Moin Zusammen,
aus einer Werkstatt führt ein Notausstieg durchs Fenster ins Freie.
Außerhalb befindet sich eine ca. 3m lange Stahltreppe, die die ca. 2m Höhenunterschied ausgleicht.
Soweit so gut.
Neben dieser Treppe haben die Handwerker sich im Laufe der Zeit eine Art Terasse gebaut. Es fing an mit einer Sitzecke und Stühlen (auf Rasen) - mittlerweile gibt es eine Unterkonstruktion (Holz) mit daraufliegenden Spanplatten worauf die Stühle stehen.
Ich bin der Meinung dies ist nicht zulässig, da es sich nunmal um Brandlasten handelt die im Umkreis von 5m um den Notausstieg stehen.
Ich finde jedoch in der ASR A2.3 keine spezifische Aussage hierzu.
Ich meine mich zu erinnern dass im Umkreis von 5m dies nicht zulässig ist bzw. wenn etwas baulich dort gestaltet wird min. F90 gefordert ist.
Ich finde aber hierzu keine Quelle
Kann mir jemand helfen?
Gruß