Umgebung außerhalb von Notausstieg

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  • Moin Zusammen,

    aus einer Werkstatt führt ein Notausstieg durchs Fenster ins Freie.
    Außerhalb befindet sich eine ca. 3m lange Stahltreppe, die die ca. 2m Höhenunterschied ausgleicht.

    Soweit so gut.

    Neben dieser Treppe haben die Handwerker sich im Laufe der Zeit eine Art Terasse gebaut. Es fing an mit einer Sitzecke und Stühlen (auf Rasen) - mittlerweile gibt es eine Unterkonstruktion (Holz) mit daraufliegenden Spanplatten worauf die Stühle stehen.
    Ich bin der Meinung dies ist nicht zulässig, da es sich nunmal um Brandlasten handelt die im Umkreis von 5m um den Notausstieg stehen.
    Ich finde jedoch in der ASR A2.3 keine spezifische Aussage hierzu.
    Ich meine mich zu erinnern dass im Umkreis von 5m dies nicht zulässig ist bzw. wenn etwas baulich dort gestaltet wird min. F90 gefordert ist.

    Ich finde aber hierzu keine Quelle :)

    Kann mir jemand helfen?

    Gruß

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  • Hallo,

    das was Du meinst, findet man u.a. in LBO/Sonderbauvorschriften
    und in der VdS 2000.

    http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2000_web.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • mhh naja aber auch nicht so wirklich irgendwie oder finde ich es nur nicht?

    Es handelt sich ja nicht um einen notwendigen Treppenraum, 'lediglich' eine Außentreppe eines Notausganges bzw. Notausstieges.

  • Hallo,

    das es jetzt genau 5m um den Notausstieg sein muss, wirst
    Du so auch nicht finden (siehe ASR).

    Und bezüglich deiner Frage nach den 5m, siehe mein letztes
    Post. Siehe u.a.auch mal unter Organisatorischer Brandschutz nach.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hier stellt sich mir die Frage:
    Liegt hier wirklich eine potienelle Gefährdung zur Nutzung des Notausstiegs vor? oder stört es nur eine Person.....?
    I.d.R. wird dieser Notausstieg mit größter Wahrscheinlichkeit verwendet, wenn es im inneren der baulichen Anlage brennt und der erste Rettungsweg nicht nutzbar ist.
    Wenn es sich um "Brandlasten" handelt, wobei es sich hier nicht um eine bauliche Anlage handelt, gibt es auch Zündquellen? :whistling:
    Gab es bereits ein begründetes Ereignis? oder
    Stört die "Partyecke" der Handwerker wirklich? :138:
    Wenn ja - ist es einfache Forderung weil die Gewährleistung des Rettungsweges in Frage gestellt ist und man muss nich suchen: "Wo steht was geeignetes, damit ich es verbieten kann.".

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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