Wer nimmt ein neues Regal ab?

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  • Hallo zusammen,

    bei uns wurde jetzt ein neues Regal aufgebaut. Mehrere Etagen, für Kabeltrommeln mit einem Durchmesser von 1m und mehr.

    Aus unserer Sicht (als FaSi) ist die Durchschubsicherung, so wie der Hersteller Sie angebracht hat, nicht ausreichend (nach der BGI 582 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1). Der Hersteller sieht das anders!!! Da wir nicht die Fachkunde haben, ist die Frage, ob man dem Hersteller da vertrauen kann/muss.

    Zudem stellt sich mir jetzt die Frage, wer dieses Regal freigeben muss und ob es ausreicht, wenn der Hertsller dies mit einem Prüfsiegel versieht?

    Vorab schon mal Danke für Euere Beiträge!

    Gruß epoe

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  • Hallo epoe,

    der Hersteller sagt: CE, somit seit ihr ersteinmal auf der sicheren Seite. Im nächsten Jahr müßt ihr selber prüfen (Betriebsmittel). So ist eigentlich der Ablauf.

    Nichts desto..., ihr könnt jede fachkundige Person zur Regalprüfung ansprechen/beauftragen. Diese würden das Regal jederzeit prüfen und dies bestätigen.

    Nicht vergessen:
    Verantwortlich, egal ob geprüft oder auch nicht, ist in jedem Falle der Betreiber der Anlage. Bei Gewährleistung kann der jedoch hier die Richtigkeit durchreichen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Dass man im ersten Jahr aus dem Schneider ist, ist nur ein sehr kleiner Trost.
    Wenn dem Besitzer / Betreiber die Sache nicht geheuer ist, müsste er sofort handeln. Zumindest kann man vom Hersteller erwarten, dass er seine Berechnungen offen legt. Dies ist von einem anderen Metallbauer leicht zu prüfen.
    Die CE-Kennzeichnung halte ich für windig. Es ist lediglich die Aussage eines Herstellers ohne fremde Kontrolle.
    Die weiteren Regalinspektionen gehen davon aus, dass das Regal zum Errichtungszeitpunkt in Ordnung war. Ein Konstruktionsfehler wird also nicht aufgedeckt und weiter als "in Ordnung" fortgeschrieben.
    Es handelt sich um eine Prüfung, die vom Boden aus geschieht, ohne Statikprüfung.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo zusammen,

    also der Hersteller muss das Regal "richtig" kostruieren und bauen, es ist seine Aufgabe.

    Als Prüfer kann ich euch nur sagen, dass der Regalprüfer für seine Prüfung, egal ob die erste oder die Wiederholungsprüfung, die Aufbauanleitung des Ragals benötigt und nach dieser prüft, ob das Regal sicher aufgebaut ist oder verändert wurde. Wer als Prüfer ohne Aufbauanleitung prüft handelt leichtsinnig, da er nicht die Statik und die Konstuktion beurteilen kann, da jeder Hersteller das Regal "individuell" kostruiert. Daher ist auch eine Veränderung am Regtal nur möglich, wenn die Statik und Standfestigkeit neu bewertet wird.

    Fazit des langen Textes:
    Wenn der Hersteller sagt, so ist das Aufgrund unserer Konsttruktion richtig und die Pläne mit dem aufgebautem Regal übereinstimmen, ist als Prüfer davon auszugehen, dass das Regal so in Ordnung ist. Jeder seriöse Prüfer wird dir das so sagen und für die Prüfung die entsprechenden Unterlagen vom Betreiber fordern.

    Nur mal so für dich, bei den genannten Zeifeln könntet ihr ja mal einen Blick in die Einschlägigen Din Normen werfen, da sollte etwas zu den Durchschubsicherungen zu finden sein. Das sollte in der DIN EN 15512 0der 15620 oder 15629 zu finden sein, kann sie grade nicht finden, um es genauer zu sagen.

    Wär schön wenn du uns informieren könntest, was bei euch rausgekommen ist.

    Grüße
    Ernstspass

  • ...Aus unserer Sicht (als FaSi) ist die Durchschubsicherung, so wie der Hersteller Sie angebracht hat, nicht ausreichend (nach der BGI 582 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1). Der Hersteller sieht das anders!!! Da wir nicht die Fachkunde haben, ist die Frage, ob man dem Hersteller da vertrauen kann/muss....


    Ich würde den Hersteller mit euren Bedenken konfrontieren und um schriftliche Stellungnahme bitten. Ist das Regal für eure Kabeltrommeln konstruiert oder ein Standardregal?
    Sollten weiterhin Zweifel bestehen würde ich einfach einen Einlagerversuch unter gesicherten Bedingungen durchführen, bei dem die Durchschubsicherung entsprechend getestet wird. Ist ein Durchschub möglich, habt ihr den Beweis erbracht, dass die Sicherung nicht ausreichend ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    der Gedanke von tiefflieger ist gut.

    Hersteller, Benutzer, Belader, SiFa, Instandsetzer, und ..., an einen Tisch und in ruhiger Kaffeerunde alles ausdiskutieren. Dazu eine Gesprächsnotiz anfertigen und versuchen sich ersteinmal "so" im Guten zu einigen. Wenn das nichts wird, externe Berater/Prüfer einschalten.

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)