Lohnfortzahlung bei Krankheit: Mitarbeiter können Anspruch verlieren

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    Tenor: hohe Maßstäbe, damit Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt
    Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
    Aktenzeichen: Az.: 7 Sa 1204/11
    Datum: 19. April 2012
    Quelle Urteil: http://openjur.de/u/634578.html


    https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/lo…-083938188.html

    Werden Mitarbeiter krank, haben sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
    Führen Beschäftigte ihre Erkrankung vorsätzlich herbei, können sie ihn aber verlieren. Der Maßstab dafür liegt jedoch hoch.

    Eine Restaurantmitarbeiterin hatte sich während der Arbeit verletzt.
    Sie war ausgerutscht und dann fast einen Monat krankgeschrieben.

    Der Chef war der Ansicht, er müsse den Lohn während der Krankheit nicht zahlen.
    Am Tag vor dem Unfall habe er die Frau zweimal darauf hingewiesen, dass ihre Stoffturnschuhe ungeeignet sind und zu glatte Sohlen haben.
    Sie sei dem Hinweis aber nicht nachgekommen.

    Das sah das Landesarbeitsgericht Köln anders:
    Zwar müsse der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit in besonders grober Weise selbst herbeigeführt worden sei.
    Das liege hier nicht vor. Völlig ungeeignet wären hochhackige Schuhe, nicht jedoch Stoffturnschuhe.
    Der Mitarbeiterin sei daher kein Vorwurf zu machen.
    Das Sicherheitsrisiko habe der Arbeitgeber offensichtlich auch als nicht besonders hoch angesehen.
    Ansonsten hätte er seine Mitarbeiterin am Vortag aufgefordert, sofort die Schuhe zu wechseln (Az.: 7 Sa 1204/11).

    Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
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    Ich frage mich: wie soll die Frau "sofort" die Schuhe wechseln? ?(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin zusammen,

    das ist doch endlich mal ein Urteil, das in die Welt passt. (OK - vom sofortigen Wechseln der Schuhe mal abgesehen ;) :D )

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    wieso hat dann der Arbeitgeber nicht geeignetes Schuhwerk á la PSA zur Verfügung gestellt?
    Diese kann er steuerlich absetzen und gewährleistet den rutschfreien Arbeitsablauf.

    LG Drache

    Ohne Kaffee, ohne mich. :49::D

  • HI Drache,

    weil das Geld kostet vielleicht?
    Das kenne ich nur zu gut: Wenn nicht vorgeschrieben, dann kein Geld...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin zusammen,

    Hardy schildert in dürren Worten die traurige Wahrheit.

    Viel schlimmer dabei finde ich allerdings die permanente Kurzsichtigkeit der sog. Führungskräfte, die in diesem Fall die Ausgabe vor ein paar Euro fuffzig für vernünftige Schuhe scheuen, aber die Folgekosten durch Arbeitsausfall von Mitarbeitern nach Unfall oder Krankheit als Gottgegeben hinnehmen.

    Von rühmlichen Ausnahmen abgesehen ist das wohl der normale Wahnsinn. Die Beratungsresistenz diesbezüglich ist beachtlich. :cursing:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Viel schlimmer dabei finde ich allerdings die permanente Kurzsichtigkeit der sog. Führungskräfte, die in diesem Fall die Ausgabe vor ein paar Euro fuffzig für vernünftige Schuhe scheuen, aber die Folgekosten durch Arbeitsausfall von Mitarbeitern nach Unfall oder Krankheit als Gottgegeben hinnehmen.

    Das Geld / die Zeit für ein Gerichtsverfahren waren ja dann auch da...
    Betriebswirtschaftlich gesehen wären da ein paar Schuhe sicher günstiger gekommen.
    Und in einem hygenisch anspruchsvollem Bereich wie in einem Restaurant vielleicht auch sonst nicht schlecht.