....oder Labore.
Guten Morgen,
die DIN 68877 regelt so einiges über "Stühle".
Ich möchte gerne in einem Labor (Buchbinderei mit Kontrollplätzen) neue Arbeitsdreh-Stühle anschaffen. Die Stühle müssen eine Sitzhöhe > 650mm haben, also auch eine rutschhemmende Aufstiegshilfe, 5 Auflagepunkte, dann auch keine Rollen besitzen.
Soweit ok.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich alte vorhandene Stühle, die noch ok sind, aber nur 3 (!) Füße haben, sonst alles was die DIN sagt, weiternutzen oder gilt hier generell die Sache mit den 3 Füßen als KO-Kriterium? Wie sieht es mit einem Bestandsrecht aus?
Bin ich mit der DIN auf dem richtigen Wege?
Danke.