Hallo zusammen,
ich stehe momentan leider vor einer Fragestellung im Betrieb, auf die ich bislang noch keine Antwort finden konnte, auch nicht nach ausführlicher suche im Netz.
Eines unserer Produkte, Tetrahydrofuran, wurde im Rahmen der GHS / CLP mit einer neuen Einstufung versehen, H 351, kann vermutlich Krebs erzeugen.
Momentan haben wir jedoch noch Etiketten und Gebinde im Einsatz, welche diesen Gefahrenhinweis noch nicht beinhalten.
Ab wann muss nach einer solchen Änderung auch das Etikett angepasst werden, gibt es hier Übergangsfisten oder muss ich die Etiketten sofort anpassen ?
Bin über jede Hilfe dankbar
Gruss Marco