Hallo Kollegen,
ich bin gerade an einer Zusammfassung der Anforderungen des Betriebs von Gabelstapler mit einer auf 20km/h gedrosselten Höchstgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen. Der rein technische Teil (Ausstattung des Staplers, Gutachten, Zulassungsbehörde, Staplerausbildung...) ist geklärt. Mir geht es jetzt uim die Art des erforderlichen vor 1999 ausgestellten Führerscheins gemäß FeV. In verschiedenen BG-Schriften ist die Rede davon, dass zum Führen eines solchen Staplers eine Fahrerlaubnis der Klasse 2, 3 oder 5 erforderlich sei. Wenn ich jetzt aber in die FeV Anhang III reinschaue, finde ich eine Tabelle nach der alle alten Führerscheinklassen (BRD + DDR) die neue Klasse L einschließen. Bin ich zu blöd um die Tabelle richtig zu lesen oder habe ich da einen Denkfehler?
Besten Dank für Eure Hilfe
Andreas