Hallo Kollegen,
ich hab mal ne Frage.
..."Nunmehr wird die Fahrerlaubnis bereits ab acht Punkten entzogen – bisher waren es 18 Punkte. Die neue Punktereform bestraft auch Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung (GGVSEB). Sie werden in der Anlage 13 zu Paragraph 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt:
Als tatsächliche Verlader: ...
Als Fahrzeugführer: ...
Als Fahrzeughalter: In der Funktion als Halter des Fahrzeugs entgegen § 19 Absatz 2 Nummer 15 GGVSEB dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung nicht übergeben.
Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und tatsächliche Verlader erhalten für die genannten Verstöße jeweils einen Punkt im Fahreignungsregister. Alle Informationen zur Punktereform stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Dossier unter https://sifaboard.de/www.bmvi.de zur Verfügung."
Wie sieht das eigentlich mit den Punkten aus wenn eine Firma der Fahrzeughalter ist?
VG Reinhard