Hallo zusammen,
ich habe von eimem Kunden die Frage gestellt bekommen, ob Brandmelder in Büros vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Betrieb in Bayern, der mit einer Hausalarmanlage die durch Drucknopfbetätigung auszu lösen ist, ausgestattet ist. Meine Suche ergab immer nur die Antwort von Wohnhäusern, die eine Rauchmelderpflicht haben, das ist ja nichts neues. Auch in der Landesbauordnung habe ich keine verwertbare Aussage gefunden. Aber explizit von Büros, bzw. Geweberäume habe ich nichts gefunden. Da der Kunde ja auch immer wissen will, auf welchen Vorschriften- und Gesetzestext es bezogen ist, stehe ich nun selber fragend hier da. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke schonmal im voraus.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi