Stühle für Industriearbeitsplätze

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  • ....oder Labore.
    :?::?::?::?::?:

    Guten Morgen,
    die DIN 68877 regelt so einiges über "Stühle".
    Ich möchte gerne in einem Labor (Buchbinderei mit Kontrollplätzen) neue Arbeitsdreh-Stühle anschaffen. Die Stühle müssen eine Sitzhöhe > 650mm haben, also auch eine rutschhemmende Aufstiegshilfe, 5 Auflagepunkte, dann auch keine Rollen besitzen.
    Soweit ok.
    Meine Frage ist jetzt: Kann ich alte vorhandene Stühle, die noch ok sind, aber nur 3 (!) Füße haben, sonst alles was die DIN sagt, weiternutzen oder gilt hier generell die Sache mit den 3 Füßen als KO-Kriterium? Wie sieht es mit einem Bestandsrecht aus?
    Bin ich mit der DIN auf dem richtigen Wege?

    Danke.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • .......oder gilt hier generell die Sache mit den 3 Füßen als KO-Kriterium? Wie sieht es mit einem Bestandsrecht aus?....


    Aus dem Bauch heraus würde ich 3 Füße als k.o.-Kriterium ansehen. Bestandsschutz wird ja oft herangezogen und als solcher auch oft toleriert, aber nur in den seltensten Fällen ist er auch formal zulässig, indem eine entsprechende Bestandsregelung im Gesetz oder untergesetzlichen Regelwerk existiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Aus dem Bauch heraus würde ich 3 Füße als k.o.-Kriterium ansehen. Bestandsschutz wird ja oft herangezogen und als solcher auch oft toleriert, aber nur in den seltensten Fällen ist er auch formal zulässig, indem eine entsprechende Bestandsregelung im Gesetz oder untergesetzlichen Regelwerk existiert.


    Hätte ich auch erst mal gesagt. Wenn man sich jedoch zur orientierung die (nicht mehr gültige) ASR 25/1 - Sitzgelegenheiten, ansieht, findet man die Forderung nach kippsicheren Stühlen. Falls Deine dreibeinigen Stühle kippsicher sind kannst du sie weiter nutzen. Wenn nicht raus damit. Ehrlich gesagt kann ich mir aber nicht vorstellen das die Stühle mit nur drei Auflagepunkten kippsicher sind.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • @ all,

    danke erst einmal.

    Die drei Beine lassen mich nicht los. Wenn ich mir das Punktbild ansehe (Beine auf dem Boden) und ist dies kleiner als die Sitzfläche, habe ich eine schlechte Standsicherheit. Sind die drei Punkte jetzt viel größer als die Sitzfläche, wird die Standsicherheit doch auch größer. Kippen würde das Ding doch eher nicht, wir sprechen von 65cm Sitzhöhe und keinem Hochsitz.

    Ich habe auch nur dazu die DIN und die alte ASR gefunden.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

  • Wann kippt ein Stuhl? Um bei dem Beispiel des 3 bzw. 5 beinigen Stuhles zu bleiben und unter einigen Vereinfachungen, immer dann, wenn der Schwerpunkt außerhalb der die Beine verbindenden Fläche ist. Bei gleichem Umfang der Beinkonstruktion bietet hier der 5 beinige Stuhl eine deutlich größere sichere Fläche (weiß), als der 3 beinige Stuhl. Siehe beigefügte Skizze. Um eine bessere Standfestigkeit zu gewährleisten müssten die Stuhlbeine des 3 beinigen Stuhles somit einen deutlich größeren Umfang bilden, also weiter nach außen abstehen. Dies würde dann andere Gefahren bergen, denn dann stehen die Stuhlbeine noch weiter ab, was den Bewegungsraum um den Stuhl deutlich einschränkt und auch die Gefahr birgt, dass man daran hängen bleibt.

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