Hallo zusammen,
Wer fällt eigentlich im rechtlichen Sinne unter den Begriff "Fachplaner". Der zertifizierte Fachplaner, denn man in ein paar Wochen als Kurs oder nebenbei an einer Hochschule absolvieren kann - ist ja kein geschützter Begriff oder?
Der Begriff "Fachplaner" wird im Baurecht häufig benutzt. Ob in der Musterbauordnung von 2002 oder in fast allen Landesbauordnungen der Länder, heißt es immer wieder "wenn der der Objektplaner nicht die nötige Fachkenntnis besitzt, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen, um die Bautechnischen Nachweise zu fertigen" (sinngemäß).
Wer ist das denn genau???
Habe mit einigen Referenten der Bundesländer telefoniert, aber irgendwie konnte mir da auch keiner weiterhelfen. Man hat das Gefühl, dass alle von einander die Gesetzestexte abschreiben und keiner hinterfragt eigentlich das geschriebene Wort.
Hat da einer eine rechtssichere Auskunft oder weiß jemand etwas genaueres?
Gruß Andi