein gehaltene Vorlagen? Als Gedächtnisstütze, dass man bestimmte Punkte nicht vergisst sind sie vielleicht tauglich, das war es dann aber auch schon.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Gebäudereiniger die selben Maschinen und Reinigungsmittel verwenden, somit muss man entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten auch die Unterweisungsdokumente gestalten. Ein Gebäudereiniger für einen metallverarbeitenden Betrieb dürfte andere Geräte, Arbeitstechniken und -mittel verwenden, als ein Gebäudereiniger in einer Klinik. Auch die Rahmenbedingungen sind bei den beiden genannten Beispielen recht unterschiedlich und dementsprechend sind auch die Dokumente unterschiedlich zu halten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand direkt umsetzbare Unterlagen aus der Schreibtischschublade zieht und sie Dir zur Verfügung stellen kann, zumal sich die Unterweisungsunterlagen ja auch am Ergebnis Deiner Gefährdungsbeurteilung orientieren sollten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich kann Tiefflieger hier nur zustimmen.

    Nach mehr als 25 Jahren Gebäudereinigung aufm Buckel.

    Es gibt nur wenige Objekte wo man sagen kann, ok, gleiche Unterweisung für alle.

    Und dann gibt es die verschiedensten Aufträge in mit Chemikalien von Harmlos bis Super-gefährlich.
    Von mal eben ausrutschen bis hin zu aus großer Höhe stürzen.

    Gebäudereiniger (Glasreiniger, Fassadennreiniger usw... ) leben extrem gefährlich. Finden nicht immer die optimalen Bedingungen vor, daher, müssen sie auch Objekt-bezogen eingewiesen und unterwiesen werden.