Hallo,
zu Punkt 1 - siehe TRGS 510 Punkt 7 ff.
zu Punkt 2 - "Im Freien können die Abmessungen der Schutzbereiche halbiert werden." Punkt 10.4.4.
Aber das Thema ist im falschen Bereich, es ist ja Gefahrstoffe und kein Gefahrgut (noch nicht )
Gruß
Stephan