Rechtsgrundlagen Untersuchungen

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  • Moin,

    die Forensuche habe ich bereits bemüht. Ich suche derzeit Rechtsgrundlagen, die arbeitsmedizinische Untersuchungen begründen (können). ArbMedVV ist klar. Gesammelt habe ich bis jetzt:

    - Fahrerlaubnisverordnung
    - Bildschirmarbeitsverordnung
    - Betriebssicherheitsverordnung
    - Biostoffverordnung

    Momentan stehe ich aber auf dem Schlauch oder füttere meine Suchmaschine falsch. ;(

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi Guudsje,

    grundsätzlich musst du zwischen Eignungsuntersuchungen und Vorsorge unterscheiden.

    Die Untersuchungen nach FeV sind Eignungsuntersuchungen.


    Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung

    Vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder im laufenden Beschäftigungsverhält-nis können medizinische Untersuchungen stattfinden. Die Notwendigkeit für eine Un-tersuchung kann sich aus staatlichem Recht, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ableiten, dessen Titel bereits auf den arbeitsmedizinischen Charakter der Untersuchung hinweist. Weitere Grundlagen sind u.a. Infektionsschutzgesetz (IfSG), Röntgenverordnung (RöV), Strahlenschutzverordnung (StrSchutzV) oder das berech-tigte Interesse des Arbeitgebers, der feststellen möchte, ob Bewerber oder Beschäftigte den Arbeitsplatzanforderungen gerecht werden (geregelt z.B. durch Arbeitsver-trag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag).

    Der Untersuchungsumfang und die Untersuchungsinhalte müssen sich aus dem An-forderungsprofil des jeweiligen Arbeitsplatzes ableiten lassen. Eine Untersuchung kann nicht gegen den Willen des Bewerbers oder Beschäftigten erzwungen werden, es besteht keine Duldungspflicht. Ausnahmen sind § 37 RöV und § 60 Abs. 4 StrSchutzV. ... (Quelle: Landesärztekammer Hessen)


    Anlässe zur Vorsorge nach ArbMedVV sind abschließend im Anhang der ArbMedVV geregelt.
    Gefahrstoffverordnung fehlt in deiner Liste noch.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (18. Februar 2014 um 14:56)

  • Na dann...

    Arbeitsschutzgesetz

    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV

    Druckluftverordnung – DruckluftV

    Klima-Bergverordnung – KlimaBergV

    Gesundheitsschutz-Bergverordnung – GesBergV

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Ist aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung die Untersuchung nicht explizit rausgeflogen? (war das nicht §13 ).

    schon richtig, aber

    (§3) Die Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 umfasst insbesondere 1.

    bei Exposition der Beschäftigten durch Lärm

    ...........

    d) Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu,

    .......


    (Wie immer ich an die ERkenntnisse komme)

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Gefahrstoffverordnung - bei Umgang mit z. B. Lösemitteln, Asbest (bei Sanierungen), Reinigungsmitteln etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    Ist mir auch bewusst, mir geht es nur um die "Sammlung".

    dann kannst Du noch hinzufügen:
    - Gentechnik-Sicherheitsverordnung
    - Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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