Symbol/Schild für definierten Anschlagpunkt für PSA gegen Absturz?

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  • Hallo,

    ich muss in unserem Betrieb einige Anschlagpunkte festlegen, an denen sich später Mitarbeiter mit ihrem Verbindungsmittel festmachen können. Die Anschlagpunkte werden mit Ösen ausgeführt, rot markiert und sollen daneben ein Schild haben, wie:

    Geprüfter Anschlagpunkt für PSA gegen Absturz, Prüflast XX kN, max. für 2 Mitarbeiter

    Hat jemand eine Idee für ein aussagekräftiges Symbol dazu? Ich kenne nur das A auf den Gurten. ?(

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Hallo holgi,

    was spricht gegen das Symbol M018 "Auffanggurt benutzen" (ehem. M09)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Wie Stephan schon gesagt hat, gibt es als Gebotsschild in der ISO 7010 das M018 Auffanggurt benutzen. Ausserdem gibt es das Warnschild W008 Absturzgefahr.

    Ich habe auch noch das "Gebotsschild PSA benutzen, praxisbewährt" gefunden: http://www.kroschke.com/store/default/…sser-200mm.html
    Das passt aber für deinen Fall nicht so gut.

    Ich würde das jetzt vermutlich ähnlich wie in der ISO 3864 machen:
    http://www.etikettenwissen.de/wiki/Datei:Etikett-iso-3864.png
    Oben statt Warnung dann Gefahr in rot, links das Warnzeichen W008, rechts das Gebotsschild M018 und in der Mitte deinen Text "Geprüfter Anschlagpunkt für PSA gegen Absturz, Prüflast XX kN, max. für 2 Mitarbeiter"
    Sowas fertigt die jeder vernünftige Schildermacher ganz nach deinen Wünschen und du kannst dich gleich auf zwei ISO's berufen.

    Ich neige aber auch etwas zum Overkill beim Kennzeichnen ;)

  • Hallo holgi.

    Wie sollen diese Anschlagpunkte technisch ausgeführt sein? Einfach eine Öse montieren ist grundsätzlich nicht korrekt. Hast Du die entsprechenden Angaben, die z. B. in der EN 795 angegeben sind, beachtet? Ich würde da nicht das "Basteln" anfangen. Anschlagpunkte zur Sicherung, die dauerhaft verbaut werden und nicht nur temporär, sollen dieser Norm entsprechen. Weiterhin müssen statische Nachweise der verwendeten Materialien in verschiedenen Versuchen bestätigt und Errichterbestimmungen erstellt, Prüfintervalle (spät. jährlich) und Prüfkriterien festgelegt werden. Ihr müsstet ebenfalls ein Typschild erstellen, wo nicht nur Deine gemachten Angaben draufstehen. Da gehört die Nr. des unabhängigen Prüfinstituts drauf, Chargennr. Hersteller, Norm etc. Ohne diese Angaben und einige mehr, darf dieser Punkt nicht als Anschlagpunkt gewertet werden! Die Bezeichnung "Geprüfter Anschlagpunkt für PSA gegen Absturz" ist nicht zulässig!. Dieser kann nicht unbedingt geprüft sein (Irreführende Angabe), sollte aber zertifiziert sein. Das muss wiederum draufstehen ;). Bei den Herstellern steht folgende Angabe in verschiedenen Variationen "Anschlagpunkt nach EN XXX". Nicht zuletzt muss eine CE-Kennzeichnung erfolgen. Ihr seid dann Hersteller, Inverkehrbringer und Errichter und stellt diese Arbeitsmittel/ Einrichtungen Dritten zur Verfügung. Dritte sind auch MA anderer Abteilungen innerhalb des selben Betriebs! Ich würde davon die Finger lassen und am Markt verfügbare Systeme montieren lassen.
    Anschlagpunkte nach EN 795 gewährleisten ebenfalls, dass diese nach einem Absturz noch als Anschlagpunkt für Rettungsgeräte genutzt werden können. Wenn Ihr Anschlagpunkte selbst konstruiert... habt Ihr diesen Nachweis auch? Ihr müsst ja auch eine Rettung bei der Verwendung von derartiger PSA mit einrechnen...

    Je nach Einsatzort und auch der Häufigkeit der Verwendung ist es meistens besser einen Bereich zu kennzeichnen (z. B. farbiger Bereich an einen Stahträger) und sog. "Temporäre Verbindungsmittel Typ B" zu verwenden. Z. B. Bandschlingen. Diese sind dann ebenfalls nach EN 795 zugelassen und dienen zur Verbindung mit statisch tragenden Teilen. Ist vllt einfacher ;)

    Für feste und mobile/ temporäre Systeme kann ich ABS-safety empfehlen. Hab sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht. Und wenn Du noch an der kostenlosen Schulung teilnimmst, darfst Du die sogar jährlich prüfen ;)

    Guckst Du: http://www.absturzsicherung.de/

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    5 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter (14. Mai 2014 um 19:40)

  • Danke Globetrotter für deine Anmerkungen.

    Der Errichter des Bauwerks kauft die zertifizierten Ösen bei einem Händler und befestigt diese nach Herstellerangaben. Die Punkte werden dann vom TÜV geprüft und abgenommen.
    Der Prüfzyklus ist jährlich.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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