Sicherheitsabstände bei Geschwindigkeiten über 20 km/h

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  • Hallo liebe Leute,

    die ASR A1.8 gibt für Verkehrswege für Fahrzeuge Sicherheitsabstände bei Fahrgeschwindigkeiten bis 20 km/h an. Für Geschwindigkeiten über 20 km/h heißt es: ". Bei Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs größer als 20 km/h sind größere Werte für Z 1 und Z 2 erforderlich."

    Welche Quelle der Erkenntnis kennt Ihr, um den erforderlichen Sicherheitsabstand für 30 km/h zu ermitteln.
    (Reduzierung auf 20 km/h schon geprüft und verworfen)

    schon mal vielen Dank

    kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel (7. Januar 2014 um 18:35)

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  • Hallo Kuddel,

    versuche es mal mit der Faustformel für Bremsweg ermittlung und Reaktionszeit Ermittlung wie in der Fahrschule.

    Geschwindigkeit mal Geschwindigkeit durch 100 + Geschwindigkeit mal 3 durch 10

    30 x 30 = 900 / 100 = 9 m Bremsweg + 30 * 3 = 90 / 10 = 9 m Reaktionsweg
    9 m Reaktionsweg + 9 m Bremsweg = 18 m Anhalteweg

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen

    Gru Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Im Verkehr empfehle ich immer 2 s Abstand. So wurde es früher von der Verkehrswacht gepredigt.
    Komme dabei auf 17 m bei den vorgegebenen 30 km/h.

    Nachdem der Verkehr auf Bundesstraßen und BAB immer dichter geworden ist spricht man heute auch von 1 s Abstand.
    Nach meiner Meinung ist das viel zu wenig.

    Vergleiche das gerne mit Abständen beim Formel 1 Rennen.
    Wenn man sieht, dass dort 1 s Abstand herrscht (oder 0,7 s) sind die Jungs schon mächtig dicht aufeinander. Dazu fahren dort super trainierte Profis auf einer Einbahnstraße ohne irgendwelche anderen Verkehrsteilnehmer.
    Das ist dann so anstrengend, dass das Rennen auf jeden Fall nach zwei Stunden beendet wird.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Öhm ...
    Ich denke nicht, das der Kollege den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen meint, sondern die nach ASR 1.8 festgelegten Rand- und Begegnungszuschläge Z1 und Z2.

    @ Kuddel:
    Warum wurde die Reduzierung auf 20 km/h verworfen?
    Erfahrungsgemäß sind die Fahrzeugführer doch zum Teil eh 5 - 10 km/h schneller unterwegs als vorgegeben; bei Beschränkung auf 30 km/h hättest du damit doch fast innerörtliche Verhältnisse.

    Meine Idee:
    Die Orientierung an der "Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt) - leider nicht online.
    Danach hast du IMHO eine Mindest-Fahrstreifenbreite von 2,75 m (Fahrzeugbreite nach StVO 2,55m + Zuschlag). Übertrage ich das nach ASR 1.8, bleibt es beim Begegnungszuschlag Z2 von 40 cm. Die Frage ist, ob die 2,75 m Fahrstreifenbreite für dich ausreichen (Breite Transportgut).
    Bei kombiniertem Fußgänger- und Fahrverkehr könnte man je nach Aufkommen für den Randzuschlag Z1 die übliche Gehwegbreite (mind. 1,5 - 2 m) ansetzen und eine deutliche Trennung vornehmen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)