Dürfen Mitarbeiter sich elektronische Unterweisungen selbst zuweisen?
In der Dokumentation ist nicht sichtbar, wer die Unterweisung zugewiesen hat. Die Pflicht der Unternehmers (seine Mitarbeiter zu Unterweisen) ist so nicht eindeutig nachzuweisen.
Laut den Vorschriften ist der Unternehmer für die Unterweisung von Mitarbeitern verantwortlich bzw. überträgt diese auf seine Führungskräfte.
Sicherlich ist es Lobenswert, dass Mitarbeiter sich selbst Weiterbilden möchten. Allerdings hat ein Mitarbeiter der sich ein Unterweisungsthema selbst zugewiesen hat, auch keinen direkten Ansprechpartner bei einer eventuell auftretenden Frage.
Nachtrag:In der Software sind allgemeine Unterweisungsthemen hinterlegt. Der Unternehmer kann die Grundunterweisungsthemen der Software bearbeiten/anpassen aber auch selbst Unterweisungsthemen erstellen. Große Unternehmen haben eine Vielzahl an eigenen Unterweisungsthemen. Ist es dem Mitarbeiter zumutbar, sich durch eine Vielzahl von Unterweisungsthemen sich selbst die passenden (aus seiner Sicht) herauszusuchen oder obliegt hier nicht die Fürsorgepflicht bei den Unternehmer bzw. Führungskraft? Wie wird Sichergestellt dass der Mitarbeiter die Unterweisungen entsprechend seiner Tätigkeit erhält? Wird in Unternehmen eine Software für Unterweisungen eingesetzt, Sodas sich die Mitarbeiter selbst Unterweisen müssen, muss dies dann nicht in einer Anweisung geregelt sein?
In einer Unterweisung muss das Unterweisungsthema, Unterweiser und Unterwiesene schriftlich nachgewiesene werden.