Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen fehlen was nun

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  • Hallo zusammen,

    in einem Unternehmen stellte sich heraus das sie mehrere Maschinen haben die sie gebraucht gekauft haben vor langer Zeit und keine Unterlagen für die Maschinen da sind.

    Meine Frage jetzt wie soll das Unternehmen jetzt vorgehen. ES kommt noch dazu das da mehrere selbstgebaute dabei sind.

    DAnke

    Jan

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  • Hallo Jan,

    herzlich willkommen im Club - mit diesem Problem bist du nicht alleine. :D
    Und ich rechne es dir sehr hoch an, dass du hier ein Problem erkannt hast.

    Was kannst du nun machen? Die Tippel-Tappel-Tour in allen Richtungen. Hier mal ein paar Anregungen:

    - Was steht denn im Kaufvertrag? Gekauft wie gesehen? Oder gekauft auf Basis geltenden (Maschinen-)Rechts? Bei zweiterem hast du vielleicht eine Chance mit einem guten Rechtsanwalt deines Vertrauens, die Dokumentation einzufordern.

    - Wann wurden die Maschinen gebaut? Vor 1995? Dann hast du schlechte Karten.

    - Gibt es den Hersteller oder den Erbauer noch? Dann kannst du dort entsprechende Unterlagen beschaffen. Meistens sind diese jedoch kostenpflichtig.

    - Eine Bedienungs-, Betriebs- und/oder Wartungsanleitung kann auch selbst geschrieben werden. Grundlage kann eine Risikobeurteilung der Maschine sein. Arbeitsanweisungen zum sicheren Umgang mit den Maschinen müsst ihr eh haben und unterweisen.

    - Es gibt viele (gute und andere) Ingenieurbüros, die sich auf diese Themen spezialisiert haben. Auch BG/UKen können hier weiterhelfen.

    Wichtig ist, dass ihr alles dokumentiert, was ihr an den Maschinen habt und macht. Einschließlich aller elektrischen, mechanischen und sonstigen (Über-)Prüfungen.
    Der Hersteller (Inverkehrbringer) muss die vollständigen technischen Unterlagen der Maschine bereit halten. Diese muss er aber dem Kunden/Betreiber nicht zur Verfügung stellen, sondern nur der Aufsichtsbehörde auf deren Verlangen.
    Eure eigene Dokumentation kann euch dabei ein bißchen (!) helfen. Aber bei gekauften, gebrauchten Eigenbau-Maschinen von Dritten - die dann vielleicht durch euch nochmals abgeändert werden - kommt ihr schnell in den Bereich der Herstellerpflichten.

    Zum Einlesen noch ein Link.
    Zitat daraus:
    Das ProdSG sorgt nach dem Verursacherprinzip dafür, dass der verantwortliche Bereitsteller für die Sicherheit der Gebrauchtmaschine verantwortlich ist.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Jan, da muss ich Niko recht geben wenn die Maschinen vor 95 in Verkehr gebracht worden sind wirst du wohl nichts kriegen. Nach 95 müssen die Firmen "eigendlich" die Unterlagen noch 10 Jahre nach dem Bau der letzten Maschine vorhalten. Gegen einen kleinen Aufpreis kannst du da vielleicht was machen. Bei den Eigenbauten geht es eigendlich. 1 Risikobeurteilung 2 nachrüsten 3 Dokumente nach Anhang 1 der MaschRL erstellen usw.. Andere Alternative ist eine Betrachtung nach Anhang II der BetrSichV.

    Gruß
    Florian

    Wen du nicht mehr weiter weißt ?( , dann bilde einen Arbeitskreis. 8o

  • DAnke schon mal für die Antworten.

    Ganz klar sehe ich aber noch nicht.

    Natürlich kann ich mir vorstellen wie es laufen kann: Man beauftragt ein Unternehmen welches neue Betriebsanleitungen erstellt aufgrundlager dieser werden Arbeitsanweisungen erstellt und die Unterweisung durchgeführt. Aber ich will nicht wissen was das kostet 50.000-100.000€ vielleicht? Denn der die Betriebsanleitung erstellt fällt dann auf das nach dem neuesten STand der Maschinenrichtliniene die Eigenbauten abgeändert werden müssen. Mmmhhh

    WAs ich natürlich tun könnte wäre eine Gefährdungsbeurteilung nach besten Gewissen (ich kenne und werde die ganze Maschinenrichtlinie befolgen können) und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung stelle ich eine Arbeitsanweisung für jede Maschine zusammen. Also ich finde das wäre eine praktikable Lösung. Aber ich vermute das ist nicht legitim.

  • Hallo Jan,

    Aber ich will nicht wissen was das kostet 50.000-100.000€ vielleicht?

    Wir haben vor einigen Jahren einmal ca. 40.000 EUR für die vollständige Betreiberdokumentation für sieben komplexe japanische Maschinen bezahlt. ;)
    Und dem Gewerbeaufsichtsamt (damals) mitgeteilt, dass wir ihre Unterstützung zur Beschaffung der Herstellerdokumentation benötigen. 8) Wir haben dann ein Kompliment für die Erstellung der Betreiber-Dokumentation bekommen und ansonsten nie wieder etwas gehört... ^^

    Denn der die Betriebsanleitung erstellt fällt dann auf das nach dem neuesten STand der Maschinenrichtliniene die Eigenbauten abgeändert werden müssen.

    Nach welchem Stand die Maschine ausgestattet sein muss, ist im Einzelfall und im Detail zu prüfen. Da gibt es keine pauschalen Lösungen. :huh:

    Also ich finde das wäre eine praktikable Lösung. Aber ich vermute das ist nicht legitim.

    Praktikabel, sinnvoll und legitim - ja. Aber leider nicht rechtskonform. Und wie euer Erfüllungsgrad der Rechtskonformität ist, müsst ihr selbst entscheiden.

    Für die Gefährdungsbeurteilung benötigst du aber ein elektrisches, pneumatisches, hydraulisches, Funktions-, ... Layout der Maschine. Das kann schon die erste Hürde sein.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Okay,

    also wir brauchen welche.

    Jetzt die Frage kann man die selber erstellen? Also ich kenne mich nicht mit Maschinenbau aus aber ich bin auf weka gestossen http://www.weka.de/produktsicherh…_lp&va=25930823

    Ich kann mir das nicht vorstellen das ich das mit so einer Software kann. Aber was denkt ihr?

    Ich denke das machen besser welche die sich damit auskennen! WEnn hat einer da einen Tipp?

    DAnke