Umbau des Vorschriftenwerkes bei den BG'n und mehr

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  • Guten Tag zusammen,

    hier die neuesten Nachrichten was die Vorschriftenzukunft uns bringt, und wieder kann man einiges durch Gefbu umgehen.


    Veränderungen im berufsgenossenschaftlichen Werk


    Zum
    01.05.2014 werden die bereits im Mai 2013 angekündigten Veränderungen im
    berufsgenossenschaftlichen Werk vorgenommen. Im folgenden die Änderungen in den
    gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, die in den nächsten 12
    Monaten erfolgen:


    1. Die
    Nomenklatur des gesamten Vorschriftenwerkes der

    Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen wird vollständig zum 1. Mai 2014

    geändert.

    Die zukünftigen Bezeichnungen sind:


    • DGUV-Vorschrift
    • DGUV-Regel
    • DGUV-Information
    • DGUV-Grundsatz

    Auch die
    Systematik ändert sich wie folgt:


    • DGUV-Vorschrift
      1 - 99
    • DGUV-Regel
      100 - xxx
    • DGUV-Information 200 -
      xxx
    • DGUV-Grundsatz
      300 - xxx

    Gleichzeitig
    wird eine Zuordnung zu des sogenannten DGUV-Fachbereichen vorgenommen. Derzeit
    gibt es 15 Fachbereiche wie z. B. 01 "Bauwesen" und 13
    "Rohstoffe und Chemische Industrie". Das bedeutet, dass z. B. für die
    heutige BGR / GUV-R 240 "Wärmekraftwerke und Heizwerke", die dem
    DGUV-Fachbereich 03 "Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse"
    zugeordnet ist, die neue Bezeichnung DGUV-Regel 103 - xxx (die dreistellige
    Nummer wird noch festgelegt werden) heißen wird.


    Wir möchten
    darauf hinweisen, dass die im Vorschriftenwerk der Unfallversicherer genannten
    Vorgaben *keine verpflichtende Umsetzung* zur Folge haben. Sie dienen lediglich
    der *Vermutungswirkung* und daher darf der Arbeitgeber davon abweichen, wenn er
    durch die *Gefährdungsbeurteilung *nachweist, geeignete Maßnahmen getroffen zu
    haben. X(


    2. Zum Ende
    diesen Jahres und im Laufe des kommenden Jahres werden die

    folgenden staatlichen Vorschriften geändert bzw. neu entstehen:

    a) Die Biostoffverordnung wird geändert und ergänzt. Wir berichten darüber,
    sobald wir die entsprechenden konkreten Inhalte vorliegen haben.

    b) Die Betriebssicherheitsverordnung wird vollständig überarbeitet und
    zukünftig den Namen Arbeitsmittelverwendungsverordnung tragen.

    Zum Beispiel wird hier aktuell diskutiert, neben der befähigten Person und
    der ZÜS zusätzlich die besondere befähigte Person neu zu
    schaffen, die Teilbereiche der jetzigen Aufgaben der befähigten Person,
    sowie der ZÜS übernehmen soll.


    3.
    Vollständige Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung

    Voraussichtlich zum 01.01.2015 wird dann auch die Gefahrstoffverordnung in
    einer vollständig überarbeiteten und teilweise geänderten Version verabschiedet
    werden.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen


    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Hallo,

    die sollten lieber mal ausmisten....mir würde da einiges
    einfallen, z.B. die BGI 847.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Sifas,

    hier noch der Link zur Ankündigung der BG ETEM.
    hier noch der Link zur Ankündigung der BG Bau.

    Und...
    übersichtlicher wird es theoretisch schon. Wenn da nur nicht die "Befindlichkeiten" der unterschiedlichen BG/UKen wären.
    Freiwillig scheint da nicht viel zu passieren. Und von einem "Ausmisten" sind wir weit entfernt. Naja, sichert einerseits meinen Job. Frustriert aber auch regelmäßig.
    Ich freue mich schon, wenn es mit einer europäischen Harmonisierung der versicherungsrechtlichen Vorschriften im Arbeitsschutz losgeht. ;( \Ironie aus

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    es geht nicht nur um übersichtlicher und klarer....es geht ums
    ausmisten. Um bei der BGI 847 zu bleiben, siehe nur was sich da
    in den letzten Jahren in diesem Bereich verändert hat (Stichwort: vfdb 12/09-01
    /VdS 3111)...und dann vergleiche dies mit dem Stand der BGI 847.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo, kann ich das Topic für eine kleine Frage nochmal nutzen? Ein eigenes lohnt sich nicht.

    Die BGV/GUV haben laut Wikipedia "Gesetzescharakter" (siehe EIntrag "UVV"). Kann man die Berufsgenossenschaften bzw. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entsprechend als "Gesetzgeber" bezeichnen? Ich möchte eine kleine Präsentation machen und das würde mich sehr interessieren bzw. will da keine falschen Begrifflichkeiten verwenden.

    Ich kenne die Begrifflichkeiten "Gesetzgeber" nur in Zusammenhang mit Bundestag/ Parlament.

  • Hallo Lopoe,

    wir haben ein duales Arbeitsschutzsystem in Deutschland. Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger.
    Gemäß dem Siebten Sozialgesetzbuch sind die Unfallversicherungsträger befugt, Verordnungen zu erlassen.
    Sie als Gesetzgeber zu bezeichnen, ist ein wenig weit ausgeholt.
    Nichts desto trotz haben Verordnungen einen Gesetzescharakter und die Technischen Aufsichtspersonen können auch Bußgelder verhängen.
    Ich hoffe, es hilft ein wenig weiter.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hallo,

    Kann man die Berufsgenossenschaften bzw. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entsprechend als "Gesetzgeber" bezeichnen?

    Ich verwende "Vorschriftengeber", denn Gesetze erlässt die BG/UK nicht. Und damit habe ich auch gleich unsere eigenen Firmenvorschriften abgedeckt.

    Streng genommen ist Gesetzgeber nur für die Legislative vorgesehen, und Vorschriften wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung sind auch kein Gesetz (aber verbindlich).
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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