Gefahrgutbeauftragter

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  • Hallo Zusammen,
    ich habe heute bei einer Begehung mir einem externen Brandschutzbeauftragten mitbekommen, dass die jährliche Mengenbegrenzung, ab der eine Gefahrgutbeauftragter benötigt wird, nächstes Jahr von 50t auf 5t herabgesetzt werden soll. Kann das jemand bestätigen und wenn ja kann man das schon irgendwo nachlesen?

    Besten Dank!

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  • Hallo!

    Die Frage nach der Menge ist nicht eindeutig.
    Handelt es sich wohl um Herstellung, Lagerung oder Transport?
    Beim Transport von Gefahrgut muss es immer einen Gefahrgutbeauftragten geben. Das sind im Extremfall ganz wenige Kilogramm bei Sprengmitteln.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Die Frage nach der Menge ist nicht eindeutig.


    Eigentlich schon, denn das ist die Mengenschwelle unterhalb der gewisse Ausnahmen gelten.

    Handelt es sich wohl um Herstellung, Lagerung oder Transport?


    Gefahrgutrecht behandelt bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich den Transport und die damit zusammenhängenden Dinge. Herstellung und Lagerung sind Sache andere Rechtsgebiete.

    Beim Transport von Gefahrgut muss es immer einen Gefahrgutbeauftragten geben. ...

    Nein, dem ist nicht so, siehe GbV §2.


    Mir ist momentan keine Änderung der Schwelle für Befreiungen bekannt. Wenn dann müsste sie ja im GbV entsprechend geändert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.