Ladungssicherung Verantwortung Fahrer vs. verplompter LKW

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  • Tach Leute.

    Ich hab mal ne Frage. Grundsätzlich ist ja der LKW Fahrer mitverantwortlich für die Ladungssicherung auf dem Hänger. Soweit so gut. Jetzt hab ich am WE im WDR eine Dokumentation über einen Hafen gesehen, auf dem LKW vor dem Abtransport nach Schweden kontrolliert wurden. Hier hatte ein Fahrer auf seinem heimischen Betriebsgelände einen bereits verplompten Hänger übernommen und ist damit in den Hafen. Auf dem sah es aus (nach dem Öffnen der Plompe) wie Kraut und Rüben.
    Die Polizei hat ihn festgesetzt, bis er Ladungssicherung betrieben hatte. Soweit ja alles korrekt, aber: jetzt übernimmt ein Fahrer einen verplompten LKW, kann die Sicherung nicht überprüfen und soll aber mitverantwortlich sein? Soll er den Hänger stehenlassen? Soll er ihn aufmachen Kraft eigener Wassersuppe?

    Kennt das Thema jemand?


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Mike.

    Ja, kenne ich ;)
    Bei einem versiegelten Container wird zu den Ladepapieren ein sog. "Containerpackzertifikat" ausgestellt. Darin bestätigt der Verlader/ Versender, dass dieser die Vorschriften eingehalten hat. Der Fahrer muss auf dieses Zertifikat vertrauen, da er dieses nicht prüfen kann. Wird er kontrolliert und das Siegel durch berechtigte Stellen geöffnet und es sieht dort aus, wie auf einem Handgranatenwurfstand, muss der Fahrer natürlich stehen bleiben und nachsichern. Eine Haftung für derartige Ladung bekommt er nicht. Hier haben der Auftraggeber oder sogar der Spediteur, bei dadurch zu später Lieferung sogar die Möglichkeit, entsprechend entgangene Zahlungen einzuklagen.
    In solch einem Fall übernimmt der Aussteller des Zertifikats die Haftung. Der Container muss auch so geladen sein, dass ein Nachzurren/ Nachsichern des Inhalts nicht notwendig ist.
    Wenn das Zertifikat nicht vorliegt, da es nicht weltweit gefordert ist, verbleibt die Haftung beim Versender/ Absender.

    Ich kenne es von einem großen Automobilhersteller in Deutschland. Da kommst Du nicht vom Hof, bevor Du nicht korrekt gesichert hast und die Unterschrift des "Verlademeisters" auf Deinen Ladepapieren erscheint. Der kontrolliert und macht ein Foto. Danach wird die Ladefläche versiegelt.
    Da kommt der Fahrer auch nicht mehr ohne Aufbruch der Versiegelung ran.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi,

    bei komnet wird der Sachverhalt ausführlich erklärt ;)

    Zusammenfassung:
    - eine Ahndung aufgrund von § 22 StVO ist gegenüber dem Fahrzeugführer nur möglich, wenn dieser eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung gehabt hätte
    - eine Verantwortung des Fahrers nach § 23 der StVO ergibt sich bei einer verplombten Wechselbrücke, wenn er vor (Sichtprüfung des Fahrzeugs muss er durchführen) oder nach Fahrtantritt wahrnehmbare Ladungssicherungsmängel (z. B. ausgebeulte Plane, einseitige Gewichtsverlagerung, verändertes Fahrverhalten) nicht behebt oder beheben lässt

    Ich meine auch mal ein entsprechendes Urteil in der Datenbank der KLSK gelesen zu haben, mir fehlt aber grad die Zeit die Sammlung durchzuforsten.

    Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen gibt es auch auf http://www.ladungssicherung.de/1__rechtliche_grundlagen

    schöne Grüße,

    Markus

  • Zusammenfassung:
    - eine Ahndung aufgrund von § 22 StVO ist gegenüber dem Fahrzeugführer nur möglich, wenn dieser eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung gehabt hätte
    - eine Verantwortung des Fahrers nach § 23 der StVO ergibt sich bei einer verplombten Wechselbrücke, wenn er vor (Sichtprüfung des Fahrzeugs muss er durchführen) oder nach Fahrtantritt wahrnehmbare Ladungssicherungsmängel (z. B. ausgebeulte Plane, einseitige Gewichtsverlagerung, verändertes Fahrverhalten) nicht behebt oder beheben lässt

    Die genaue Variante. Danke Markus :)
    Der zweite Punkt ist ne gute Ergänzung. Hatte ich vorausgesetzt ;)

    Gruß

    Jens

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  • Danke für die ausführlichen Erklärungen!

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    Mike

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