Kennzeichnung auf Etiketten bei Einstufungsänderungen

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  • Hallo zusammen,

    ich stehe momentan leider vor einer Fragestellung im Betrieb, auf die ich bislang noch keine Antwort finden konnte, auch nicht nach ausführlicher suche im Netz.
    Eines unserer Produkte, Tetrahydrofuran, wurde im Rahmen der GHS / CLP mit einer neuen Einstufung versehen, H 351, kann vermutlich Krebs erzeugen.
    Momentan haben wir jedoch noch Etiketten und Gebinde im Einsatz, welche diesen Gefahrenhinweis noch nicht beinhalten.
    Ab wann muss nach einer solchen Änderung auch das Etikett angepasst werden, gibt es hier Übergangsfisten oder muss ich die Etiketten sofort anpassen ?

    Bin über jede Hilfe dankbar :rolleyes:

    Gruss Marco

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  • Ein Blick in die CLP VErordnung hilft weiter

    Zitat von VO/1272/2008

    Artikel 30
    Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten
    (1) Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu berücksichtigen ist.

    Ich hab mal den relevanten Teil fett markiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...haben wir auch schon durch. Heisst also: Neue Etiketten drucken (lassen) und Kennzeichnungen aendern.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: Kann auch Kunden betreffen, wenn ihr das Produkt verkauft. Mit anderen Worten: Ihr muesst entsprechende Etiketten nachliefern, wenn Bedarf besteht. Diesen erfahrt ihr, vielleicht, wenn ihr den Kunden das revidierte MSDS zusendet. Dies MUESST ihr tun; bzgl. der Etiketten wuerde ich mich allerdings nicht gerade aufdraengen, wenn Du verstehst was ich meine...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hey Leute,

    danke für die schnellen Infos, der Auszug aus der CLP hat mir hier geholfen.
    Von einer Übergangsfrist ist hier jedoch nicht die Rede, also wohl sofort umstellen :S

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  • ...es werden doch Fristen unter bestimmten Bedingungen nach Satz 1 genannt.

    Die aber in Deinem Fall nicht zutreffen und somit ist eine umgehende Umsetzung erforderlich.

    MichaelD, man muss keine Etiketten nachliefern, nur ein aktualisiertes SDB an alle Kunden, die den Stoff innerhalb der vorausgegangenen 12 Monate erhalten haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.