Brandschutzfachplaner???

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    Wer fällt eigentlich im rechtlichen Sinne unter den Begriff "Fachplaner". Der zertifizierte Fachplaner, denn man in ein paar Wochen als Kurs oder nebenbei an einer Hochschule absolvieren kann - ist ja kein geschützter Begriff oder?

    Der Begriff "Fachplaner" wird im Baurecht häufig benutzt. Ob in der Musterbauordnung von 2002 oder in fast allen Landesbauordnungen der Länder, heißt es immer wieder "wenn der der Objektplaner nicht die nötige Fachkenntnis besitzt, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen, um die Bautechnischen Nachweise zu fertigen" (sinngemäß).

    Wer ist das denn genau???

    Habe mit einigen Referenten der Bundesländer telefoniert, aber irgendwie konnte mir da auch keiner weiterhelfen. Man hat das Gefühl, dass alle von einander die Gesetzestexte abschreiben und keiner hinterfragt eigentlich das geschriebene Wort.

    Hat da einer eine rechtssichere Auskunft oder weiß jemand etwas genaueres?

    Gruß Andi

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    neija, es wird auch schwierig wenn man versuchen möchte 16 Länderrechte
    zu vergleichen. Vieles was es z.B. in NRW gibt, gibt es so in BaWü nicht.

    Zum Fachplaner hat man sich mittlerweile -nicht verbindlich- auf diese
    Richtlinie bezüglich Ausbildung geeinigt:

    http://www.divb.org/wp-content/upl…g_Juli_2013.pdf

    Wer Brandschutzkonzept erstellen darf, neija (kommt darauf an...):
    für NRW ist es zum Beispiel:

    "(3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 19 und § 69 Abs.
    1 Satz 2 sollen von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
    für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden."

    Eine gute Übersicht zu diesem Thema, siehe hier:
    http://brandwende.com/files/zfe0312_52-54.pdf
    und hier: http://www.bfsb-online.de/downloads/brandschutzkonzepte.pdf

    Jetzt gibt es natürlich noch diverse Tricks und Hintertürchen...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi Simon,

    ich sehe das ja ein bisschen anders ^^ . Natürlich kann man die Bundesländer miteinander vergleichen und interessante Schlüsse daraus ziehen und der Fachplaner ist nur einer davon. Der Begriff wird in allen Bundesländern verwendet, einschließlich der MBO und keiner kann mir hierzu etwas sagen - ist schon komisch oder ?(

    In Deutschland ist alles geregelt, also muss man hier auch eine ganz klare Aussage treffen können - die Hand und Fuß hat.

    Wenn in einer Landesbauordnung der Begriff "Prüfingenieur für Brandschutz" genannt wird - wird dieser ebenfalls durch eine Prüfberechtigten -und Prüfsachverständigenordnung konkretisiert. Der Name variiert zwar von Land zu Land und die Vorschrift ebenfalls, aber es ist genau geregelt :thumbup:

    Habe deshalb auch schon die ARGEBAU angeschrieben und warte noch auf das Ergebnis. Die DIvB-Richtlinie 100 ist ja auch nur eine Richtlinie, woran man sich richten kann (wie der Name schon sagt). Die Frage ist dann wieder, wenn man nach dieser Richtlinie ausgebildet ist, ob die Bauämter das so anerkennen???
    Wenn ja, auf welcher Grundlage??? ...und dann sind wir wieder am Anfang.

    Gruß Andi

  • Man munkelt, dass hier, soll ein absoluter Renner werden bzw. sein.

    Das schließt sogar den Fachplaner mit ein und ist sogar von IQ-Zert zugelassen.... und da wir alle eine großes glückliches Europa sind ;)

    NEIN ich stehe in keinem Kontakt zu dieser Schulungsstätte!
    NEIN ich habe dort keine Ausbildung absolviert absolviert!

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Der Begriff wird in allen Bundesländern verwendet, einschließlich der MBO und keiner kann mir hierzu etwas sagen - ist schon komisch oder ?

    Früher wurde statt Fachplaner die Begrifflichkeit "Sachverständige" verwendet.


    Die DIvB-Richtlinie 100 ist ja auch nur eine Richtlinie, woran man sich richten kann (wie der Name schon sagt). Die Frage ist dann wieder, wenn man nach dieser Richtlinie ausgebildet ist, ob die Bauämter das so anerkennen???

    Die DIvB-Richtlinie ist in Zusammenarbeit mit zahlreichen Ausbildungsstätten
    (EIPOS, TAS) und auch Verbänden, z.B. dem BFSB erarbeitet worden.
    Und bezüglich nur "Richtlinie", die haben wir beim Brandschutzbeauftragten
    auch, sogar in vier unterschiedlichen Versionen...

    Wenn in einer Landesbauordnung der Begriff "Prüfingenieur für Brandschutz" genannt wird - wird dieser ebenfalls durch eine Prüfberechtigten -und Prüfsachverständigenordnung konkretisiert. Der Name variiert zwar von Land zu Land und die Vorschrift ebenfalls, aber es ist genau geregelt

    Sofern er vorhanden ist, ja. Aber auch hier gibt es wieder Länder die
    den Prüfingenieur BS kennen und welche nicht.


    In Deutschland ist alles geregelt, also muss man hier auch eine ganz klare Aussage treffen können - die Hand und Fuß hat.

    Hand und Fuß...guter Witz. Deutschland leistet sich ein Flickenteppich im Baurecht..


    Man munkelt, dass hier, soll ein absoluter Renner werden bzw. sein.

    Bezweifel ich....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010