Evakuierungshelfer- selber Unterweisen oder externen Lehrgang

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  • Hallo Miteinander,

    will einige meiner Kollegen zu Evakuierungshelfer benennen.

    Jetzt Frage ich mich kann ich die Unterweisung über ihre Aufgaben selber durchführen oder gibts da nen Lehrgang für den man Sie anmelden kann?

    Falls ich es selber machen kann wo finde ich ne Auflistung der Themen die darin vorkommen sollen?


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo,

    natürlich kann man externe Anbieter in Anspruch nehmen, siehe z.B. das
    Angebot vom TÜV:

    https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/…ss-P-10-ArbSchG

    (Kosten ca. 500 Euro)

    Sicherlich gibt es noch mehr Anbieter, einfach mal regional über Google
    suchen. bzw. sich an die BG (teils im Angebot) wenden.

    Es kann aber auch selbst durchgeführt werden, beim Brandschutzbeauftragten
    gehört es u.a. nach vfdb 12/09-01 zum möglichen Aufgabengebiet.
    Ist man sich unsicher, gibt es entsprechende Ausbildungsangebote zum
    "Trainer für Evakuierungshelfer", siehe z.B. hier:

    http://vds.de/de/bildungszen…uierungshelfer/
    oder z.B.
    http://brandschutz.portal.bgn.de/8232/37263


    Falls ich es selber machen kann wo finde ich ne Auflistung der Themen die darin vorkommen sollen?

    Welche Themen behandelt werden sollen, ergibt sich natürlich an den jeweiligen
    Verhältnissen (z.B. besondere Risiken, Personengruppen etc.).
    Hierbei kann man sich natürlich auch an den Inhalten der verschiedenen Anbieter orientieren.
    Auszug z.B.:

    - Was ist eine Räumung? Was ist eine Evakuierung?
    - Rechtliche und sonstige Anforderungen
    - Aufgaben eines Räumungs-/Evakuierungshelfers
    - Verhalten von Menschen (Mitarbeiter, Kunden, Gäste) im Alarm- und Notfall
    - „Panik“ vorbeugen und Paniksituation „managen“
    - Areal-, Gebäudepläne, Brandschutzordnungen und Räumung

    Quelle: http://vds.de/de/bildungszen…gsbeauftragter/

    oder

    - Rechtliche Grundlagen: Verantwortung und Verpflichtung des Unternehmers
    - Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungshelfers
    - Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
    - Zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern
    - Verhalten von Menschen im Schadensfall
    - Alarmpläne und Notfallpläne/Alarmregeln im Notfall
    - Flucht - und Rettungswege
    - Rettungsketten und Sammelstellen
    - Richtige Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
    - Demonstration zur Ausbreitung von Rauch
    Quelle: https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/…ss-P-10-ArbSchG

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen,

    zumindest die Personen, welche am ehesten mit einer Brandentstehung in Verbindung kommen, sollten ein Brandschutzgrundlagenseminar (z. B. VBG) besucht haben und mal einen Feuerlöscher in Echt eingesetzt haben.
    Evakuierungshelfer werden in anderen Büchern und Firmen auch Stockwerksbeauftragte genannt, z. B. in Hochhäusern. Sie sind für "ihr" Stockwerk verantwortlich, kennen die Menschen die dort arbeiten insbesondere Hilfsbedürftige.
    Im Hinblick auf Urlaub, Krankheit etc. müssen es also mehrere sein, z. B. auch ein interner Sicherheitsdienst.
    Man kann die Evakuierungshelfer auch selber Unterweisen, aber es sind wie immer die Umstände, die zählen. Welches Gebäude, welche Konstruktion, was ist bei Verletzten?
    Aufzüge dürfen nicht benutzt werden, bei engen, gewendelten Treppenhäusern, spätestens hier hört der Spaß auf Rettungstuch wer einmal damit üben durfte, zollt den Menschen, die es damit "draufhaben"
    höchsten Respekt.
    Und wie Herr S. Schmeisser schon geschrieben hat, im Ernstfall sieht das dann ganz anders aus. Ich wohne in Ffm mit seinen im weltweiten Vergleich eher bescheidenen "Hochhäusern". Auch hier wird der Ernstfall regelmäßig durchgespielt.
    Echte Evakuierungsübungen gibt es seltener, es ist ein haufen Arbeit und wenn man die halbe Innenstadt absperren muss, weil ein paar tausend Menschen urplötzlich zu ihren Sammelplätzen strömen...
    Ja, ich würde mir erst einen Überblick verschaffen, was ich in Sachen Brandschutz schon habe und was genau ich weiter vorhabe und würde mir externe Hilfe holen.
    Die zuständige BG hilft mit Sicherheit weiter und abschließend (ohne Tote etc.) haben Sie es im Versicherungsfall (Personenschäden) auch mit Ihrer BG zu tun.

    Gruß aus Ffm,

    Carsten

  • Hallo,

    ich würde gerne an dieser Stelle noch etwas anmerken, was mir auch in anderen Foren immer wieder auffällt (in diesem nicht so extrem). Ein Fachforum wie dieses kann sehr hilfreich sein, jede Menge unterstützung liefern.
    Man kann viel Fachsimpeln und sich Ideen uvm. mehr holen. Nur eines kann man hier nicht, nämlich "Rechtssichere Auskünfte" erhalten.

    Gerade bei solchen sensiblen Themen, in denen es im Ernstfall wirklich um Leben und Tod geht, sollte man auf alle Fälle mit der zuständigen BG einmal Kontakt aufnehmen. Das sind auch nur Menschen, die beißen nicht, zumindest nicht sofort.
    Die Beraten und genau dafür zahlen die Arbeitgeber Beiträge, nämlich um Hilfe und Beratung bei schwierigen Fragen zu bekommen.

    Viele Grüße aus Ffm,

    Carsten

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  • Hallo,

    wobei die BG nicht zwangsläufig DER Ansprechpartner ist.
    Gerade was den Brandschutz betrifft sind die Auskünfte der jeweils zuständigen
    Brandschutzdienststellen (das ist mit einigen Ausnahmen (u.a. BF) nicht die örtliche Feuerwehr!)/
    Bauämter/ Versicherer wesentlich zielführender. Gerade was Sonderbauten betrifft, hilft bei
    solchen Fragen meist auch schon ein Blick in die jeweiligen Sonderbauvorschriften/ Erlasse etc.
    der Länder.


    zumindest die Personen, welche am ehesten mit einer Brandentstehung in Verbindung kommen, sollten ein Brandschutzgrundlagenseminar (z. B. VBG) besucht haben und mal einen Feuerlöscher in Echt eingesetzt haben.

    Was auf den Brandschutzhelfer zutrifft, nicht aber beim reinen Evakuierungshelfer. Im übrigen,
    unabhängig von BS-Helfer, Evakuierungshelfer usw., so findet ja noch immer die regelmäßige
    Brandschutzunterweisung statt. Gegenstand dieser sollte auch die Handhabung der jeweiligen
    Löscheinrichtungen sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Dann ist da noch etwas aus meiner persönlichen Erfahrung als Dozent.
    Man muss sich bei solchen Unterweisungen sicher sein. Wenn die Unterwiesenen merken, das man sich unsicher ist,
    dann kann das im schlimmsten Fall die eigene Kompetenz untergraben...

    @S. Schmeisser, ich habe leider nur Erfahrungen im öffentlichen Bereich und von daher hat in Ffm sowieso die BFW immer den Ton angegeben.
    Ich versuche halt immer, ein bisschen auf die BG´en hinzuweisen. Mein derzeitiger AG hat auch gedacht, das wären zahnlose Papiertiger, die man auch noch dreist
    anlügen kann :thumbup:
    War natürlich ein Volltreffer...

    Gruß aus Ffm,

    Carsten

  • Hallo,

    Dann ist da noch etwas aus meiner persönlichen Erfahrung als Dozent.
    Man muss sich bei solchen Unterweisungen sicher sein. Wenn die Unterwiesenen merken, das man sich unsicher ist,
    dann kann das im schlimmsten Fall die eigene Kompetenz untergraben...

    Zustimmung, dafür gibt es entsprechende Schulungen. Sofern die Kenntnisse aus der BSB-Ausbildung
    nicht reichen, gibt es u.a. -um beim Evakierungshelfer zu bleiben- die Ausbildung zum Trainer
    für Evakuierungshelfer.


    ich habe leider nur Erfahrungen im öffentlichen Bereich und von daher hat in Ffm sowieso die BFW immer den Ton angegeben.
    Ich versuche halt immer, ein bisschen auf die BG´en hinzuweisen. Mein derzeitiger AG hat auch gedacht, das wären zahnlose Papiertiger

    Maßgebend im Brandschutz ist für mich neben dem Baurecht, die Brandschutzdienststellen/Bauämter.
    Ja, weil in Ffm die BF auch die Brandschutzdienstelle ist. Wobei gerade Ffm teilweise bei ihren
    Hochhäusern (um bei Ihrem Beispiel zu bleiben), insbesondere bei Kompensationsmaßnahmen übertreibt.


    Ich versuche halt immer, ein bisschen auf die BG´en hinzuweisen. Mein derzeitiger AG hat auch gedacht, das wären zahnlose Papiertiger

    Neija, da könnte ich jetzt auch auf die Brandschutzdienststellen bzw. die dafür dann zuständigen
    Bauämter verweisen. In den letzten Jahren hatte ich mehrere Fälle von Nutzungsuntersagungen/ Androhung
    alleine wegen fehlender Genehmigungen. Aktuell habe ich bzw. immer noch einen Fall, da wurde von mir am
    Jahresanfang die BVS durchgeführt, hierbei wurden zahlreiche Mängel festgestellt. Diese Mängel wurden bis
    heute nicht beseitigt, letzte Woche kam die Mitteilung das in den nächsten zwei Wochen in dieser Angelegenheit
    ein Bußgeld von 5000 Euro verhängt wird, wenn nicht die Mängel in dieser Zeit abgestellt werden.....die
    bisherigen Fristen zur Beseitigung wurden nicht eingehalten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010