Brandmelderpflicht in Bürogebäuden

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  • Hallo zusammen,

    ich habe von eimem Kunden die Frage gestellt bekommen, ob Brandmelder in Büros vorgeschrieben sind. Es handelt sich um einen Betrieb in Bayern, der mit einer Hausalarmanlage die durch Drucknopfbetätigung auszu lösen ist, ausgestattet ist. Meine Suche ergab immer nur die Antwort von Wohnhäusern, die eine Rauchmelderpflicht haben, das ist ja nichts neues. Auch in der Landesbauordnung habe ich keine verwertbare Aussage gefunden. Aber explizit von Büros, bzw. Geweberäume habe ich nichts gefunden. Da der Kunde ja auch immer wissen will, auf welchen Vorschriften- und Gesetzestext es bezogen ist, stehe ich nun selber fragend hier da. 8| Kann mir jemand weiterhelfen? Danke schonmal im voraus.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

    Einmal editiert, zuletzt von Rigesa (12. Dezember 2013 um 09:17)

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  • Guten Morgen Ritschi,

    sofern, wie Du ja schon geschrieben hast, Du in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen nichts gefunden hast, dann ist das eben so. Ist in Rheinland-Pfalz ähnlich. Für Büro- oder Verwaltungsgebäude gibt es keine Rauchmelderpflicht. Hast Du in den Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung etwas dazu gefunden? Gibt es Nachforderungen seitens des Brandoberinspektors? Wenn Du alle Fragen mit nein beantworten kannst, dann musst Du Büros nicht mit Rauchmeldern ausstatten. Wir haben allerdings Büros mit erhöhter Brandlast (große Mengen Aktenlagerung) freiwillig mit Rauchmeldern ausgestattet. Aber das ist wieder etwas anderes.
    Bei Gewerberäumen ist es wieder davon abhängig, um welches Gewerbe es sich handelt. Welche Brandlasten vorliegen, Gefahrstoffen vorhanden sind und welche Tätigkeiten ausgeführt werden. Sofern er Dir nicht auch noch darauf antwortet, schreib doch mal den Simon Schmeisser hier im Forum an!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    in Bayern gibt es keine Rauchmelderpflicht bzw. gilt die Rauchmelderpflicht nicht
    für Büros. Siehe auch hier ein Schreiben vom Staatsministerium, wo die Rauchmelderpflicht
    konkretisiert wird: http://www.rauchmelderpflicht.eu/download/bayer…13_hinweise.pdf

    Grundsätzlich dazu, dies muss nicht zwangsläufig die Rechtslage in jedem Bundesland
    sein da es ein Länderrecht betrifft. In Baden-Württemberg wurde zum Beispiel der
    Anwendungsbereich der Rauchmelderpflicht im Vergleich zu anderen Bundesländern,
    deutlich weiter gefasst. Auszug: "oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber
    auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften,
    Heimen oder Kliniken."
    Quelle und weitere Infos dazu, siehe hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/pre…nmelderpflicht/

    Bezüglich deiner Frage, siehe ins BSK. Sofern Du da nichts findest und auch keine
    Sonderbauvorschrift etc. zur Anwendung kommt, bleibt nur noch die ASR A2.2 übrig.
    Siehe dazu die ASR A2.2 unter Punkt 5.1. "Branderkennung und Alarmierung"

    Auszug aus der ASR A2.2: "(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die
    Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden
    oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können."

    Möglichkeiten zur Umsetzung siehe in der ASR A2.2. Wobei man in deinem
    Fall durch die "Hausalarmanlage" die Forderung aus der ASR A2.2 als erfüllt
    sehen kann und somit kein weiterer Handlungsbedarf besteht, sofern die Anlage alle
    Betriebsbereiche entsprechend abdeckt.

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3


    Gibt es Nachforderungen seitens des Brandoberinspektors?

    :D hochgegriffen...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010