Frage zum Einsatz einer Winde mit/ ohne Personenzulassung

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  • Hallo.

    Zur folgende Fragestellung,die ich zur Zeit auf dem Tisch habe, benötige ich mal Eure Hilfe:
    Mehrkosten für eine Winde mit Personenzulassung
    Es ist geplant einen Schiffs-Zugangssteg umzubauen.

    Der geplante Zugangssteg ist 90° gedreht zum Schiffsliegeplatz angeordnet und soll mittels einer Winde höhenmäßig in Position gebracht und dann freitragend von den Mitarbeitern und/oder der Schiffsbesatzung begangen werden, d.h. der Steg wird nirgends abgestützt und wird durch das Seil der Winde gehalten.

    Nun kommt nach unserer Recherche bei der Konzeptionierung mit einer manuellen oder elektrisch betriebenen Winde zum Anheben und Absenken des Zugangssteges , ohne ein Absetzen des Steges an Deck des Schiffes oder einer gleichermaßen geeigneten Lastenabfangung, ein formaler Arbeitsschutzaspekt auf: Die berufsgenossenschaftlichen Sicherheitsanforderungen (z.B. BGV D8 und BGR159) sowie die DIN-EN-Norm 1808 erfordern für derartige sogenannte „hängende Personenaufnahmemittel“ eine Personenzulassung für die Winde.
    Eine solche Winde mit Personenzulassung würde im Vergleich zu einer klassischen Winde ohne Personenzulassung (allerdings mit den gleichen technischen Anforderungen an die Bauart der Winde) zu Mehrkosten bis zu 40.000 € führen.

    Eine Baumusterprüfung für eine Personennutzung der technisch bis auf die Steuerung gleichen Winde, würde zu den o.g. geschilderten Mehrkosten führen (Aussage Hersteller der Winde)


    Meine Frage ist daher, kann man auf die formale Personenzulassung der Winde verzichten. Wenn ja, muss man alternativ Bewertungen vornehmen / vornehmen lassen. (z.B. Einzelabnahme durch einen Sachverständigen?) Was müsste man machen, um diese Anlage mit Winde ohne Personenzulassung (Recht)-sicher zu betreiben?


    Damit keinerlei Missverständnisse aufkommen: Wir wollen selbstverständlich nicht an der eigentlichen Winde sparen, uns beschäftigt einzig die Frage, ob wir mit einer Winde ohne die formale Personenzulassung arbeiten können (dürfen). Wenn wir uns schließlich diese Frage negativ beantworten, werden wir natürlich die Winde mit Personenzulassung einsetzen.


    Beste grüße und vielen Dank


    Jürgen

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  • Hallo Jürgen,

    die Antwort muss hier nein lauten. Eine Winde für den geplanten Einsatz muss eine Personenzulassung haben. Die Grundlagen dafür hast Du ja schon richtigerweise genannt.

    Ich frage mich allerdings, warum ihr ein Auflegen des Steges auf dem Schiff unbedingt vermeiden wollt!? Für gewöhnlich liegt ein Schiff nicht nur ein paar Minuten an. Wenn es bei euch betankt, beladen oder was auch immer wird, muss doch sichergestellt sein, dass durch eine Änderung des Beladungsgewichtes oder eines An-/Abstieges des Wasserspiegels keine Absturzkante zwischen Steg und Schiff entsteht. Durch die vorgenannten Änderungen kann da schnell mal ein Höhenunterschied von über 1 m entstehen. Liegt der Steg nicht auf, muss er ständig nachjustiert werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Jürgen,

    deine Frage ist ja schon von bauco beantwortet. Da möchte ich nichts hinzufügen.

    Meine Frage wäre jetzt:
    Wie sieht es denn mit einem Alternativ-Lieferanten oder -Hersteller aus? Gibt es da nicht Winden, die vorab eine entsprechende Prüfung aufweisen und die dann in das Konzept integriert werden könnten? Die Dinger werden doch nicht nur als Einzelstück von euch benötigt, oder?

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Stephan, hallo Waldmann,

    vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. In der Tat schauen wir uns natürlich auch nach Alternativen um, war von Interesse, ob es zum Stichwort Personenzulassung andere Wege gibt.

    Schauen wir mal, wie es weitergeht.

    Beste Grüße

    Jürgen